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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Nov 2026 20:32:19 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Mon, 13 Jan 2025 14:58:41 +0100</pubDate>
                        <title>Opfer des Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt brauchen Verlässlichkeit</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur geplanten Entschädigung der Opfer von Magdeburg und dem heutigen Pressegespräch der Landesjustizministerin sagt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende:</em></strong></p>
<p>„Die Opfer des Anschlags von Magdeburg dürfen nicht alleine gelassen werden. Die Opfer wie Terroropfer zu entschädigen, darf kein bloßes Wahlkampfversprechen des Bundesjustizministers Wissing bleiben. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für die Opfer des Anschlags gibt.</p>
<p>Angesichts von hunderten Betroffenen muss umgehend geklärt werden, wann und wie die Entschädigungen vorgenommen werden. Der Opferfonds auf Landesebene ist finanziell nicht so ausgestattet, dass dieser allein für die Hilfsleistungen an die Opfer ausreicht. Es braucht deshalb unverzüglich Klarheit, wie Wissings Versprechungen umgesetzt werden können, damit die Betroffenen mit ihren Fragen nicht alleine bleiben.</p>
<p>Die Landesregierung muss u. a. transparent darlegen, wer den Betroffenen wann Hilfsangebote unterbreitet, wie die medizinische und psychosoziale Betreuung sowie therapeutische Versorgung für die Betroffenen organisiert wird und wer wann Entschädigungsleistungen erhält. Diese Fragen hat die Linke in einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung gestellt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 13. Januar 2025</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 19 Nov 2024 13:23:32 +0100</pubDate>
                        <title>Straftaten gegen Mädchen und Frauen – Gewalthilfegesetz jetzt</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/straftaten-gegen-maedchen-und-frauen-gewalthilfegesetz-jetzt/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zum heute vorgestellten Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten sagt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gleichstellung: </em></strong></p>
<p>„Das Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten ist höchst alarmierend und verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. 2023 gab es fast täglich einen Femizid, also die Tötung von Frauen oder Mädchen als Extremform geschlechtsbezogener Gewalt. Alle drei Minuten sind im zurückliegenden Jahr Mädchen bzw. Frauen Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Die Dunkelziffer wird noch weit höher liegen.</p>
<p>Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen angekündigt, jedoch bis heute nicht umgesetzt. Obwohl Deutschland schon seit 2018 rechtlich dazu verpflichtet ist, warten wir bis heute vergeblich darauf, dass die ressortübergreifende Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnimmt. Das ist ein Skandal und zeigt, dass die Bundesregierung dem zu keinem Zeitpunkt die angemessene Bedeutung zugemessen hat.</p>
<p>In unserem Antrag zur kommenden Landtagssitzung verlangen wir, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür stark macht, dass unverzüglich ein Gewalthilfegesetz umgesetzt wird. Der Bund muss mit einer Regelfinanzierung einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantieren. Entsprechend der Istanbul-Konvention muss die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze in Sachsen-Anhalt deutlich erhöht werden.</p>
<p>Das Hilfesystem ist permanent unterfinanziert und platzt aus allen Nähten. Es ist untragbar, dass die hilfesuchenden Frauen sogar noch einen Eigenanteil pro Übernachtung im Frauenhaus zahlen müssen. Es ist für Frauen und Kinder katastrophal, wenn sie keine sichere, kostenfreie Unterkunft finden und vor der Wahl stehen, zum Täter zurückzukehren oder wohnungslos zu werden. Mit dem Gewalthilfegesetz könnte die Finanzierung der notwendigen Plätze in Frauenhäusern endlich sichergestellt werden.</p>
