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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Nov 2026 14:30:15 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Thu, 23 Jan 2025 15:21:38 +0100</pubDate>
                        <title>Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherstellen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/selbstbestimmung-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderung-sicherstellen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Nicole Anger, Sprecherin für Behindertenpolitik der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte um Inklusion:</em></strong></p>
<p>„Nicht ohne uns über uns – dieser zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch ein Versprechen, das sich das Land Sachsen-Anhalt zu eigen gemacht hat. Dieses Prinzip bedeutet nichts weniger, als dass Menschen mit Behinderungen an allen Entscheidungen beteiligt werden müssen, die sie betreffen. Und es ist zugleich ein Aufruf und eine Ermutigung zur aktiven Teilhabe. Für alle! Wir alle sind gefragt. Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass Teilhabe nicht nur eine Floskel bleibt. Das gilt vor allem für die Landesregierung.</p>
<p>Doch die Realität sieht anders aus: Die nach wie vor ungelöste Situation rund um den Landesrahmenvertrag spricht eine deutliche Sprache. Menschen mit Behinderungen wurden hier weder gefragt, noch gehört, noch einbezogen – an keiner Stelle. Das ist ein Skandal. Bereits im Oktober letzten Jahres – das war die klare Zusicherung, sowohl hier im Plenum als auch im Sozialausschuss – sollte ein neuer Landesrahmenvertrag vorliegen. Ein geeinter Vertrag! Ein Vertrag, bei dem alle Beteiligten den inhaltlichen Punkten einstimmig zugestimmt hätten.</p>
<p>Das ist nicht nur inakzeptabel – das ist unverantwortlich. Das ist zudem symbolisch und eine Antwort auf die Frage, warum kein neuer Rahmenvertrag geeint werden konnte. Ein besonders gravierendes Beispiel sind die Personalrichtwerte. Leistungserbringer haben immer wieder klargestellt: Eine Reduzierung des Personals ist keine Option. Personal ist das Herzstück von Assistenzleistungen – sei es bei der Unterstützung, der Begleitung oder der Förderung von Menschen mit Behinderung.</p>
<p>Wenn ich mehr Ambulantisierung will, wenn ich die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung stärken will, dann muss ich ihnen die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellen, und nicht ihnen diese nehmen! Personenzentrierte Leistung heißt Personalbedarf bei Leistungserbringern. Dieser Prozess ist weder zielführend noch seriös. Und vor allem ist er nicht im Sinne der Menschen mit Behinderungen. Nicht ohne uns über uns - darf keine Worthülsen auf der Webseite des Sozialministeriums bleiben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 23. Januar 2025</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                        <pubDate>Mon, 20 Jan 2025 11:52:58 +0100</pubDate>
                        <title>Parlamentarische Initiativen zur 37. Sitzungsperiode des Landtages</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/parlamentarische-initiativen-zur-37-sitzungsperiode-des-landtages/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung vom 22. bis 23. Januar ein:</em></strong></p>
<p><strong>Antrag:</strong> <strong>Steuerlast von Rentnerinnen und Rentnern nehmen – Renten unter 1.800 Euro von der Steuerpflicht freistellen </strong><a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5013dad.pdf" target="_blank"><strong>(Drs. 8/5013)</strong></a></p>
<p>Sachsen-Anhalt gehört im bundesweiten Vergleich zu den Bundesländern mit den im Durchschnitt geringsten Renten. Im Zuge der Steuerpflicht verlieren immer mehr Rentnerinnen und Rentner monatliches Einkommen. Eine Befreiung von Renten unter 1.800 Euro von der Steuerpflicht würde die allermeisten Rentnerinnen und Rentner entlasten. Die gesetzliche Rente muss reformiert werden. Deshalb ist der Umbau zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung notwendig, um die Benachteiligung in der gesetzlichen Rente gegenüber den Alterseinkünften von Beamten, Abgeordneten und berufsständischen Versorgungswerken zu überwinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: Energiepreise jetzt senken – Inflation stoppen </strong><a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5015dan.pdf" target="_blank"><strong>(Drs. 8/5015)</strong></a></p>
<p>Energieversorgung darf nicht zum Luxusgut werden. Die Gewährleistung des Zugangs zu bezahlbarer Energie ist elementarer Bestandteil der gesetzlich garantierten Daseinsfürsorge und erfordert eine langfristig wirksame wie für alle Menschen spürbare politische Reaktion, um der Energiepreisspirale Einhalt zu gebieten und einen bezahlbaren Zugang zur Energieversorgung sicherzustellen. Dazu ist es unbedingt notwendig, die derzeitigen Energiepreise nachhaltig zu senken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Land Sachsen-Anhalt sicherstellen </strong><a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5014dan.pdf" target="_blank"><strong>(Drs. 8/5014)</strong></a></p>
<p>Zu Beginn des Jahres lag keine rechtsgültige Verordnung als Ersatz des Landesrahmenvertrages vor. Der Prozess der Verhandlungen zu einem neuen Landesrahmenvertrag war bisher nicht erfolgreich. Das Sozialministerium setzt nun nicht geeinte Punkte in einer einseitig erstellten Verordnung an, welche tiefe Einschnitte in die Ausgestaltung der Leistungen durch die Leistungserbringer und für die Leistungsberechtigten haben werden. Es hat keine Kommunikation in leichter Sprache zur Situation wie auch keine Einbindung der Menschen mit Behinderung selbst stattgefunden hat. Menschen mit Behinderung sind keine Bittsteller:innen, sondern gleichberechtigte Träger:innen von Menschenrechten. Das Land ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antrag: Aufbewahren von Patient:innenakten nach Schließung von Krankenhäusern </strong><a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5016dan.pdf" target="_blank"><strong>(Drs. 8/5016)</strong></a></p>
<p>Aufgrund der Situation von Krankenhäusern und der Krankenhausreform ist davon auszugehen, dass es zu Schließungen und Insolvenzen kommen kann. Ungeklärt im Land ist, wie in solchen Fällen mit den Gesundheitsakten von Patient:innen umgegangen wird. Aufgrund dessen ist es unerlässlich, eine datenschutzkonforme Klärung für Sachsen-Anhalt zu schaffen sowie Transparenz darüber herzustellen, wer für die Aufbewahrung verantwortlich ist und wie diese erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (</strong><a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5012dge.pdf" target="_blank"><strong>Drs. 8/5012</strong></a><strong>)</strong></p>
<p>Die Verlagerung von Förderprogrammen aus dem Landesverwaltungsamt hin zur Investitionsbank erfolgte mit der Intention einer Konzentration des Fördergeschäfts auf möglichst wenige Stellen. Ziel war es auch, das Landesverwaltungsamt zu entlasten und Personal einzusparen. Mit dem nun über drei Jahre lang bestehenden IBErrG hat sich herauskristallisiert, dass die Übertragung dieser Vielzahl von Förderungen zu multiplen Problemen führt. Diese hängen mit spezifischen Anforderungen von Zuwendungsempfängern, fehlendem Fachpersonal und komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.</p>
<p>Weitere Probleme bestehen bei der zeitnahen Ausstellung von Bescheiden und der organisatorischen Abwicklung von Fördermitteln. Außerdem hat sich der Verwaltungsaufwand der Ministerien erhöht, was viel Personal bindet. Der Aufgabenfokus der IB muss deshalb geschärft werden. Die Streichung umfasst Bereiche, in denen Programmmittel nicht abfließen und die Investitionsbank keine spezifischen Fachkompetenzen aufweisen kann. Als Folge der Rückabwicklung der betroffenen Förderprogramme ist mit abnehmenden Verwaltungsaufwand und freiwerdenden Mitteln für den Landeshaushalt zu rechnen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 20. Januar 2025</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 17 Dec 2024 13:49:11 +0100</pubDate>
