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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Nov 2026 06:49:45 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Thu, 23 Jun 2022 14:04:12 +0200</pubDate>
                        <title>Gegen anhaltende Dürre hilft nur eine echte, landesweite Wasserstrategie</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/gegen-anhaltende-duerre-hilft-nur-eine-echte-landesweite-wasserstrategie/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>In der aktuellen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt wird heute die anhaltende Dürre im Land besprochen. Hierzu betont unser umweltpolitischer Sprecher Hendrik Lange:</em></strong></p>
<p>„Wenn wir durch unser Bundesland fahren, erleben wir die Auswirkungen der menschengemachten Klimakatastrophe hautnah. Wir müssen alles dafür tun, die menschengemachte Klimakatastrophe aufzuhalten. Und wir müssen es jetzt tun oder wie man in solchen Wendezeiten sagt: unverzüglich! Wir erleben es, wie unsere Felder verdorren, riesige Waldgebiete absterben oder aber auch Brände bei der Trockenheit um sich greifen. Eine der Aufgaben ist, unsere Feuerwehren so zu ertüchtigen, dass sie die drohenden Brände auch wirksam bekämpfen können. Wir müssen uns jetzt auf Szenarien vorbereiten, wie ich sie aus dem südostspanischen Trockengebiet kenne. Wir müssen in Ausrüstung investieren und brauchen mehr Menschen, die bereit sind, diese gefährliche Aufgabe zu übernehmen.</p>
<p>Im mitteldeutschen Trockengebiet kommt es besonders darauf an, die Winterfeuchte effektiv zu nutzen, um die Sommertrockenheit zu überbrücken. Gleichzeitig müssen wir die Versieglung des Bodens begrenzen, versiegelte Bodenflächen wieder frei räumen, da, wo versiegelt wird, auf Wasserrückhaltemaßnahmen drängen, Zisternen anlegen und endlich bei der Stadtentwicklung auf Schwammstädte hinarbeiten. Ein weiteres Zukunftsprojekt ist das Wasserstoffcluster im mitteldeutschen Raum. Absolut unterstützenswert, aber wir müssen uns schon jetzt mit den Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit auseinander setzen. Was wir brauchen ist eine landesweite Wasserstrategie. In der muss klar geregelt sein, dass zuerst die Versorgung der Menschen mit Wasser Priorität hat, dann die Landwirtschaft zur Lebensmittelerzeugung und erst dann die Industrie dran ist. Denn Es gehört zur Wahrheit dazu, dass die Industrie in Deutschland der größte Wasserverbraucher ist. Für unsere Wasserstrategie brauchen wir ehrliche belastbare Gebietswasserbilanzen.</p>
<p>Modernste sattelitengestützte Forschungsergebnisse haben ergeben, dass Deutschland eines der Länder mit dem größten Wasserverlust ist. In der letzten Trockenperiode machte die Stadt Sangerhausen Schlagzeilen, weil sie den Wasserverbrauch der Menschen stark einschränken musste. Hingegen profitieren viele Menschen von einer weitsichtigen Entscheidung unserer Vorvorfahren, nämlich ein riesiges Fernwassernetz aufzubauen. Wir sollten dringend darüber nachdenken, erstens das eigene Fernwassernetz auszuweiten und zweitens die Fernwassernetze zu verbinden. Die regenreicheren Gebiete könnten dadurch die Trockengebiete mit versorgen. Grundlage für eine solche Investitionsentscheidung muss aber eine Gesamtwasserbilanz und eine echte Wasserstrategie sein.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 23. Juni 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Hendrik Lange</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 09 May 2019 09:23:00 +0200</pubDate>
                        <title>Unterschiede in der Gebührenerhebung für die Abwasserbeseitigung</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4335dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Thu, 24 Jan 2019 10:57:00 +0100</pubDate>
                        <title>Verbot hochriskanter Finanzgeschäfte durchsetzen</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3874dak.pdf</link>
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                        <title>Derivatgeschäfte der Abwasserzweckverbände und ihre Konsequenzen, Gebührenzahler schützen</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3873dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Thu, 16 Aug 2018 12:58:00 +0200</pubDate>
                        <title>Derivatgeschäfte des Abwasserverbandes Köthen und ihre Konsequenzen</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3250dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Wed, 21 Mar 2018 13:55:00 +0100</pubDate>
                        <title>Riskante Spekulationsgeschäfte in Kommunen (derivative Finanzierungsinstrumente) IV, hier: eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Verbandsgeschäftsführer des Abwasserverbandes Köthen</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2638dak.pdf</link>