<p><a href="/fileadmin/user_upload/d4759dan.pdf" title="download link" class="link-download">Zum entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 19. November 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 07 Oct 2024 14:03:05 +0200</pubDate>
                        <title>Forderung der CDU nach Absenkung des Alters für Strafmündigkeit ist völlig fehlgeleitet</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/forderung-der-cdu-nach-absenkung-des-alters-fuer-strafmuendigkeit-ist-voellig-fehlgeleitet/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zu den Forderungen des CDU-Landtagsabgeordneten Dietmar Krause nach Absenkung der Strafmündigkeit aufgrund von Ladendiebstählen erklärt Nicole Anger, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke:</em></strong></p>
<p>„Anstatt eine Diskussion um die Absenkung der Strafmündigkeit zu fordern, sollte sich die CDU um die Probleme sorgen, denen Kinder und Jugendliche tagtäglich ausgesetzt sind. In Sachsen-Anhalt ist jedes vierte Kind von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Präventive Maßnahmen wie effiziente Schulsozialarbeit, Stärken der Kinder- und Jugendarbeit und die Bekämpfung von Kinderarmut sind deutlich wirkungsvoller, als Kinder und Jugendliche pauschal zu kriminalisieren. Dies dann noch mit dem Schrei nach härteren Sanktionen zu begleiten, ist von völliger Unkenntnis der Situation gekennzeichnet. Der Fokus muss viel mehr auf präventiver Jugendarbeit liegen. Dazu gehört auch, endlich ein Landesprogramm Schulsozialarbeit zu schaffen und an jeder Schule mindestens eine Stelle einzurichten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 7. Oktober 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 12 Jun 2024 11:56:57 +0200</pubDate>
                        <title>75 Jahre Grundgesetz – gleiche Lebensverhältnisse in Ost und West fokussieren</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/75-jahre-grundgesetz-gleiche-lebensverhaeltnisse-in-ost-und-west-fokussieren/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Diskussion im Landtag zu 75 Jahren Grundgesetz:</em></strong></p>
<p>„Bereits die Überschrift der Aktuellen Debatte der von der rechts außen stehenden Fraktion im hohen Haus lässt gruseln. Es klingt wie ein Abgesang, wie eine Grabrede auf das Grundgesetz, auf Grund- und Freiheitsrechte und das verwundert niemanden, der dieser Partei aufmerksam zuhört und ihre Programmatik verfolgt. Natürlich wird diese Partei das vehement bestreiten. Der Fraktionsvorsitzende möglicherweise, wie vor kurzem im Landtagsrestaurant beteuern, dass er das Grundgesetz liebe.</p>
<p>Ihre Egozentrik ist erschreckend. Natürlich verteidigen sie ihren Fraktionskollegen Björn Höcke, der gerade erst vom Landgericht Halle verurteil wurde. Was Sie aber in Ihrer Begründung unterschlagen, dass Gegenstand der Berichterstattung im Deutschlandfunk eine Petition von Bürgerinnen war. Sie erwähnen natürlich auch den Angriff in Mannheim auf den Rechtsextremisten Stürzenberger. Aber, den Polizisten, der beim Angriff getötet wurde, den erwähnen sie nicht. Denn dieser war vor Ort, weil er die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit auch bei einer solchen Kundgebung absichern sollte. Es ist so erbärmlich. Sie sprechen wörtlich von „Hetzjagden“ und „drohender Lynchjustiz“ gegen politisch Rechte im Land. Das ist so eine elende Verdrehung der Tatsachen. Denn richtig ist doch leider: Über 200 Menschen sind seit 1989 in Deutschland ermordet worden. Von rechtsextrem und rassistisch motivierten Täter:innen.</p>
<p>Die Bedrohung für Mensch und Gesellschaft kommt von rechts. Da können sie hier brüllen, so viel sie wollen. Ihre Rechtsberatung braucht hier keiner. Wir verzichten gern auf Höckes erinnerungspolitische 180-Grad-Wende. Wir verzichten gern auf die Belehrung ihres EU-Abgeordneten Krah, der denkt, es müsse die moralische Qualität von Angehörigen der SS beweisen. Genau vor diesem menschenverachtenden Unsinn sollen die Abwehrrechte in der Verfassung schützen. Genau deshalb sollen die Grundrechte die Wahrung der Würde des Einzelnen garantieren, die Gleichberechtigung und die Freiheits- und die Bürgerrechte.</p>