                        <title>Ministerin beendet Unsicherheit für Menschen mit Behinderung nicht</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/ministerin-beendet-unsicherheit-fuer-menschen-mit-behinderung-nicht/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur heute von der Sozialministerin vorgestellten Rechtsverordnung zur Eingliederungshilfe betont Nicole Anger, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Fraktion die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt:</em></strong></p>
<p>„Nach einem dreiviertel Jahr der Unsicherheiten und Unruhe im Bereich der Eingliederungshilfe ist es der Ministerin heute mit der Bekanntgabe der Rechtsverordnung nicht gelungen, diese Unsicherheit zu beenden.&nbsp;</p>
<p>Genau wie die einseitige Kündigung des Landesrahmenvertrages durch die Sozialministerin im März erfolgte, ist diese Veröffentlichung der Rechtsverordnung ein ebenso einseitiges Handeln. Viele Hinweise der Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden nicht gehört. Besonders skandalös jedoch ist, dass Menschen mit Behinderung selbst in keiner Weise durch das zuständige Ministerium in den Prozess angemessen eingebunden wurden.&nbsp;</p>
<p>Grundsätzlich stehen wir alle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Jedoch gelingt diese Umsetzung vollends nur, wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Da muss die Landesregierung zuvorderst bei sich anfangen. Statt Förderschulen zu verstetigen und den Zugang auszuweiten, braucht es endliche inklusive Schulen für alle Kinder. Statt Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Fachkräfte zu reduzieren, muss auch die Landesverwaltung zuvorderst inklusive Arbeitsplätze schaffen und aufhören, sich mit einer Ausgleichsabgabe von mehr als einer halben Million Euro pro Jahr von Inklusion freizukaufen.</p>
<p>Wer Ambulantisierung will, muss für barrierefreien Wohnraum und einen gut ausgebauten ÖPNV sorgen sowie den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Schulen und Ausbildung inklusiv gestalten. Es müssen ausreichend Mittel für Assistenzen zur Verfügung gestellt werden. Der Haushaltsansatz für 2025 spricht jedoch eine andere Sprache. Hier wird der Ansatz von 2024 exakt wiederholt, Ambulantisierung und Selbstbestimmung lassen sich so nicht ausfinanzieren.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 17. Dezember 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                        <pubDate>Wed, 23 Oct 2024 09:43:43 +0200</pubDate>
                        <title>Abbau der Leistungen für Menschen mit Behinderung stoppen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/abbau-der-leistungen-fuer-menschen-mit-behinderung-stoppen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Am morgigen Donnerstag ist ein Protest gegen den Abbau der Leistungen für Menschen mit Behinderungen auf dem Magdeburger Domplatz angekündigt. Dazu betont Nicole Anger, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Fraktion Die Linke:</em></strong></p>
<p>„15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention können Menschen mit Behinderung noch immer nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Sachsen-Anhalt teilnehmen. Eine der größten Barrieren ist dabei das Sozialministerium und seine Sozialagentur. Statt im Sinne des Bundesteilhabegesetzes die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu fördern, wird hier die Axt an die sie unterstützende Struktur gelegt. Anstatt gültige Rechtsvorgaben für die Arbeit mit Behinderten umzusetzen, blockiert das Sozialministerium und will massive Einsparungen durchdrücken. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden im Frühjahr mit der Kündigung des Landesrahmenvertrags konfrontiert. Geplante Verhandlungen mit der Sozialagentur sind seitdem ausgesetzt. Das ist eine absolute Blockadehaltung des Sozialministeriums.</p>
<p>Der Personalschlüssel in den Einrichtungen und Diensten soll massiv verschlechtert werden. Nicht nur die Beschäftigten müssen jetzt nun um ihre Jobs bangen, die sie mit viel Leidenschaft, Kraft und viel Engagement machen – und dass in Zeiten des Fachkräftemangels! Diese ganze Sparwut geht zu Lasten der Menschen mit Behinderung, sie werden in ihrer Selbstbestimmung massiv behindert. Gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion sehen anders aus! Das Ministerium scheint ungeeignet dafür zu sein, wie man mit sozialpolitischer Verantwortung umgeht.</p>
<p>Die Linke fordert, dass dieser Sparkurs umgehend gestoppt wird. Menschen mit Behinderung für politische Spielchen und zum Sparschwein des Landes zu instrumentalisieren, ist unmenschlich! Inklusion und Teilhabe sind unverrückbare Menschenrechte! Die dürfen nicht zur Disposition gestellt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 23. Oktober 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 10:25:11 +0200</pubDate>
                        <title>Sozialministerin lässt Menschen mit Behinderung im Regen stehen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/sozialministerin-laesst-menschen-mit-behinderung-im-regen-stehen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Bei der gestrigen Regierungsbefragung im Landtag fragte Nicole Anger, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Fraktion Die Linke, die Landesregierung nach dem aktuellen Stand bei den Verhandlungen des Landesrahmenvertrag der Eingliederungshilfe. Nicole Anger betont dazu:</em></strong></p>
<p>„Der Landesrahmenvertrag der Eingliederungshilfe wurde Ende März durch das Sozialministerium einseitig aufgekündigt. Dieser einmalige Vorgang führt zu viel Unruhe und Unsicherheiten bei Menschen mit Behinderung sowie bei den Trägern der Eingliederungshilfe. Nach Druck der Fraktion Die Linke hat sich der Sozialausschuss am 3. April mit dem Thema beschäftigt. Sozialministerin Grimm-Benne verwies immer wieder darauf, dass sie sich in der gemeinsamen Kommission des Ministeriums mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände dazu verständigen wollte. Diese Sitzung fand am 9. April statt.</p>
<p>Gestern wiederum konnte die Ministerin keinerlei Auskunft darüber geben, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.&nbsp; Und dass, obwohl ihr nicht erst seit der Sitzung des Sozialausschusses bewusst sein muss, wie wichtig dieses Thema ist. Die Kündigung wurde durch das Sozialministerium ausgesprochen, die Folgen für die Menschen mit Behinderung scheint aber nicht zu interessieren. Es ist unerklärlich, welches Desinteresse die Sozialministerin dem Thema entgegenbringt. Die Sozialministerium hat offenbar keine Idee, wie es nun das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will bzw. woran es daran beim Rahmenvertrag konkret gefehlt hat, zumal die Verhandlungen für die meisten Leistungserbringer jetzt erst beginnen sollten.</p>
<p>Darüber hinaus wurden Anfang April die Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe durch das Sozialministerium informiert, dass bis Ende des Jahres bereits laufende und geplante Verhandlungen mit der Sozialagentur ausgesetzt sind. Damit liegen alle Leistungs- und Vergütungsverhandlungen zwischen Träger und Sozialagentur bis auf Weiteres auf Eis. In der gestrigen Regierungsbefragung hat die Sozialministerin genau das Gegenteil behauptet. Es stellt sich somit die Frage, ob die Fachabteilung im Sozialministerium entgegen der Anweisung der Ministerin agiert oder die Unwahrheit sagt wird. Die Sozialministerin nimmt offenbar die Dienst- und Fachaufsicht in ihrem Haus nicht wahr und weiß um die Vorgänge im eigenen Haus nicht Bescheid.</p>