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                        <title>Riskante Spekulationsgeschäfte in Kommunen (derivative Finanzierungsinstrumente) III</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2634dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Wed, 07 Mar 2018 13:02:00 +0100</pubDate>
                        <title>Riskante Spekulationsgeschäfte in Kommunen (derivative Finanzierungsinstrumente) II</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2568dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Tue, 30 Jan 2018 13:31:00 +0100</pubDate>
                        <title>Mehrfache Beitragserhebung für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung </title>
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                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 19 Jan 2018 15:00:00 +0100</pubDate>
                        <title>Faire und rechtssichere Erhebung von Kommunalabgaben. Keine Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung </title>
                        <link>https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2348dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Fri, 05 Jan 2018 14:22:00 +0100</pubDate>
                        <title>Wegbrechende Gebührenzahler und die Folgen für die Gebührenentwicklung </title>
                        <link>https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2287dak.pdf</link>
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                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 19 Dec 2017 13:53:00 +0100</pubDate>
                        <title>Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung </title>
                        <link>https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2241dak.pdf</link>
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                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 24 Aug 2017 16:34:00 +0200</pubDate>
                        <title>Kerstin Eisenreich zu TOP 16: Verjährung kommunaler Abgabenforderungen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/kerstin-eisenreich-zu-top-16-verjaehrung-kommunaler-abgabenforderungen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, </p>
<p>die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen sowie den kommunalen Straßenbau ist ein so ernsthaftes und komplexes Problem, dem der vorliegende Antrag nicht einmal ansatzweise gerecht werden kann – und ich behaupte: auch gar nicht will. </p>
<p>Anstelle politischer Sacharbeit und konstruktiven Vorschlägen wird der Eindruck erweckt, dass mit einer völlig losgelösten Forderung nach einer dreijährigen Verjährungsfrist für sämtliche Beitrags- und Gebührenforderungen alle Probleme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gelöst seien. Das ist ziemlich viel heiße Luft.</p>
<p> Bei den Versorgungseinrichtungen und kommunalen Straßen geht es um Daseinsvorsorge und Infrastruktur, die von den Kommunen errichtet, unterhalten und erneuert werden müssen. Und alle Maßnahmen müssen letztendlich auch bezahlt werden. Das gehört zur Ehrlichkeit. Nur diese Frage beantworten Sie nicht. Die Folge Ihres Herangehens wird sein, dass notwendige finanzielle Mittel der öffentlichen Hand entzogen würden und sich die Kommunen und Zweckverbände das fehlende Geld auf anderen Wegen von den Bürgerinnen und Bürgern holen werden. </p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Antrag der AfD-Fraktion ab, weil hier mit politischer Schaumschlägerei die öffentliche Daseinsvorsorge in unseren Dörfern, Gemeinden und Städten leichtfertig in Frage gestellt wird. </p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Aufgabenträgern und den Bürgerinnen und Bürgern ein, um dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit gerecht zu werden. Dabei ist es uns besonders wichtig, kommunale Abgaben sozial verträglicher zu gestalten und die planungsrechtlichen Grundlagen zu erweitern, um eine flexiblere Anpassung an sich verändernde örtliche, demografische und betriebswirtschaftliche Bedingungen zu ermöglichen. Außerdem sehen wir in verbrauchsabhängigen Gebühren einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung.  </p>
<p>Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsgesetzes und angrenzender Rechtsgebiete, wie das Kommunalabgabengesetz, ist aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE notwendig und bietet die Möglichkeit, notwendige Veränderungen sach- und bürgerorientiert zu erörtern. Wir stellen uns dieser Problematik ernsthaft und werden unsere Vorstellungen zu gesetzlichen Änderungen inhaltlich gründlich vorbereiten und in gebotener Form einbringen. </p>