<p>Nach dem letzten Sonntag kann niemand mehr zurückweisen, dass Ost und West sich wieder mehr voneinander entfernen. Das Grundgesetz ist vielfach ergänzt, verändert und aktualisiert worden. 1993 wurde das Asylrecht radikal eingeschränkt. Es war wenige Monate nach den rassistischen Pogromen von Rostock-Lichtenhagen das verheerende Signal an rechte Gewalttäter, sie können etwas durchsetzen. Gewalt zahlt sich aus. Diese Asylrechtsänderung hat zudem eine lebensfremde Erwartung geweckt, nämlich, Flucht und Migration ließen sich über gesetzliche Änderungen abstellen. Dieser Irrtum begleitet uns bis heute und verstellt die wichtige Diskussion über Steuermöglichkeiten von Migration, globaler Konfliktvermeidung und gelingende Integration. Diese Selbstermächtigung blieb den Sozialprotesten, die im Osten ihren Schwerpunkt oder Ausgangspunkt hatten, ansonsten verwehrt. Zehntausende demonstrierten Anfang der 90er gegen die Politik der Treuhand. Die Proteste veränderten nichts. Später, im Sommer 2004 nahmen die Proteste gegen die Hartz-Reformen bekanntermaßen hier in Magdeburg ihren Anfang. Auch diese großen Demonstrationen änderten nichts.</p>
<p>Jede und jeder kennt die Formulierung von Helmuth Kohl, mit der er „blühende Landschaften“ im Osten versprach. Bereits die Menschen beim Hungerstreik in Bischofferode wussten, dass diese Aussage nicht zu halten ist. Weniger bekannt ist, wie vorausschauend der Bundestag auf die Zerschlagung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Osten reagierte. 1994 , wenige Jahre nach der Wiedervereinigung wurde aus „Einheitlichkeit“ der Lebensverhältnisse“ dann abgeschwächt nur noch das Ziel, die „Gleichwertigkeit“ der Lebensverhältnisse zu wahren. Aus Einheitlichkeit wird Gleichwertigkeit. Der Gesetzgeber gab damals schon auf, was er in politischen Reden dennoch dreißig Jahre lang stur weiter behauptete, nämlich „einheitliche“ Lebensverhältnisse in allen Bundesländern schaffen zu wollen.</p>
<p>Zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung hatte die Linke im Bundestag ein wissenschaftliches Gutachten über die Möglichkeit einer sogenannten Ost-Quote angefordert. Die Gutachter verwiesen auf das gute alte Grundgesetz. Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes regelt die föderale Verteilung des Personals, etwa in Bundesbehörden. Dort steht, Beamtinnen und Beamte aus allen Ländern seien in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Aber fragen sie mal in den Bundesbehörden und der öffentlichen Verwaltung nach 17 bis 20 Prozent ostdeutscher Beamtinnen, erst recht in Führungsfunktionen. Diese Diskussion damals hat das Fehlen von Ostdeutschen in Spitzenfunktionen endlich zu einer öffentlichen Debatte gemacht. Die Bundesregierung sucht die Ostdeutschen immer noch vergeblich. Die Landesregierung macht nicht einmal dies. Über Förderprogramme, Quoten für unterrepräsentierte Gruppen, über Stipendien oder Verwaltungserlasse hören wir weder im Bund noch im Land etwas.</p>
<p>Das alles beschreibt eine Lücke zwischen den Idealen des Grundgesetzes auf der einen Seite und der gesellschaftlichen Wirklichkeit auf der anderen. Diese Lücken und Erfahrungen haben Bundes- und Landesregierung zu lange klein geredet. Jetzt erleben wir das Erstarken einer politischen Kraft, dass diese Lücken mit Aggressivität, Wut und Gewalt füllt. Aber vor allem will die extreme Rechte und die AfD die Ideale des Grundgesetzes verändern. Die Werte und Schutzrechte des Grundgesetzes sollen nicht mehr für alle gelten. Aber dann verliert die liberale Demokratie ihren Wesenskern. Dies zu verhindern, ist unser aller Aufgabe.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 12. Juni 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
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                        <pubDate>Fri, 05 Jan 2024 11:28:44 +0100</pubDate>
                        <title>19 Jahre Tod von Oury Jalloh – alle bekannten Fakten sprechen für Mord</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Am 7. Januar 2024 jährt sich der Tod von Oury Jalloh zum 19. Mal. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt, Henriette Quade:</strong></em></p>