<p>Es braucht dringend Klarheit und eine verlässliche Perspektive und Stabilität für die Leistungserbringer als auch die Leistungsberechtigten. Das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten, das Aussitzen von Entscheidungen wird nur weiteren Schaden in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung verursachen. Das Vertrauen in das Sozialministerium ist nachhaltig erschüttert.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><a href="/fileadmin/user_upload/Rahmenvertrag_SAG.pdf" title="download link" class="link-download">Das Schreiben des Sozialministeriums finden Sie hier.</a> Link zur Regierungsbefragung: <a href="https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/30-sitzungsperiode#section-video-3-7" target="_blank">https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/30-sitzungsperiode#section-video-3-7</a> </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 24. April 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                        <pubDate>Mon, 25 Mar 2024 13:15:49 +0100</pubDate>
                        <title>Menschen mit Behinderung dürfen nicht zum Spielball des Sozialministeriums werden</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/menschen-mit-behinderung-duerfen-nicht-zum-spielball-des-sozialministeriums-werden/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur einseitigen Aufkündigung des Landesrahmenvertrages der Eingliederungshilfe durch das Sozialministerium, welcher die Grundlage für die u.a. Vergütungsvereinbarungen für die Träger der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bildet, erklärt Nicole Anger, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt:</em></strong></p>
<p>„Dies ist ein unglaublicher und bundesweit einmaliger Vorgang. Nachdem man sich vor fünf Jahren als eines der ersten Bundesländer mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages noch feierte, steht das Land nun vor einem Scherbenhaufen. Verursacht durch das zuständige Ministerium, zulasten der Menschen mit Behinderung. Das alles verantwortet von einem SPD-geführten Ministerium, das sich selbst auf sozialen Plattformen als „Lebensministerium“ bezeichnet, und einer SPD, mit den Anspruch, „Inklusionspartei“ zu sein.&nbsp;</p>
<p>Noch Anfang Februar 2024 wurde den Mitgliedern des Sozialausschusses durch das Sozialministerium dargelegt, dass man auf einem guten Wege sei, die letzten offenen Punkte innerhalb des Landesrahmenvertrages miteinander verhandele und die Umstellungen auf den neuen Rahmenvertrag noch in diesem Jahr gemeinsam anstrebe. Nun stellt sich heraus, dass dies offensichtlich gelogen war. Trotz monatlich angesetzter Termine der sogenannten Gemeinsamen Kommission (GK) – eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Sozialministeriums und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege – wurde an keiner Stelle angesprochen, dass das Ministerium an weiteren Verhandlungen nicht mehr interessiert sei. Die Kündigung des Landesrahmenvertrages kommt für die Einrichtungen überraschend und zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, denn alle Leistungserbringer Sachsen-Anhalt standen in den Startlöchern zur Neuverhandlung oder haben diese bereits begonnen. So sieht ein partnerschaftlicher Umgang der Landesregierung mit ihren Trägern, die im Auftrag des Landes tätig sind und in genau diesem Auftrag Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen, nicht aus.</p>
<p>Die Kündigung des Landesrahmenvertrages bringt nun eine absolute Unsicherheit in die Landschaft der Träger. Statt im Sinne des Bundesteilhabegesetzes die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu fördern, wird hier die Axt an die Struktur gelegt. Den Einrichtungsträgern ist unklar, wie es weitergehen wird. Sollte jetzt jeder Träger für sich allein ohne die lang ausgehandelten Rahmenbedingungen verhandeln müssen, bringt das einen immensen Aufwand für beide Seiten mit sich und es wird zu noch mehr Verzögerungen kommen. Vor wenigen Tagen wurde noch am 18.03.2024 auf der GK-Ebene nach vielen Gesprächen das Kalkulationstool als Meilenstein für die Neuverhandlungen beschlossen. Letztlich wird dadurch auch die Zahl der einzureichenden Verfahren bei der zuständigen Schiedsstelle ansteigen und möglicherweise auch die der Klageverfahren. Und das alles ohne erkennbare Not. Klar ist: Rahmenbedingungen, die die nächsten Jahrzehnte der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt prägen werden, müssen intensiv besprochen, offene Fragen auf Augenhöhe geklärt und teilweise ausgerungen werden. Aber deswegen eine ganze Trägerlandschaft, die Menschen mit Beeinträchtigung und auch die Sozialverwaltung ins Chaos zu stürzen, ist in keiner Weise gerechtfertigt und ohne Ankündigung oder Lösungsbereitschaft gegenüber den Betroffenen von einer sozialpolitischen Unverantwortlichkeit geprägt, die ihresgleichen sucht. Bisher hat das Ministerium keinen Grund benannt, warum es so entschieden hat. Das macht es noch einmal mehr intransparent.</p>
<p>Die Sozialministerin ist aufgefordert, diesen skandalösen Vorgang sofort zu stoppen bzw. rückgängig zu machen. Denn dies wird sonst allein zulasten der Menschen mit Behinderung gehen. Menschen mit Behinderung für politische Spielchen zu instrumentalisieren, ist unverantwortlich!“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 25. März 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Gesundheit</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 21 Mar 2023 14:35:17 +0100</pubDate>
                        <title>Vormundschafts- und Betreuungsrecht auf Druck der Fraktion DIE LINKE reformiert</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/vormundschafts-und-betreuungsrechts-auf-druck-der-fraktion-die-linke-reformiert/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Monika Hohmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, betont angesichts der Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrechts:</em></strong></p>
<p>„Endlich hat die Landesregierung erkannt, dass sie das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformieren muss und heute Änderungen angekündigt. Die Fraktion DIE LINKE hat im Sozialausschuss des Landtags auf diesen Mangel hingewiesen und Ministerin Grimm-Benne zum unverzüglichen Handeln aufgefordert.</p>
<p>Seit März 2023 mussten die 24 Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt einen Großteil ihrer Aufgaben niederlegen. Grund hierfür ist das bisher fehlende Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht in Sachsen-Anhalt und die damit fehlende Finanzierung der Betreuungsvereine. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat im Januar 2023 in Kraft. Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland die Neuregelung bis zur heutigen Ankündigung verschlafen.</p>
<p>Um den neuen Aufgaben nachzukommen, sind mindestens eine Vollzeitstelle je 100.000 Einwohnenden im städtischen Raum und eine Stelle je 60.000 Einwohnenden auf dem Land nötig. So soll eine verlässliche Förderung sichergestellt werden, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine, die von ihnen dringend benötigte Planungssicherheit gewährleistet. Nachdem die Landesregierung nun tätig geworden ist, können wir unseren entsprechenden Antrag zur Landtagssitzung zurückziehen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 21. März 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Monika Hohmann</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                                <category>Soziales</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 27 Jul 2022 14:26:41 +0200</pubDate>