<p>Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. </p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 11 Apr 2017 10:06:00 +0200</pubDate>
                        <title>Beitragserhebung im Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV)</title>
                        <link>http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d1246dak.pdf</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Sat, 18 Feb 2017 11:17:00 +0100</pubDate>
                        <title>Kommunalabgabengesetz bleibt politisches und moralisches Problem</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/kommunalabgabengesetz-bleibt-politisches-und-moralisches-problem/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktion DIE LINKE lud am 17. Februar in Kooperation mit dem Bildungsverein kommunalpolitisches Forum Sachsen-Anhalt e.V. zu einem Fachgespräch in Auswertung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zur Frage der nachträglich erhobenen Abwasseraltanschließerbeiträge ein. Mehr als dreißig Vertreter*innen von Bürgerinitiativen und Fachgremien sowie Kommunalpolitiker*innen waren der Einladung gefolgt. Hierzu erklären der Fraktionsvorsitzende Swen Knöchel und die Sprecherin für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich: </p>
<p> „Trotz der Niederlage im von der Landtagsfraktion DIE LINKE initiierten Normenkontrollverfahren stehen wir weiterhin an der Seite der Bürger*innen, die den Weg von Einzel- und Musterklagen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen. Der Vorsitzende des Initiativen-Netzwerkes Kommunalabgaben (INKA) Sachsen-Anhalt, Wolf-Rüdiger Beck, der das Urteil des Landesverfassungsgerichtes umfassend ausgewertet und in den Kontext vorliegender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gestellt hat, sieht aufgrund des Minderheitenvotums gute Chancen für bereits anhängige Klagen, die von den Bürgerinitiativen des Landes unterstützt werden. </p>
<p> Gleichzeitig bleibt das geänderte Kommunalabgabengesetz ein politisches und moralisches Problem. Daher wird sich die Fraktion für notwendige Änderungen des Kommunalabgabengesetzes und damit zusammenhängender Rechtsbereiche einsetzen, um dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und zugleich die kommunale Selbstverwaltung sicher zu stellen. Betriebswirtschaftlich notwendige Gebühren und Beiträge müssen zudem sozial verträglich gestaltet werden. Der Interessenausgleich zwischen Aufgabenträgern und Bürger*innen muss diese Bezeichnung verdienen und nicht Lasten einseitig auf die Nutzer*innen abwälzen. Darüber hinaus sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen zu ändern, damit veränderte örtliche, demografische und betriebswirtschaftliche Bedingungen von den Aufgabenträgern besser angepasst werden. </p>
<p> Die angeregte Diskussion der Teilnehmer*innen unseres Fachgesprächs machte die unterschiedlichen Problemlagen deutlich und zeigte den Willen, bereits anhängige Klagen zu unterstützen. Zugleich war die große Bereitschaft erkennbar, sich aktiv in die Diskussion um rechtliche Veränderungen einzubringen. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt bleibt am Ball, um im Dialog mit den Menschen und den Institutionen vor Ort notwendige Veränderungen auf den Weg zu bringen.“ </p>
<p><br /></p>
<p> Magdeburg, 18. Februar 2017 </p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
                                <category>Swen Knöchel</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 24 Jan 2017 15:57:00 +0100</pubDate>
                        <title>Normenkontrollantrag zurückgewiesen - weiterhin Einsatz für Novelle des Kommunalabgabengesetzes</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/normenkontrollantrag-zurueckgewiesen-weiterhin-einsatz-fuer-novelle-des-kommunalabgabengesetzes/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><i><b>Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Paragraph 18, Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes, ergo in der strittigen Frage nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt erklärt der Fraktionsvorsitzende Swen Knöchel:</b></i></p>
<p> „Das Landesverfassungsgericht hat das KAG-Änderungsgesetz vom Dezember 2014 und somit die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt bestätigt. Wir haben keine Zweifel daran, dass das Gericht eine juristisch sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen hat. </p>