<p>&quot;Am Sonntag kommen in Dessau und in diesem Jahr auch in Naumburg Menschen zusammen, um an Oury Jalloh und an seinen Tod in einer Dessauer Polizeizelle zu erinnern. Seit 19 Jahren arbeiten Freunde und Familie mit der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh mit Hilfe von Brandsachverständigen, Expert:innen, Jurist:innen und Menschenrechtsaktivist:innen an der Aufarbeitung, die Staat, Justiz und eine politische Mehrheit in Sachsen-Anhalt schuldig bleiben.</p>
<p>19 Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh in der Dessauer Polizeidienststelle, in bzw. vor der auch Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose starben, bleiben Aufklärung, Aufarbeitung und Konsequenzen eine absolute Fehlstelle von Polizei, Justiz und vor allem Politik.</p>
<p>Denn einerseits lagen durch das Engagement der Nebenklage nie so viele Fakten auf dem Tisch, die zeigen, dass sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet haben kann. Zuletzt wurde diese These mit dem Gutachten des Brandsachverständigen Ian Peck im Jahr 2021 endgültig unhaltbar. Es weist nach, dass ein Brandbild wie in der Zelle, in der Oury Jalloh starb, nur mit der Verwendung von Brandbeschleuniger zu erreichen ist. Das deckt sich auch mit bisherigen Untersuchungen und toxikologischen Gutachten.</p>
<p>Gleichzeitig gibt es keine politische Konsequenz aus diesem skandalösen und erschütternden Befund: Ein Untersuchungsausschuss wurde immer wieder mehrheitlich abgelehnt, parlamentarische Aufarbeitungsmöglichkeiten bewusst ausgeschlagen. Das für diese Legislaturperiode von der SPD gegebene Versprechen eines Untersuchungsausschusses wurde gebrochen, die als Ausgleich angekündigten Befragungen und Gespräche im Rechtsausschuss gab es nicht und wird es angesichts der Weigerung der zu Befragenden auch nicht geben, ein unabhängiger Polizeibeauftragter ist bis heute nicht vorhanden.</p>
<p>Rechtswidriges Verhalten, überbordende Gewalt, rassistische Diskriminierungen durch Polizist:innen und an schweigenden oder lügenden Polizist:innen scheiternde Aufklärung sind ein grundsätzliches Problem weit über Dessau hinaus. Das fehlende politische Problembewusstsein und der Mangel an effektiven Beschwerde- und Kontrollmechanismen macht es zum strukturellen Problem, das nicht mit interkulturellen Trainings, Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen bearbeitet werden kann. Sie sind zweifellos nötig, aber müssen ins Leere laufen, wenn es sich um Probleme der Haltung und der mangelnden Kontrolle handelt.<br /> Dass es bis heute weder Aufklärung noch politische Aufarbeitung der Todesumstände von Oury Jalloh gibt, ist kein Scheitern, sondern Verweigerung, die angesichts der Umkämpftheit von Demokratie und Rechtsstaat umso schwerer wiegt.</p>
<p>Dass Ermittlungen heute in den Augen des BVerfG keine Erfolgsaussichten haben, heißt bei weitem nicht, dass kein Verbrechen geschehen ist – es liegt in der Ermittlungsarbeit selbst begründet: Dafür notwendige Untersuchungen können nicht nachgeholt werden, nicht erfasste Beweismittel nicht gewichtet werden. Das Schweigen der Polizist*innen können nur sie selbst brechen.</p>
<p>Dass aus der daraus resultierenden Nichtaufklärbarkeit des Todes von Oury Jalloh von Generalstaatsanwaltschaft und weiten Teilen von Politik die Schlussfolgerung postuliert wird, dass er sich umgebracht haben muss, wäre in anderen Fällen undenkbar.</p>
<p>Nichts am Tod von Oury Jalloh ist aufgeklärt. Sämtliche bekannten Fakten sprechen dafür, dass Oury Jalloh getötet wurde. 19 Jahre nach seinem Tod ist das ein in jeder Hinsicht bitterer Befund, der klar macht: Es kann keinen Schlussstrich geben.&quot;</p>
<p>Hinweis:<br /> Am 7. Januar findet ab 14 Uhr die Gedenkdemonstration der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh statt. Treffpunkt Hauptbahnhof.<br /> Das Multikulturelle Zentrum Dessau organisiert zudem ab 11 Uhr eine Gedenkveranstaltung an der Treppe des Polizeireviers, in dem Oury Jalloh starb.<br /> In Naumburg wird es ebenfalls eine Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh geben. Treffpunkt: 14 Uhr Bahnhof.<br /> <br /> Magdeburg, 05. Januar 2024</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