                        <title>Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung in der Landesverwaltung zeigt inklusionspolitischen Stillstand unter Schwarz-Rot-Gelb</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/beschaeftigungsquote-von-menschen-mit-schwerbehinderung-in-der-landesverwaltung-zeigt-inklusionspoli/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Auf Nachfrage zur Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung in der Landesverwaltung der Abgeordneten Nicole Anger zeigt sich ein klares Bild, worauf die Ausgleichsabgabe in Höhe von über 500.000 Euro im vergangenen Jahr zurückzuführen ist. Nicole Anger, Sprecherin für Politik für Menschen mit Behinderung der Fraktion DIE LINKE, betont hierzu:</em></strong></p>
<p>„Mehr als 4.200 Arbeitsplätze, die für Menschen mit Schwerbehinderung in der Landesverwaltung vorgeschrieben sind, werden derzeit nicht von diesen besetzt. Dass diese Anzahl steigen wird und damit eine steigende Ausgleichsabgabe einhergeht, ist klar erkenntlich. Eine Reaktion der Landesregierung? Fehlanzeige! Enormen Anteil daran haben den Berechnungen der Landesregierung zufolge das Bildungs-, Innen- und Wirtschaftsministerium. Im Einstellungsmanagement zeigt sich durch alle Häuser hinweg große Unbeholfenheit. Inklusion scheitert mit dieser Regierung auf Ansage!</p>
<p>Um mehr Menschen mit Schwerbehinderung anzusprechen, braucht es entsprechend gerechte Arbeitsplätze und -bedingungen. Die Novellierung des Fürsorgeerlasses muss zur Chef:innen-Sache gemacht werden. Es bedarf nicht nur redaktioneller Überarbeitung. Wir fordern eine inhaltliche Neuausrichtung: Flexible Arbeitszeitregelungen oder auch der erhöhte Urlaubsanspruch dürfen keine Debatten sein. Was wir brauchen, ist ein Teilhabeerlass, der kein geduldiges Papier, sondern gelebter Ausdruck von Inklusion ist!“</p>
<p><a href="/fileadmin/user_upload/KA_8_757_Nicole_Anger.pdf" title="download link" class="link-download">Hier finden Sie die entsprechende Anfrage.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 27. Juli 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                                <category>Soziales</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 04 May 2022 09:18:38 +0200</pubDate>
                        <title>Protesttag für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Inklusion viel offensiver angehen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/protesttag-fuer-gleichstellung-von-menschen-mit-behinderung-inklusion-viel-offensiver-angehen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Anlässlich des 30. Jubiläums des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai betont Nicole Anger, Sprecherin für die Belange von Menschen mit Behinderung der Fraktion DIE LINKE: </em></strong></p>
<p>„Die zurückliegenden zwei Jahre in der Corona-Pandemie haben gerade auch die Menschen mit Behinderung vor große Herausforderungen gestellt. Parallel dazu erhalten die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung oft nicht die Aufmerksamkeit, die sie benötigen. Dabei muss Teilhabe und das Aufdecken von Teilhabeverhinderer gesamtgesellschaftlich angegangen werden, beispielsweise bei regulären Untertiteln im Kino und barrierefreien Straßenübergängen, bei barrierefreien Internetseiten und auch auf dem ersten Arbeitsmarkt bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.</p>
<p>Die Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert – nämlich durch unser tagtägliches Handeln, durch Formen des Bauens, Wohnens und auch bei der kulturellen und sozialen Teilhabe. Wie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt das Thema Teilhabe angeht, hat sie nicht zuletzt bei der zurückliegenden Diskussion im Landtag von Sachsen-Anhalt gezeigt, als die Wohn- und Teilhabe-Mindestbauverordnung in der Alten- und Eingliederungshilfe ohne große Beratung im Fachausschuss und ohne Beteiligung der Fachverbände verabschiedet wurde.</p>
<p>Inklusion muss ab sofort viel offensiver gedacht werden. Wir müssen Missstände aufdecken, Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, gesamtgesellschaftlich teilzuhaben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 4. Mai 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Inklusion</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 29 Apr 2022 13:37:56 +0200</pubDate>
                        <title>Koalition ignoriert Fachmeinungen von Verbänden zum Wohnen in der Alten- und Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/koalition-ignoriert-fachmeinungen-von-verbaenden-zum-wohnen-in-der-alten-und-eingliederungshilfe/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur heute vom Landtag beschlossenen Wohn- und Teilhabe-Mindestbauverordnung und der abgelehnten Rücküberweisung in den Sozialausschuss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE betont Nicole Anger, Sprecherin für Politik für Menschen mit Behinderung:</em></strong></p>
<p>„Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt Partizipation für Menschen mit Behinderung bei Fragen der Lebensgestaltung vor. Bei der Neufassung der Verordnung zum Wohnen in der Alten- und Eingliederungshilfe wurde diese Beteiligung 2019 durch die Landesregierung jedoch abgebrochen. Positionen der Fachverbände wie der LIGA der freien Wohlfahrtspflege wurden überhört. Ihre Fachmeinungen wurden ignoriert und damit auch die Bedürfnisse von Menschen in den Einrichtungen nicht erhört.</p>
<p>Es wurde suggeriert, dass der aktuelle Verordnungsentwurf im Sozialausschuss fachlich diskutiert wurde. Passiert ist das jedoch nicht. Die Landesregierung stellt sich nicht der Fachdebatte, nicht mit den Abgeordneten im Ausschuss und – noch schlimmer – nicht mit den Interessenverbänden und Betroffenen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 29. April 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                                <category>Wohnungspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 29 Apr 2022 09:59:23 +0200</pubDate>
                        <title>Nicole Anger zu TOP 15: Entscheidungsverlangen nach § 40 Abs. 3 Satz 7 GO.LT zum Entwurf der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (Wohn- und Teilhabegesetz- Mindestbauverordnung - WTG-MindBauVO)</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/nicole-anger-zu-top-15-entscheidungsverlangen-nach-40-abs-3-satz-7-go-lt-zum-entwurf-der-verordnung/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>meine Fraktion fordert seit vielen Jahren eine Verordnung zu Mindestbaustandards im Bereich der Gesundheits-, Alten- und Pflegeeinrichtungen und besonders auch in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe.</p>
<p>Bereits 2016 hat der Landesbehindertenbeirat bereits seinen Beschluss mit konkreten Vorschlägen vorgelegt.</p>
<p>Der noch laufende Prozess begann 2018.</p>
<p>Ganz konkret lief das in diesem Falle so:</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Der Landtag hat in seiner 49. Sitzung der 7. Wahlperiode am 25.5.2018 den Alternativantrag der Koalition zur Neufassung der Heimmindestbauverordnung (zu unserem Ursprungsantrag) in den Ausschuss überwiesen.</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Seit Anfang Mai 2019 tagte eine AG im Sozialministerium, u.a. besetzt mit Referaten des MS, Landesbehindertenbeauftragten, Sozialagentur, LiGA, Pflegekassen, MDK, Landesseniorenvertretung – ein ganz guter Start, um die Interessen einzusammeln und sich auf den Weg zu Beteiligung zu machen – allerdings hatten diese Expert:innen nur Gelegenheit sich bis zum 6. Juni 2019 zu äußern. Also exakt 4 Wochen Beteiligung.</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Im Sozialausschuss in der 38. Sitzung der 7. Wahlperiode am 12.06.2019 wurde dann die Verordnung angekündigt.</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Im Anschluss gab es noch Stellungnahmen der LIGA und der Lebenshilfe.</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Danach passierte: NICHTS. Seit 3 Jahren passierte einfach mal nichts mehr.</p>
