Parlamentarische Initiativen zur 34. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung vom 23. bis 25. Oktober ein:
Antrag: Transparenz für eine starke Demokratie (Drs. 8/4668)
Mitte August veröffentlichte Transparency International den jährlichen Lobbyrankingbericht der Bundesländer. Sachsen-Anhalt wird in dem Ranking, welches sich mit der Transparenz des Parlaments und der Regierung beschäftigt, auf dem vorletzten Platz geführt. Insbesondere bei den Themenfeldern legislativer Fußabdruck und Karenzzeit zeigt sich ein erheblicher Nachholbedarf.
Umfragen von Anfang September zeigen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Demokratie weiter schwindet. Als Ursachen werden die Distanz und Entkopplung der Parlamente, aber auch eine zunehmende Undurchsichtigkeit der parlamentarischen Prozesse angeführt. Daher ist ein schnelles und entschlossenes Handeln aller demokratischen Parteien im Landtag gefragt, um das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Demokratie zurückzugewinnen und zu stärken.
Sachsen-Anhalt verfügt seit 2015 über ein Lobbyregister, in dem mittlerweile über 450 Interessenverbände aufgelistet werden. Doch zeigt sich auch hier, dass noch nicht alle Verfasser von Stellungnahmen oder Interessenvertreterinnen und -vertretern aufgeführt werden. Ferner gibt es derzeit auch keine Auskunft darüber, inwieweit Interessenverbände Gesetzgebungsentwürfe und -verfahren beeinflussen.
Der legislative Fußabdruck stellt eine Veränderung der Schreibweise von Gesetzen dar. Im abschließend vom Parlament abzustimmenden Entwurf sollen zukünftig alle Passagen, die wörtlich oder dem Sinn nach auf Einlassungen und Vorschlägen von Interessensverbänden beruhen, kenntlich gemacht werden. Dies sorgt nicht nur gegenüber den Bürgern für eine maximale Transparenz, sondern auch gegenüber den Abgeordneten, die nicht in den entsprechenden Fachausschüssen mitgewirkt haben. Darüber hinaus handelt es sich um eine Regelung, welche auf Bundesebene sowie den Ländern Berlin und Thüringen bereits umgesetzt wird. Auch die geforderte Karenzzeit orientiert sich bspw. an den Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Bayern und zeigt somit ihre Angemessenheit und Umsetzbarkeit. Bei einer vernünftigen Ausgestaltung der Anzeigepflicht und Regelung für Übergangsgelder, gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken oder Einschränkungen in Hinblick auf die Mobilität von Arbeitskräften.
Antrag: Aktionsplan Waldrettung – den Wald wieder zum Klimaschützer machen (Drs. 8/4690)
Seit 2017 haben starke Stürme, Dürreperioden und Schädlingsbefall den Wäldern in Sachsen-Anhalt enorm zugesetzt. Riesige Kahlflächen sind entstanden. Sachsen-Anhalt hat nach den Ergebnissen der 4. Bundeswaldinventur in den letzten 10 Jahren etwa drei Viertel seines Fichtenbestandes verloren, das sind 18 Millionen Kubikmeter. Hinzu kommt, dass in Sachsen-Anhalt entgegen dem Bundestrend Waldfläche verloren ging. Das waren immerhin 12.000 Hektar. Doch die 4. Bundeswaldinventur hat auch feststellen müssen, dass der Wald aufgrund der riesigen Verluste inzwischen nicht mehr seine so wichtige Klimaschutzfunktion als CO2-Senke vollumfänglich erfüllen kann. Dies zeigt sich darin, dass der Kohlenstoffvorrat zurückgeht und bilanziell mehr Kohlenstoff abgibt, als er aufnehmen kann.
Deshalb ergibt sich die vordringliche Aufgabe, umfassend und langfristig die Wiederaufforstung der kahlgefallenen Flächen und deren Pflege anzugehen, um klimastabile und ökologisch vielfältige Wälder zu schaffen. Das braucht langfristig gesichertes Geld und gesicherte Perspektiven sowie Wertschätzung für das Personal und eine enge Verzahnung mit der Forschung und damit ein planvolles Vorgehen. Diese Investitionen sind unsere Pflicht im Land, um uns selbst und den nachfolgenden Generationen einen Wald zu hinterlassen, der wieder das Klima mit schützen und seine vielfältigen Funktionen für Gesundheit, Erholung und Tourismus sowie als Kulturgut und Wirtschaftsfaktor erfüllen kann.
Magdeburg, 21. Oktober 2024