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                                <category>Migration und Asyl</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 11 Jul 2023 12:30:53 +0200</pubDate>
                        <title>Zahlen häuslicher Gewalt steigen weiter – Landesregierung muss Verpflichtungen zum Schutz von Frauen endlich nachkommen</title>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zu den zunehmenden Fällen häuslicher Gewalt betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und rechtspolitische Sprecherin:</em></strong></p>
<p>„Seit Jahren steigen die Zahlen von häuslicher Gewalt. Die Täter sind überwiegend Männer. Gewalt gegenüber Frauen, allem voran im häuslichen Bereich, ist absolut nicht hinnehmbar und verhindert die Gleichstellung der Geschlechter massiv. Alle zweieinhalb Tage wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet, jede Stunde werden im Durchschnitt 18 Frauen Opfer von Gewalt in ihrer Partnerschaft. Das Dunkelfeld dürfte dabei noch wesentlich höher sein.</p>
<p>Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist kein Kavaliersdelikt – es ist im Grundgesetz und in der internationalen Istanbul-Konvention fest verankert. Der Staat muss also Sorge tragen, Frauen vor Gewalt zu schützen, tut es aber nicht genügend. Weder stellen Bundes- und Landesregierung ausreichende Gelder für Präventionsprogramme, noch für genügend Beratungsstellen und Frauenhäuser sowie deren bedarfsgerechte Ausstattung zur Verfügung. Das ist angesichts steigender Gewaltfälle ein Skandal!</p>
<p>Seit 2018 gilt die Istanbul-Konvention, die dazu verpflichtet, dass ausreichend und flächendeckend Koordinierungs- und Monitoring-Stellen eingerichtet sowie Aktionsplänen zum Schutz von Frauen erstellt werden. Dazu gehören auch die Evaluierung von Maßnahmen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.</p>
<p>Allerdings ist bisher nur ein geringer Teil der Frauenhäuser pauschal finanziert. Der weit größere Anteil der Frauenhäuser wird durch freiwillige Leistungen, Eigenmittel der Träger und aus sogenannten Tagessätzen finanziert. Bei der Tagessatzfinanzierung werden die Kosten auf die Bewohnerinnen umgelegt, was für DIE LINKE ein absolutes Unding ist. Wer Hilfe benötigt, darf nicht noch in Notsituationen zur Kasse gebeten werden.</p>
<p>Die bisherige Praxis der Finanzierung führt zur Überforderung der Kommunen und großer Unsicherheit für Frauenhäuser sowie schutzsuchende Frauen. Auch die Ausstattung ist, aus Sicht der Fraktion DIE LINKE, ein wesentliches Problem. Für Frauen mit Behinderung gibt es nur sehr wenige barrierefreie Einrichtungen. Dabei sind sie eine besonders vulnerable Gruppe.</p>
<p>Als Linke fordern wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Außerdem muss die Landesregierung endlich eine Vollfinanzierung von Frauenberatungsstellen und -notrufen sowie mehr Frauenhausplätze und Präventionsprogramme für gewalttätige Männer auf den Weg bringen.</p>
<p>Polizei, Gerichte und Ämter sowie medizinisches Personal müssen für geschlechtsspezifische Gewalt – auch in digitaler Form – sensibilisiert werden. Hier hat Sachsen-Anhalt großen Aufholbedarf. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung der Arbeitskraft müssen bekämpft werden, ohne die Betroffenen zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten, sind die Täter durch die Angst der Opfer geschützt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="/fileadmin/user_upload/k1601dkl.pdf" title="download link" class="link-download">Eva von Angern hat hierzu eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die voraussichtlich in knapp vier Wochen beantwortet wird.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg,11. Juli 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Gleichstellungspolitik</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-9233</guid>
                        <pubDate>Fri, 02 Jun 2023 18:39:33 +0200</pubDate>