<p>Bis wir zuletzt dann erst wieder im Dezember des letzten Jahres hier in diesem Plenum auf Antrag der Grünen dazu beraten haben. Mit dem Ergebnis der Überweisung in den zuständigen Ausschuss, den Sozialausschuss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>schauen wir doch noch mal gemeinsam in das Plenarprotokoll vom 15.12.2021, was dort so kundgetan wurde. Die Ministerin Frau Grimm-Benne betonte, dass sie natürlich hoffe, dass wir darüber im Sozialausschuss beraten. Herr Pott kündigte an, dass man darüber gemeinsam weiter im Sozialausschuss diskutieren müsse. Frau Dr. Schneider sagte, dass der Antrag der Grünen in die richtige Richtung gehe und man Übergangsnormen brauche. Und auch Frau Gensecke hat sich ganz klar für die Überweisung und damit ja auch für die Fachdebatte im Ausschuss ausgesprochen.</p>
<p>Was ist dann aber im Sozialausschuss passiert? Das können Sie alle im Protokoll des SOZ vom 30. März 2022 nachlesen - aber ich sage es gern hier auch noch einmal. Der Ausschuss war aufgefordert, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Herr Krull sprach gleich für die ganze Koalition, dass mit dem neuen Entwurf der Verordnung nun die Probleme gelöst seien und man ein positives Votum abgeben solle. Auf meinen Einwand hin, den die Kollegin der Grünen unterstützte, dass es keine entsprechende Beteiligung mehr gegeben habe, dass die Interessenvertretungen und Betroffenen in den Diskurs nicht bis zuletzt involviert waren, versuchte die Ministerin es so auszusehen zu lassen, dass dieser Verordnungsentwurf immer wieder mit allen Beteiligten beraten wurde.</p>
<p>Daher frage ich Sie Frau Ministerin Grimm-Benne:</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Mit wem haben Sie diesen Entwurf zwischen der Plenumssitzung im Dezember 2021 und der Ausschusssitzung am 30.3.2022 beraten?</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Und mit wem haben Sie diesen Entwurf in 2020 und in 2021 besprochen, nachdem die – wohlgemerkt - schriftliche Anhörung 2019 abgeschlossen für Sie war?</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Und wem haben Sie Ihre jetzt vorgelegten Änderungen gegenüber dem Entwurf aus 2019 transparent gemacht und auch beraten?</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Welche Träger haben Sie seit Anbeginn des Prozesses von 2018 bis heute aktiv eingebunden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Fachdebatte im Sozialausschuss? Fehlanzeige: Auf inhaltliche Nachfragen haben die Mitarbeitenden aus dem Sozialministerium geantwortet:</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Zitat 1: „Mir wäre es ganz lieb, wenn wir die Frage im Nachgang aus der Abteilung zielgerichtet beantworten könnten.“</p>
<p>-&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Zitat 2: „Wir werden uns gern um eine konkretere Antwort der Abteilung 3 bemühen und diese im Nachgang übermitteln.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>dies ist nicht zielführend für Fachdebatten im Ausschuss. Dies ist keine Fachdebatte. Meine Vorstellung einer Fachdebatte ist, dass man auf Fragen, die im Diskurs gestellt werden, Antworten bekommt und nicht erst Tage oder Wochen danach. Und dass man in diesem Zusammenhang auch noch einmal kritisch einzelne Punkte, einzelne Paragrafen abwägen kann und bei Bedarf auch noch mal etwas ändert. Augenscheinlich waren sowohl Antworten als auch Änderungsvorschläge zum Entwurf nicht gewünscht. Und ja, daraufhin hab auch ich Ihnen meine Fragen zum Verordnungsentwurf schriftlich vorgelegt. Deren Antwort kam dann auch erst viel später und es verblieb kaum Zeit, sich damit intensiv bis zur heutigen Landtagssitzung zu beschäftigen. Das nenne ich nicht eine Fachdebatte. Das nenne ich aber auch nicht ernsthafte Beteiligung und es ist für mich auch nicht die angemessene Form der Sacharbeit, wie diese doch in einem Ausschuss erfolgen sollte. Und es sollte, und das macht es noch viel kruder, ein Einvernehmen zu dieser Verordnung hergestellt werden – zu deren Inhalt die Fragen nicht beantwortet waren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ergo: Sie haben hier im Plenum allen versichert, dass der aktuelle Verordnungsentwurf im Sozialausschuss fachlich diskutiert wird. Passiert ist das nicht. Sie stellen sich nicht der Fachdebatte, nicht mit uns im Ausschuss und - noch schlimmer: nicht mit den Interessenverbänden und den Betroffenen. Aufgrund dieses unprofessionellen Vorgehens der Landesregierung war bspw. die LIGA gezwungen, mit Schreiben vom 26. April 2022, einen Appell „nachzureichen“ und somit auch selbst nochmal auf die fehlende Beteiligung und die schlechte Kommunikation zu verweisen. Diesen Appell unterstützt meine Fraktion ausdrücklich und macht ihn sich zu Eigen.</p>
<p>Die LIGA wie aber auch andere Träger hatten im Jahr 2019 umfangreiche Stellungnahmen zum damaligen Entwurf der WTG-Mindestbauverordnung vorgelegt. Auf diese Stellungnahmen erhielten die Verbände so gut wie keine Rückmeldung, schon gar keine inhaltlicher Debattenkultur. Es wird kritisiert, dass die aktuelle Wiederaufnahme des 2019 abgebrochenen Prozesses zur Erarbeitung der Verordnung ohne erneute Kommunikation und Antwort auf damalige Stellungnahmen erfolgte.</p>
<p>Und es wird kritisiert, warum nunmehr alles so schnell gehen muss, nachdem die Verordnung so lange gelegen hat. Der Eindruck stellt sich ein, dass eine Debatte nicht gewünscht ist. Haben Sie sich nicht gefragt, was das bei den Beteiligten auslösen könnte. &nbsp;</p>
<p>Und an dieser Stelle muss ich auch ganz deutlich darauf hinweisen, dass dies nicht den Forderungen der UN-BRK [Präambel Anstrich o) und Artikel 29 (1) b)] nach Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in die Regelung ihrer Angelegenheiten entspricht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich gehe davon aus, dass der Ministerin nicht nur die UN-BRK sondern auch die Partizipationsstufen mehr als nur ein Begriff sind. Partizipation bedeutet nicht nur <strong>Teilnahme,</strong> sondern vor allem Teilhabe. Teilhabe bei allen wesentlichen Fragen der Lebensgestaltung – eben auch bei den Fragen des Wohnens. Dabei zählt die Form der Anhörung noch zu den sogenannten Vorstufen zur Partizipation. Meinungen werden geäußert, also in diesem konkreten Falle wurden Einzelne um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, aber auch nicht mehr.</p>
<p>Auf Nachfrage einzelner Verbände im letzten Jahr zum Sachstand der Verordnung hieß es seitens des Sozialministerium lediglich „Man beabsichtige nach Befassung im Landeskabinett die Verbände zu informieren“.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das – Anrede – ist keine Beteiligung. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Sie sehen, es fehlt an echter Mitbestimmung, es fehlt an Transparenz. Es fehlt an Geduld an der richtigen Stelle.</p>
<p>Den Beteiligten aus 2019, wie auch von der LIGA kritisiert, ist nicht klar, was mit ihren Stellungnahmen passiert ist, in welcher Form Anregungen in den nun veränderten Verordnungsentwurf eingeflossen sind, warum bspw. die Einzelzimmerquote von 80% nur noch eine Empfehlung ist. Im Übrigen wird genau diese Empfehlung den Trägern bei den Verhandlungen mit der Sozialagentur perspektivisch auf die Füße fallen. Denn es besteht, sollten Sie an diesem Verordnungsentwurf so festhalten, keine Verbindlichkeit. Es würde dann nur eine Empfehlung bleiben und damit den Verhandlungen einen Bärendienst erweisen.</p>