<p>Juristisch bestätigt bleibt das KAG-Änderungsgesetz dennoch ein politisches und moralisches Problem. Die Lasten für Defizite in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden allein auf den Schultern der Bürger*innen abgeladen. Insgesamt 85.000 Bescheide mit einem Gesamtvolumen erhobener Beitragsforderungen von ca. 123,5 Millionen Euro wurden in den vergangenen Monaten durch die Abwasserzweckverbände verschickt. </p>
<p>Für die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE als Einreicher der Normenkontrollklage zum KAG-Änderungsgesetz ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes ein weiterer Rechtsweg ausgeschlossen. Gleichwohl bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht zu eventuellen Einzel- und Musterklagen aus Sachsen-Anhalt urteilt. Wir werden weiterhin an der Seite derer stehen, die den Weg solcher Einzel- und Musterklagen gehen werden.</p>
<p> Unabhängig vom heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes wird sich die Fraktion DIE LINKE für eine Novelle des KAG und damit zusammenhängender Rechtsbereiche stark machen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass in der kommunalen Praxis dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit umfassend Rechnung getragen wird.</p>
<p> Wir danken den Bürgerinitiativen, Vereinen und engagierten Fachleuten für die bisherige Zusammenarbeit. Ihre Hinweise und Unterstützung haben dazu beigetragen, bestehende Probleme in ihrem Umfang und Ausmaß zu erkennen und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. </p>
<p><br /></p>
<p>Magdeburg/Dessau, 24. Januar 2017</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Swen Knöchel</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 15 Dec 2016 16:39:00 +0100</pubDate>
                        <title>Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen, Beitragsauseinandersetzungen stoppen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/verantwortung-fuer-eigenes-handeln-uebernehmen-beitragsauseinandersetzungen-stoppen/</link>
                        <description>Zur Diskussion im Landtag über den Antrag „Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten“ erklärt die Sprecherin der Fraktion für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p> <span style="font-weight: bold; font-style: italic;"> Zur Diskussion im Landtag über den Antrag „Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten“ erklärt die Sprecherin der Fraktion für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich:</span><br /> <br /> „Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende und man sollte glauben, dass für die Menschen Besinnlichkeit und Vorfreude bestimmende Gefühle in dieser Zeit sind. Doch weit gefehlt: Bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt flattert kurz vor Weihnachten wenig erfreuliche Post ins Haus. Sie erhalten Mahnungen, Forderungen über Säumniszuschläge und abgelehnte Widerspruchsbescheide. Sie stehen im Zusammenhang mit den umstrittenen Beitragsforderungen und stammen von den Abwasserzweckverbänden. Sie enthalten teilweise falsche und überhöhte Zinsfestsetzungen. Alle Forderungen sind innerhalb kürzester Fristen zu leisten. Gerichtsvollzieher und die Inkassounternehmen stehen im Hintergrund bereit, diese durchzusetzen.<br /> <br /> Diese Umstände sind die Folge, des von CDU, SPD und GRÜNEN im Juni durchgesetzten 2. Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Die Möglichkeiten Beitragsauseinandersetzungen in einem Moratorium auszusetzen oder durch Vergleich zu entscheiden bleiben als sogenannte KANN-Vorschriften weitestgehend ungenutzt. Die Praxis bestätigt das, was die Fraktion DIE LINKE vor mehr als einem halben Jahr mehrfach unterstrichen hatte, nämlich, dass ein Moratorium gesetzlich verbindlich geregelt werden muss, will es landesweit Wirkung entfalten.<br /> <br /> Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE bleibt zu fragen, warum die Koalitionsfraktionen Ende Mai, Anfang Juni unseren Gesetzentwurf ablehnten. Es wäre der richtige Schritt zur richtigen Zeit gewesen, doch CDU, SPD und GRÜNE konnten einerseits nicht über ihren Schatten springen. Andererseits war bereits damals absehbar, dass die von Ihnen durchgesetzten Regelungen die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, so wie sie jetzt geschieht, gesetzlich legitimieren würden.<br /> <br /> Die Fraktion DIE LINKE fordert Landesregierung und Koalition entschieden auf, endlich die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sich unverzüglich mit den Zweckverbänden ins Benehmen zu setzen, um die Beitragsauseinandersetzungen zu stoppen. Es ist ein Armutszeugnis für das eigene Handeln, wenn deren Vertreter die Schuld an bestehenden Problemen auf die kommunalen Zweckverbände abwälzen wollen.“<br /> <br /> Magdeburg, 15. Dezember 2016 </p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 15 Dec 2016 14:18:00 +0100</pubDate>