                        <title>Wahlalter senken</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/wahlalter-senken/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>In der Diskussion um die Senkung des Wahlalters betont Nicole Anger, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Wahlen sind ein zentrales Element der Willensbildung. Sie ermöglichen es, sich direkt an Politik und deren Ausrichtung zu beteiligen. Aber wir schließen einen großen Teil der jungen Bevölkerung davon aus! Um genau zu sein: etwa 70.000 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren! Das wollen wir ändern. Jugendliche engagieren sich in Verbänden, Vereinen. Sie wirken in Schulvertretungen mit. Sie lassen sich in kommunale Jugendgremien wählen. In den Jugendverbänden im Land übernehmen sie Funktionen im Vorstand, engagieren sich als Jugendgruppenleiter:in, tragen Verantwortung für sich und andere.&nbsp;</p>
<p>Junge Menschen sind politisch engagiert, sie kämpfen gegen den Klimawandel. Und sie alle zeigen uns, Jugendliche wollen und vor allem können ihre Zukunft gestalten und wollen sie selbst in die Hand nehmen. In all diesen Engagements erfahren sie, wie wertvoll die eigene Stimme ist, wie Aushandlungsprozesse funktionieren, was Entscheidungen bewirken. Jugendliche wollen mitbestimmen und mitentscheiden. Dazu gehören auch politische Entscheidungen und Wahlen. Diese dürfen wir ihnen nicht länger verwehren.</p>
<p>Gerade die letzten drei Jahre sollten uns allen deutlich gemacht haben, dass es die jungen Menschen sind, die zu wenig gehört werden. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind noch immer zu wenig krisenfest verankert. Aber die Senkung des Wahlalters wäre ein wichtiges und vor allem richtiges Signal, dass ihre Bedürfnisse und vor allem auch ihre Themen und Lebenslagen ernstgenommen und berücksichtigt werden. Denn wenn Jugendliche ab 14 Jahre ihre Stimme abgegeben dürfen bei Wahlen, werden sie auch für die Politik eine endlich ernstzunehmende Zielgruppe.</p>
<p>Das Wahlrecht wurde einst hart erkämpft. Seitdem hat es immer wieder Veränderungen durchlaufen. Das Wahlalter war dabei nie ein starres Alter. Wir sollten jungen Menschen mehr zutrauen! Ihnen aufgrund des Alters per se politisches Desinteresse zu unterstellen, ist absolut falsch. Je eher wir sie an die Wahlurne lassen, desto mehr Chancen gibt es, ihr Interesse für die Demokratie und für Wahlen zu erhalten! Gleichzeitig stärkt es die aktive Auseinandersetzung mit Demokratie und Prozessen der politischen Willensbildung. Und auch den Umgang mit demokratischen Entscheidungen. Junge Menschen haben einen Anspruch auf demokratische Teilhabe, denn Entscheidungen, die die Zukunft der Jugend betreffen, brauchen auch deren Mitbestimmung.</p>
<p>Wahlen sind Wahlen. Hier gibt es keine höherwertigen oder minderwertigen Wahlen. Daher wollen wir ein einheitliches Wahlalter von 14 bei Kommunal- und bei Landtagswahl. Gleiches fordern wir an anderer Stelle auch für Bundestags- und Europawahlen – um Ihnen gleich das Gegenargument zu nehmen! Und auch das Argument, Kommunalwahlen wären näher an den Jugendlichen und ihren Lebenslagen dran – stimmt nicht. Sie alle wissen doch gut, was wir hier im Land alles beschließen: von ÖPNV, über Hochschulpolitik, Bildungspolitik, Schulsozialarbeit, bis hin zu Digitalisierung – alles Themen, und noch viele weitere, die unmittelbar Jugendliche betreffen.</p>
<p>Die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre wäre ein klares und deutliches Signal an die junge Generation! Es bedeutet, ihnen ein wichtiges Gestaltungsrecht unserer Demokratie zuzuerkennen. Wir dürfen die jungen Menschen nicht länger von demokratischen Prozessen ausschließen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 2. Juni 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Nicole Anger</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Jugend</category>
                            
                                <category>Kinder</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-9226</guid>
                        <pubDate>Fri, 02 Jun 2023 09:08:25 +0200</pubDate>