<p>Das Problem ist doch, dass bei den Verhandlungen zu den Leistungen eben nicht die notwendigen Mittel bewilligt werden, mit der Begründung, dass sie die Standards überschreiten. Aus Mindestanforderungen werden so in Verhandlungen durch die Sozialagentur schnell Maximalanforderungen. Gleichzeitig verhindert dies den Neubau von Einrichtungen anhand der fehlenden klaren Erfordernisse von Einzelzimmern und persönlichen Bädern. Und das nach mehr als zwei Jahren Pandemie, die uns noch einmal mehr vor Augen geführt hat, wie wichtig ein personenbezogenes Bad ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und so eine aktive und verbindliche Beteiligung hätte auch noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass dieser Verordnungsentwurf zwei Perspektiven braucht. Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen der Eingliederungshilfe lassen sich nicht schablonenartig abbilden. Die einen, die der Altenhilfe, sind für einen bestimmten Lebensabschnitt gedacht und haben in Teilen andere Ansprüche und Anforderungen zu erfüllen als Einrichtungen der Eingliederungshilfe, welche Lebensmittelpunkt sind. Bei zweiteren braucht es beispielsweise nicht überall Handläufe. Auch sind Begriffe wie „stationäre Einrichtungen“ in der Eingliederungshilfe nicht mehr entsprechend der aktuellen Bundesgesetzlage. Das zeigt, es ist auch handwerklich nicht gelungen, die novellierte Bundesgesetzgebung in diese Verordnung einfließen zu lassen.</p>
<p><strong>Warum dieses Entscheidungsverlangen?</strong></p>
<p>Da Sie gewiss meinen Ausführungen aufmerksam gefolgt sind und sich vorab selbst noch mal informiert haben, und zwar nicht nur in den Protokollen, sondern vor allem auch bei den Trägern, dann wissen Sie, dass es dem Sozialministerium bisher nicht um Schnelligkeit ging. Der Prozess der Neufassung der Verordnung zur Heimmindestbauverordnung hat 2018 begonnen. Deswegen müssen wir jetzt auch nicht hektisch werden. Lassen Sie uns diese Verordnung gemeinsam mit denen, die sie anwenden sollen, qualitativ gestalten. Dann heißt es vielleicht bald aus Sachsen-Anhalt – alle anderen Bundesländer haben ja ihre Verordnungen bereits vorgelegt: Die Letzten werden die Ersten sein. Denn wir können hier einen echten Qualitätsstandard setzen. Für die Menschen, die in den Einrichtungen leben, die dort ihr Zuhause haben.</p>
<p>Ihnen allen liegt der bereits erwähnte und aktuelle Appell der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vor. Die LIGA appelliert an uns, dass wir heute nicht das Einvernehmen zum vorgelegten Verordnungsentwurf herstellen, sondern diesen in den Sozialausschuss zurücküberweisen. Und ich kann Ihnen nur dringend anraten, nehmen Sie diesen Appell hier und heute ernst. Lassen Sie uns diese Verordnung mit einer Neuaufnahme des Beteiligungsprozesses aus 2019 in den Ausschuss zurückgeben und dort qualitativ fachlich mit den Verbänden diskutieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist keine Schande, sich heute einzugestehen, dass man hier möglicherweise in eine eigenartige Hektik, in Torschlusspanik verfallen ist und einiges nicht beachtet habe. Es wäre aber fatal, dies so fortzusetzen und sich nicht noch einmal dem Diskurs zuzuwenden. Fehler können passieren, sie sind menschlich. An Fehlern ist nichts Schlechtes, es sei denn, man wiederholt diese.</p>
<p>Zeigen Sie, dass Sie in den Koalitionsfraktionen die Kultur des Widerspruchs aushalten, dass Sie Partizipation ernst nehmen und stimmen Sie unserem Entscheidungsverlangen und damit auf Rücküberweisung in den Sozialausschuss mit entsprechender Anhörung zu.</p>
<p>Vielen Dank!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                                <category>Gesundheit</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 05 Apr 2022 13:17:25 +0200</pubDate>
                        <title>Wohn- und Teilhabegesetz – DIE LINKE lehnt Verordnungsentwurf zum Heimgesetz Sachsen-Anhalt ab</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/wohn-und-teilhabegesetz-die-linke-lehnt-verordnungsentwurf-zum-heimgesetz-sachsen-anhalt-ab/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Die Fraktion DIE LINKE hat den Verordnungsentwurf der Landeregierung zum Heimgesetz scharf kritisiert, dazu betont die gesundheits- und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Nicole Anger: </em></strong></p>
<p>„Die Baustandards im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind seit vielen Jahren im Land problematisch und sollen nur unverbindlich und geringfügig verbessert werden. Die Verordnung der Landesregierung soll jetzt ohne weitere Mitwirkung der betroffenen Verbände innerhalb von vier Wochen vom Landtag beschlossen werden. Dabei fordert die UN-Behindertenrechtskonvention explizit Beteiligung. Dem entzieht sich die Landesregierung.&nbsp;</p>
<p>Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes, welches unter anderem die Zahl und Standards von Einzelzimmern in den Heimen festschreibt, wird nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE in der nun vorgelegten Verordnung weiterhin nicht den Anforderungen an Intim- und Privatsphäre der dort lebenden und betreuten Menschen gerecht. Deshalb stimmt DIE LINKE der Verordnung nicht zu und fordert den Landtag auf, die Interessen und Vorschläge der Pflege- und Behindertenverbände ernsthaft anzuhören und aufzunehmen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 5. April 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Gesundheit</category>
                            
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                                <category>Soziales</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 15 Dec 2021 11:38:28 +0100</pubDate>
                        <title>Nicole Anger zu TOP 23:  Wohnqualität und Infektionsschutz in stationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verbessern. Mindestbauordnung endlich umsetzen.</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/nicole-anger-zu-top-23-wohnqualitaet-und-infektionsschutz-in-stationaeren-pflegeheimen-und-einrichtu/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>meine Fraktion fordert seit vielen Jahren eine Verordnung zu Mindestbaustandards im Bereich der Gesundheits-, Alten- und Pflegeeinrichtungen und besonders auch in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe.</p>
<p>Zuletzt haben wir in unserem Antrag zur Anpassung der Standards des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) an die UN-Behindertenrechtskonvention (Drs. 7/2865) im Mai 2018 mit einem sehr ähnlichen Tenor eingebracht. Dieser schmort jedoch seitdem in den Ministerien.</p>
<p>Bereits vor 3 Jahren haben wir darauf hingewiesen, dass die Bundes-Heimmindestbau-VO aus den 1980er Jahren endlich an gesellschaftliche, moderne und menschenwürdige Standards angepasst werden muss. Und die Mindestbau-VO muss in das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes entsprechend aufgenommen werden. Wie es andere Länder im Übrigen bereits haben, recht progressiv bspw. NRW.</p>
<p>Aktuell gibt es Rückenwind aufgrund des Corona-Sondervermögens. Die Maßnahme 11 aus diesem mit knapp 155 Mio. Euro für „Investitionen in die soziale Infrastruktur zur Sicherstellung der Hygieneschutz-Standards“ muss jetzt als Anschub genutzt werden, um die jahrelangen Versäumnisse anzugehen.</p>
<p>Wir unterstützen ausdrücklich die Forderungen der Lebenshilfe und der LIGA bezüglich der Wohnqualität in den Einrichtungen. <strong>Sie sind weitgehender und sind lebensnaher als das hier vorliegende</strong>. Eine verbindliche Einzelzimmerquote sowie ein unverzügliches Verbot von 3- und 4-Bett Zimmern - wie es bereits im Juni 2019 im Sozialausschuss diskutiert und mit den entsprechenden Trägern und Fachgremien abgestimmt wurde, sind jetzt dringend aufzunehmen und umzusetzen.</p>