                        <title>Kerstin Eisenreich zu TOP 21: Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/kerstin-eisenreich-zu-top-21-beitragsauseinandersetzungen-einhalt-gebieten/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende und man sollte glauben, dass für die Menschen Besinnlichkeit und Vorfreude bestimmende Gefühle in dieser Zeit sind. Doch weit gefehlt: Bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt flattert kurz vor Weihnachten wenig erfreuliche Post ins Haus. Sie erhalten Mahnungen, Forderungen über Säumniszuschläge und abgelehnte Widerspruchsbescheide im Zusammenhang mit den umstrittenen Beitragsforderungen von ihren Abwasserzweckverbänden. Hinzu kommen teilweise falsche und damit überhöhte Zinsfestsetzungen, die jedoch für die Bürgerinnen und Bürger nicht auf Anhieb erkennbar sind. Alle Forderungen sind innerhalb kürzester Fristen zu leisten. Gerichtsvollzieher und die Inkassounternehmen stehen bereit, diese durchzusetzen. <br /><br />Dieser massive Druck wird bei den Betroffenen kaum weihnachtliche Stimmung aufkommen lassen. Ganz im Gegenteil – Unzufriedenheit, Empörung, Unsicherheit, Angst, Verzweiflung erfassen die Menschen. Eine weitere Zuspitzung des Verhältnisses zwischen den Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern sind die Folge. Dabei sollte doch das am 3. Juni verabschiedete 2. Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes genau das Gegenteil bewirken. <br /><br />Die Praxis hat unsere im Juni geäußerten Befürchtungen bestätigt: Die von der Koalition eingeführte KANN-Vorschrift, nach der die kommunalen Zweckverbände die Zahlungen bis zu einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag zum umstrittenen Paragraphen 18 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes aussetzen oder Vergleiche anstreben können, hat keine Rechtssicherheit geschaffen, trotz aller Versprechungen.<br /><br />Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Offenen Brief aus der SPD-Fraktion, der am 3. Juni 2016 an die Mitglieder der Bürgerinitiativen für vertretbare Abwassergebühren in Sachsen-Anhalt versandt wurde. In diesem Schreiben ist folgender Satz zu lesen – ich zitiere – „Wir vermeiden überflüssige Gerichtsverfahren mit ungewissen Prozessrisiken für alle Beteiligten.“ Schaut man heute auf das tatsächliche Geschehen, so reibt man sich die Augen und stellt fest, dass sie es hätten besser wissen können.<br /><br />Die Gesetzesänderung entfaltete ebenso wenig Wirkung wie die zu Jahresbeginn erlassene Bitte des Innenministeriums an die Verbände, die Vollziehung der Rechtsakte im Zusammenhang mit dem beklagten Paragraphen 18 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes auszusetzen.<br /><br />Außerdem wurde die alleinige Verantwortung auf die kommunalen Aufgabenträger abgewälzt. Die im Juni verabschiedete gesetzliche Regelung läuft damit auch dem im Kommunalabgabengesetz verankerte Grundprinzip des Interessenausgleichs zuwider. Denn die aktuelle Situation ist nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen, nein sie bringt auch die kommunalen Aufgabenträger in arge Bedrängnis. Diese können und dürfen auf ihre Forderungen, die sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestellt haben, nicht so einfach verzichten.<br /><br />Daher ziehen sich Verbände auch auf die Position zurück, die Betroffenen könnten ja klagen. Diese Praxis der Rechtsstaatlichkeit, dass jeder die Möglichkeit hat, sein Recht einzuklagen, die auch hier im Hause immer mal wieder angeführt wird, kann doch nicht die Entschuldigung für die Unzulänglichkeit von gesetzlichen Regelungen sein. Viele Betroffene können sich dies finanziell gar nicht leisten. Und abgesehen davon, kann es auch nicht gewollt sein, die Gerichte sehenden Auges mit Klagen zu überfrachten. <br />Übrigens gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom Juni dieses Jahres, die den Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburgs bestätigte. Dort hatte die betroffene Partei gegen einen kommunalen Aufgabenträger geklagt und gefordert, die Forderungseintreibung bis zur Klärung der Verfassungskonformität auszusetzen. Nur hat auch diese Entscheidung keine Auswirkung auf die anderen.<br /><br />Aus Sicht meiner Fraktion bleibt zu fragen, warum Sie Ende Mai, Anfang Juni unseren Gesetzentwurf ablehnten. Es wäre der richtige Schritt zur richtigen Zeit gewesen, doch Sie, sehr geehrte Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, glänzten einerseits mit Ignoranz gegenüber unseren Vorschlägen. Andererseits war bereits damals absehbar, dass die von Ihnen durchgesetzten Regelungen die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, so wie sie jetzt geschieht, gesetzlich legitimieren würden.