                        <title>Eva von Angern zu TOP 18: Wirksame Präventionsangebote vermeiden Jugenddeliquenz</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/eva-von-angern-zu-top-18-wirksame-praeventionsangebote-vermeiden-jugenddeliquenz/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>der vorliegende Antrag meiner Fraktion stellt in seinen Mittelpunkt ausdrücklich die Frage nach einer wirksamen Prävention zur Vorbeugung von Jugendgewalt.</p>
<p>Es geht uns um notwendige Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, um von vornherein Jugenddelinquenz möglichst auszuschließen und verhindern zu können.</p>
<p>Denn wenn „ein Fall“ bei der Polizei oder Justiz landet, ist es meist schon zu spät.</p>
<p>Das bedeutet, nur eine frühe und vor allem erfolgreiche Prävention kann Fehlverhalten, Straftaten und damit Jugendkriminalität verhindern beziehungsweise eindämmen.</p>
<p>Präventive Maßnahmen und ein System der frühen Hilfe eröffnen die Chance, Gefährdungspotenziale gar nicht erst aufkommen zu lassen beziehungsweise so rechtzeitig zu erkennen und anzugehen, dass etwaige Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen vermieden oder abgeschwächt werden können.</p>
<p>Das alles kann jedoch nur gelingen, wenn alle beteiligten Kräfte (wie beispielsweise Eltern, Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter, Schulen, Polizei, Justiz) miteinander kooperieren und versuchen, diesen Prozess gemeinsam zu tragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die Ursachen für eine zunehmende Jugenddelinquenz sind vielfältig. Niemand kommt kriminell auf die Welt. Mit Blick auf etliche Studien lässt sich sagen: Jugendgewalt und -kriminalität haben vor allem soziale Ursachen.</p>
<p>Unsere Gesellschaft selbst schafft den Boden und die Rahmenbedingungen für ein derartiges Verhalten. Verschiedene Faktoren wie</p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li>Perspektivlosigkeit,</li> 	<li>Vernachlässigung durch das Elternhaus,</li> 	<li>Schwierigkeiten im sozialen Umfeld,</li> 	<li>Leistungsdruck,</li> 	<li>fehlende Frustrationstoleranz,</li> 	<li>schlechte Zukunftsperspektiven oder</li> 	<li>eine unzureichende Prävention</li> </ul><p>können zu einem kriminellen Verhalten von Kindern und Jugendlichen führen.</p>
<p>Aufgrund dieser diversen Ursachen müssen Präventionsmaßnahmen vielfältig ausgestaltet sein und frühzeitig ansetzen. Neben Elternhaus und Schule ist insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe in der Pflicht, einem auffälligen oder auch gewalttätigen Verhalten von Kindern und Jugendlichen präventiv und regulierend gegenüberzutreten. Die Bereitstellung von (Jugend-)Freizeitangeboten, eines verlässlichen Bildungsangebotes sowie von attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sind daher die beste Prävention zur Verhinderung von Jugendkriminalität.</p>
<p>Ebenso gehören hierzu die Stärkung und Nachhaltigkeit der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Nicht nur in den urbanen, sondern auch im ländlichen Raum, die eben nicht überall Bullerbü gleichen.</p>
<p>Wir alle wissen, dass die Anzahl von Inobhutnahmen gerade nach der Pandemie in ganz Sachsen-Anhalt steigen, dass die Ausgaben im Bereich HzE explodieren und immer weniger Geld für präventive, niedrigschwellige Angebote, wie bspw. Jugendclubs, übrig ist. Die Jugendhilfe steht in einigen Kommunen finanziell und personell mit dem Rücken an der Wand.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>seit Monaten wird in Sachsen-Anhalt, vor allem in Halle über steigende Jugendkriminalität diskutiert. Allerdings: Die Jugendkriminalität in Gänze betrachtet ist in den letzten 20 Jahren in Sachsen-Anhalt auf einem konstanten, eher rückläufigen Niveau geblieben, die Fallzahlen der Jugendkriminalität unterlagen seit dem Jahr 2013 insgesamt nur leichten Schwankungen.</p>
<p>Es ist jedoch festzustellen, dass gerade die Zahl der Gewalt-Straftaten (insbesondere hier Raubstraftaten und Körperverletzungsdelikte) von Jugendlichen seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hat; insbesondere in den Städten Halle, aber auch Magdeburg.</p>