<p>Die Intims- und Privatsphäre der Bewohner*innen und der dazukommende aktuell <strong>essentielle Infektionsschutz</strong> lassen kein weiteres Lavieren der Landesregierung zu. Das Recht aller auf Einzelzimmer ist für uns indiskutabel. Die <strong>Mindestgröße </strong>der EZ muss von 12 auf mind. 15 m2 - ohne Sanitärbereich - festgelegt werden. Jede und jeder in den Einrichtungen benötigt einen eigenen Sanitärbereich.</p>
<p>Verbindlich festschreiben müssen wir die <strong>Regelungen zur Barrierefreiheit des Behindertengleichstellungsgesetzes</strong> und der <strong>Landesbauordnung </strong>des Landes Sachsen-Anhalt. Diese ist im Übrigen zu schärfen. Die dort noch ermöglichten <strong>Ausnahmen im Falle einer Unwirtschaftlichkeit</strong> und die Einschränkungen bezüglich der barrierefreien Bereiche wurden bei der Novelle der Landesbauordnung trotz unserer Änderungsanträge und der Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten des Landes nicht aufgegriffen. Es muss <strong>eine vollständige Barrierefreiheit</strong> umgesetzt werden! Ohne Wenn und Aber! Hier muss in dieser Legislatur endlich gehandelt werden!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Einrichtungen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe sind Wohneinrichtung! Ganz besonders die jungen Menschen in der Eingliederungshilfe verbringen einen Großteil ihres Lebens dort. Sie sind ein dauerhafter Lebensmittelpunkt – ihr Zuhause.</p>
<p>Gemäß dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention „Nicht ohne uns über uns!“ ist eine aktive Partizipation von Menschen aus den jeweiligen Einrichtungen bei der Erarbeitung der neuen Verordnung verpflichtend.</p>
<p><strong>INKLUSION darf nicht als Kostenfaktor gesehen werden</strong>, sondern ist ein Menschenrechtsstandard. Es bedarf hier eines gesellschaftlichen Umdenkens.</p>
<p>Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse (Sozial-, Finanz- und Infrastruktur-Ausschuss) zu und hoffen, dass dort endlich die progressive Debatte mit entsprechend folgenden Regelungen umgesetzt wird.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                                <category>Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Dec 2021 11:08:34 +0100</pubDate>
                        <title>Corona ist keine Begründung für alles – Menschen mit Behinderung auf dem Weg (zurück) in den Arbeitsmarkt unterstützen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/corona-ist-keine-begruendung-fuer-alles-menschen-mit-behinderung-auf-dem-weg-zurueck-in-den-arbeitsm/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Dass Menschen mit Behinderungen tagtäglich vor großen Aufgaben und Hürden stehen müssen, ist dem Verschlafen der Politik der Regierungsparteien bei den Themen Inklusion und Barrierefreiheit zuzuschreiben. Einmal mehr zeigt das im November erschienene Inklusionsbarometer zur Situation der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung ein erschreckendes Zustandsbild. Dazu betont Nicole Anger, Sprecherin für Politik für Menschen mit Beeinträchtigung der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Die Konditionen auf den Arbeitsmärkten für Menschen ohne und Menschen mit Behinderung sind nicht nur zutiefst verschieden, sondern auch hochgradig unfair. Arbeitgeber:innen können sich seit Jahren um Inklusion drücken und zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe. Allein das ist eine Farce. In Sachsen-Anhalt kaufen sich so, laut der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, zwei von drei Unternehmen von Inklusion frei.</p>
<p>Wenngleich Sachsen-Anhalt im Ländervergleich nur geringe Steigerungen der Arbeitslosenzahlen infolge der Pandemie aufzeigt, ist unser Land dennoch bundesweites Schlusslicht bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Mitunter korreliert die gehemmte Anstellung der Menschen auch mit Folgen der Corona-Pandemie. Es zeigt sich aber ein weiteres Ungleichheitsgefälle: Menschen mit Schwerbehinderung sind im Schnitt länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.</p>
<p>Das zeigt leider, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor gegen Vorurteile, Berührungsängste und Ablehnung ankämpfen müssen. Es braucht daher eine landesweite Inklusionskampagne, mithilfe derer die Menschen mit Behinderung selbst, aber auch die Unternehmen, erreicht und unterstützt werden. Es braucht eine Erneuerung des Arbeitsmarktprogramms, das Inklusion auch in wirtschaftlichen Schieflagen oder Pandemien konsequent verfolgt!&nbsp; Es ist Zeit für verpflichtende Rahmenvorgaben für Sicherung und Ausbau des Arbeitsplatzangebots, die Förderung der Ausbildung von Inklusionshelfer:innen sowie für gute Löhne für alle Menschen!“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 8. Dezember 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 02 Dec 2021 13:33:54 +0100</pubDate>
                        <title>Inklusion stärken – Barrieren vollständig abschaffen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/inklusion-staerken-barrieren-vollstaendig-abschaffen/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Jeder sechste Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Behinderung. Die alltäglichen Barrieren können Menschen ohne Beeinträchtigung oftmals nicht nachvollziehen. Zum Tag der Menschen mit Behinderung betont Nicole Anger, Sprecherin für Politik für Menschen mit Beeinträchtigung der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Alle Menschen mit Behinderung sehen sich tagtäglich mit Barrieren konfrontiert: Ob in Behörden, Verkehrsmitteln, auf den Straßen oder Schulen – sowohl physisch als auch psychisch werden all diese Menschen von unserer Gesellschaft an ihrer Teilhabe am Leben behindert. Zuletzt haben die Abläufe der Pandemie gezeigt, dass u. a. bei der Organisation der Impfkampagne die Bedürfnisse und besonderen Belange vieler Menschen mit Behinderungen schlicht ignoriert wurden. Bei der Terminvergabe wurden und werden keine barrierefreie Internetplattformen genutzt. Das führt dazu, dass sich Menschen mit Seheinschränkungen nicht selbstständig einen Termin verschaffen können. Alternative Verfahren wie Telefon werden nur vereinzelt angeboten.</p>
<p>Digitale Unterlagen sind teilweise nicht barrierefrei. Die Impfzentren sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in vielen Fällen ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand und selbst zu beschaffende personelle Hilfen nicht erreichbar. Teilweise sind diese auch in nicht barrierefreien Objekten untergebracht. Kostenübernahmen für Taxifahrten oder spezielle Fahrdienste sind nicht vorgesehen. Diese Barrieren müssen wir durchbrechen! Von inhaltsleeren Worten und dem Benennen der Probleme bekommen wir diese Hindernisse nicht beseitigt. Es gilt sofort zu handeln. Inklusion muss in allen Lebensbereichen konsequent umgesetzt werden! Wir sind eine Gesellschaft, also haben wir auch alle einzubinden.</p>
<p>Bietet die Kindertagesbetreuung allen Kindern – mit und ohne Behinderung – Raum, sich zu entwickeln, sich auszuprobieren, endet dies meist mit der Einschulung in einer Förderschule. Noch immer haben wir kein inklusives Schulsystem, welches die Teilhabe aller am Lernen gleichermaßen ermöglicht. Wenn dann der Einstieg ins Berufsleben erfolgt, sind Menschen mit Behinderung am stärksten benachteiligt. Sachsen-Anhalt ist bundesweit Schlusslicht bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Arbeitgebende kaufen sich lieber frei, als Teilhabe in ihren Betrieben zu ermöglichen.</p>