<br /><br />Es bleibt dabei. Soll ein Moratorium Wirkung entfalten, muss es gesetzlich verbindlich geregelt sein. Die Fraktion DIE LINKE hatte in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 7/40) dafür ein Moratorium vorgeschlagen, sie erinnern sich, durch das die Vollziehung aller Verwaltungsakte zum Ausgleich von Vorteilslagen, die unter die Übergangsvorschrift nach § 18 Absatz 2 KAG LSA fallen, bis zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ausgesetzt wird. Nur eine solche verbindliche Regelung hätte Rechtssicherheit herstellen können. <br />Zudem sollte das Land Verantwortung gegenüber den Aufgabenträgern der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übernehmen, indem die durch das Moratorium unmittelbar und nachweislich entstandenen Aufwendungen durch das Land zu erstatten gewesen wären. Doch genau das wollten CDU, SPD und GRÜNE in diesem Hause nicht. Die Folgen fühlen und erleiden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.<br /><br />Durch diese Situation hervorgerufene unbillige Härten müssen endlich ausgeräumt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich unverzüglich mit den Zweckverbänden ins Benehmen zu setzen und die Auseinandersetzungen zu stoppen. Bekennen Sie endlich Farbe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und anderen Betroffenen in Sachsen-Anhalt und berichten Sie im Januar 2017 in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport über die Ergebnisse Ihrer Gespräche mit den kommunalen Aufgabenträgern. Sie haben es in der Hand, jetzt, kurz vor Weihnachten und auch kurz vor der am 24. Januar 2017 anstehenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts rechtlichen und sozialen Frieden zu schaffen. Das sind Sie diesem Land und den Menschen, die hier leben, schuldig. Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 07 Dec 2016 08:12:00 +0100</pubDate>
                        <title>Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten</title>
                        <link>http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d0703dan.pdf</link>
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                                <category>Anträge</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 22 Jul 2016 09:05:00 +0200</pubDate>
                        <title>Gerichte bestätigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nachträglicher Beiträge</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/gerichte-bestaetigen-zweifel-an-der-verfassungsmaessigkeit-nachtraeglicher-beitraege/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><i><b>Erstmals hat im April 2016 das Verwaltungsgericht Magdeburg die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist bezweifelt, die es den Abwasserzweckverbänden ermöglichte, bis zum 31.12.2015 nachträgliche Anschlussgebühren einzuziehen. Diese Entscheidung wurde inzwischen am 16.06.2016 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigt. Dazu erklärt die Abgeordnete der Fraktion Kerstin Eisenreich:</b></i></p>
<p> Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, ein Verfahren um die nachträgliche Eintreibung von Anschlussbeiträgen auszusetzen. Diese Entscheidung wurde aus Anlass des Normenkontrollantrages unserer Landtagsfraktion beim Landesverfassungsgericht getroffen. Mit der ausführlichen Begründung seiner Entscheidung stützt es zugleich die Argumentation unserer Verfassungsklage.  </p>
<p>Zugleich kritisiert das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, dass der Gesetzgeber mit der Übergangsvorschrift die Interessen der Beteiligten nicht ausreichend gegeneinander abgewogen hat. </p>
<p> Wir sehen uns daher bestärkt in unseren Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber eingeführten Übergangsregelung für die Erhebung nachträglicher Beiträge. Zugleich bekräftigen wir unsere Auffassung, dass durch diese Regelung Grundstückseigentümer weder Klarheit über mögliche Belastungen für ihre Grundstücke haben, noch vorhersehen können, ob solche Belastungen auf sie zukommen. </p>
<p> Beide Entscheidungen geben unserer Klage Rückenwind. Dessen ungeachtet werden wir uns im Landtag weiterhin konsequent dafür stark machen, das Kommunalabgabengesetz zu reformieren. Dazu gehören als erste Schritte eine zeitnahe und endliche Festsetzung von Beiträgen sowie eine Verjährungsfrist von vier Jahren. </p>
<p>Magdeburg, 22. Juli 2016 </p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Abwasser</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
                        
                        
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