<p>Niemand darf wegen seiner:ihrer Behinderung benachteiligt werden! Inklusion heißt für uns, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, gleichberechtigte Teilhabe von Kita über Schule bis Erwerbstätigkeit, in der Rente sowie in der Freizeit. Die Barrieren müssen durchbrochen werden – beim Wohnen, beim ÖPNV, in der Kultur, im Sport. Barrierefreiheit betrifft alles – ob bauliche Maßnahmen, Ausschilderungen und Formulare in leichter Sprache bis hin zu barrierefreien Webseiten.</p>
<p>Es muss endlich die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umgesetzt werden! Wir müssen den öffentlichen Raum, das Leben barrierefrei gestalten. Die Liste der Vorhaben ist lang, und das schon viel zu lange! Beginnen wir endlich und das am besten gleich heute.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 2. Dezember 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
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                        <pubDate>Mon, 03 May 2021 16:15:52 +0200</pubDate>
                        <title>Sachsen-Anhalt ist Schlusslicht bei Beschäftigung Schwerbehinderter</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/sachsen-anhalt-ist-schlusslicht-bei-beschaeftigung-schwerbehinderter/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Nach den heutigen Berichten zu den Beschäftigtenzahlen von Behinderten betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Es ist ein Armutszeugnis für das Land Sachsen-Anhalt, Schlusslicht bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sein. Die Ursachen dafür sind unbestritten vielfältig und bedürfen einer dringenden Lösung. Wie in vielen Bereichen hat sich inzwischen auch hier ein Bürokratiemonster entwickelt, das weder den Betroffenen noch den Betrieben hilft, sondern im Gegenteil den Zugang erschwert. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt Leistungen aus einer Hand, um die Vermittlung schwerbehinderter Menschen an die Betriebe zügig und zuverlässig zu gestalten. Im Rahmen von Fortbildungen müssen potentielle Arbeitgeber*innen und Arbeitsnehmer*innen zusammengebracht werden und in Austausch treten, damit sich Chancen eröffnen. Hier ist eine stetige Sensibilisierung vonnöten. Die Vielfältigkeit der Behinderungen muss ebenso beachtet werden. Der Arbeitsplatz sowie die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Menschen angepasst sind, um ihnen eine tatsächliche Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.</p>
<p>Weniger ist oft mehr – das gilt insbesondere für die Bürokratie in diesem Land. Last but not least muss das Land Sachsen-Anhalt mit seinen Ministerien, Verwaltungen und Institutionen mit gutem Beispiel&nbsp; vorangehen – und da ist noch sehr viel Luft nach oben!“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 3. Mai 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Gesundheit</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-7988</guid>
                        <pubDate>Thu, 29 Aug 2019 16:07:25 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 20: Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-20-entwurf-eines-teilhabestaerkungsgesetzes-des-landes-sachsen-anhalt/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede!</p>
<p>Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen – das Bundesteilhabegesetz- ist 2016 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt endgültig in Kraft getreten.</p>
<p>Sie alle wissen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes in mehreren, zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft zusetzende Bausteine beinhaltete.</p>
<p>Mit dem heute vorliegenden Gesetz werden weitere landesrechtliche Vorschriften zwingend angepasst.</p>
<p>Was hier in einer nicht gerade einfachen Sprache zu Papier gebracht wurde, soll sowohl die Teilhabemöglichkeiten als auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern und stärken. Selbstverständlich betrifft die Mehrzahl der Regelungen das Verwaltungshandeln sowohl des überörtlichen als auch des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation.</p>
<p>Dennoch ist es der Gesamtprozess für alle Beteiligten ein schwieriger und nicht ganz reibungsloser, bis hin zur Umsetzung des Rechtsanspruches jedes Einzelnen.</p>
<p>Die betroffenen Menschen und ihre Familien leben in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Sozialämter kennen in der Regel die Angebotspalette, die Träger der Angebote und die Menschen mit Beeinträchtigungen im jeweiligen Landkreis.</p>
<p>Aus diesem Grund ist es sehr wohltuend von der Einschätzung der Landesregierung zu lesen, dass die ganzheitliche Einzelfallbearbeitung in der Eingliederungshilfe durch die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten über Heranziehung eine gute Verfahrensweise ist und ihre Fortsetzung finden soll. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Fragen der Haftung, wie im Gesetz beschrieben, die Entscheidungsfreudigkeit und Ausübung des Ermessensspielraumes durch die bearbeitenden Fachkräfte befördern.</p>
<p>In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auch der Mehraufwand ermittelt, den die Landkreise nunmehr haben werden.</p>
<p>Akribisch ist dieser Mehraufwand pro Fall in der Begründung zu diesem Gesetz nachgewiesen.</p>
<p>Dies mutet sehr kompliziert und bürokratisch an, wenn man sich mit der minutengenauen Nachweisführung pro Fall mal auseinandersetzt und meine große Hoffnung ist, dass im tatsächlichen Erlebnisfall auch der betroffene Mensch im Fokus der Betrachtung steht und nicht nur die Aktenlage und die Zeitvorgabe pro Fall.</p>
<p>Auf alle Fälle wird der so festgestellte Mehraufwand nach Fallzahlen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt und in zwei Jahren evaluiert.</p>
<p>Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird im Gesetz ausdrücklich als die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen benannt, dies findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Wahrgenommen wird diese Interessenvertretung durch die/ den Landesbehindertenbeauftragten. Beide, Beirat und Beauftragter erfüllen die notwendigen Kriterien.</p>
<p>Es wird für einen großen Teil der Menschen mit Beeinträchtigung Veränderungen geben. Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte wird es sein, im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigungen mit viel Empathie lenkend die Antragsverfahren zu begleiten.</p>
<p>Sehr gespannt verfolgen wir die entbrannte Diskussion zur anlasslosen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität.&nbsp;</p>
<p>Die Umsetzung von mehr Teilhabegerechtigkeit ist nicht nur Sache der unmittelbaren Akteure im Sozialbereich. Dringend ist, besonders auch im Bereich „Budget für Arbeit“, ein breites gesellschaftliches Agieren.</p>
<p>Wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu und freuen uns auf die folgenden Fachdiskussionen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 05 Aug 2019 10:04:00 +0200</pubDate>
                        <title>Aktuelle Situation des Örtlichen Teilhabemanagements in Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4703dak.pdf</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 05 Aug 2019 10:03:00 +0200</pubDate>
                        <title>Aktuelle Situation der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4702dak.pdf</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-7901</guid>
                        <pubDate>Mon, 22 Jul 2019 11:32:00 +0200</pubDate>
                        <title>Budget für Arbeit</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4624dak.pdf</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
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