<p>So wurden im Jahr 2022 insgesamt in Sachsen-Anhalt 1.295 Fälle von Jugendgewalt registriert. Das entspricht einem Anstieg von gut 23 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021.</p>
<p>Natürlich müssen wir da handeln! Die Frage ist nur, wie? Was ist wirksam?</p>
<p>Eine schnelle Lösung gibt es nicht. Wir brauchen Geduld.</p>
<p>Hier den Fokus auf Strafverfolgung und schärfere Strafen oder gar eine Herabsenkung der Strafmündigkeit zu setzen, ist aus unserer ein fataler Fehler!</p>
<p>Freiheitsentziehende Strafen sind in einem Rechtsstaat nicht ohne Grund die ultima ration – gerade bei jugendlichen Täter:innen.</p>
<p>Denn zu guter letzt führen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Regel dazu, dass Betroffene - im konkreten Fall Kinder und Jugendliche - sozial ausgegrenzt werden und das auch nach dem Freiheitsentzug.</p>
<p>Das hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf das künftige Leben und die Biographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern kann auch dazu führen, dass diese wiederholt straffällig werden. Jungen Menschen brauchen Rahmenbedingungen, damit Straftaten gar nicht erst zur Handlungsoption für das künftige Tun oder Verhalten und sie damit gar nicht erst straffällig werden.</p>
<p>Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn die Strukturen, in denen sie sich bewegen, wie die Schule, das Wohnquartier oder der Jugendclub bestmöglich ausgestattet sind:</p>
<p>sprich Kinder und Jugendliche benötigen Räume, Freiräume, die aber gleichzeitig mit ausreichend pädagogischen Fachkräften ausgestattet sind.</p>
<p>Junge Menschen brauchen unser aller Unterstützung und nicht härtere Strafen.</p>
<p>Jugenddelinquenz braucht Jugendhilfe - im wahrsten Sinne des Wortes -, für Täter*innen genauso wie für die Opfer.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>im Fokus müssen pädagogische, erzieherische Antworten stehen.</p>
<p>Denn Kinder wie Jugendliche befinden sich in der Entwicklung, d. h. sie<br /> sind noch auf dem Weg, ihren Platz in der Gemeinschaft zu finden und - im Prozess des Aufwachsens - auch ihre Grenzen auszutesten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf der Suche nach der eigenen Identität setzen sich Jugendliche oft auch sehr provozierend mit ihren Eltern, mit Lehrkräften, mit ihrer Umwelt, der Gesellschaft beziehungsweise der staatlichen Autorität auseinander.</p>
<p>Dabei brauchen sie unterschiedliche Formen der Begleitung, aber auch konkrete Hilfe und Unterstützung - durch Familie, Freundeskreis, ihrem informellen Umfeld, Schule, Kinder- und Jugendhilfe etc., um nur einige zu nennen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir erinnern uns: all das ist zum größten Teil wegen der Pandemie von einem Tag auf den anderen weggebrochen.</p>
<p>Insofern ist die derzeitige Situation nicht überraschend. Kinder und Jugendliche brauchen Vertrauen und Anerkennung und Erziehung braucht Zeit und Geduld.</p>
<p>Wer Sorgen junger Menschen ernst nimmt und sie dabei unterstützt und Voraussetzungen schafft, eigene Perspektiven und Pläne zu entwickeln, leistet Präventionsarbeit. Es kann nicht sein, dass wir einerseits über Jugendgewalt und Perspektivlosigkeit von Kindern und Jugendlichen reden und andererseits jedes Jahr feststellen müssen, dass nicht ausreichend und bedarfsgerecht Schulsozialarbeit an allen Schulformen angeboten wird, Bildungsangebote sich verschlechtern und die Belastung für Lehrer:innen sich erhöht.</p>
<p>Sachsen-Anhalt hat deutschlandweit die höchste Schulabbrecherquote (9,4 %) und fördert damit diese Perspektivlosigkeit.</p>
<p>Umso nachdenklicher macht mich dann eine solche Nachricht (u. a. mdr Sachsen-Anhalt vom 26.05.2023), die Pläne der Landesregierung offenbart, nach der lt. einer neuen Förderrichtlinie zur Anpassung der Projektauswahlkriterien ab dem Jahr 2024 grundsätzlich nur noch Schulsozialarbeiterstellen an den Schulen gefördert werden sollen, die eine hohe Schulabbrecherquote haben oder an den besonders viele Schüler:innen ihren Abschluss nicht schaffen – das heißt an sogenannten Brennpunktschulen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nein, wir brauchen Schulsozialarbeit an allen Schulformen.</p>
<p>Bsp GS Hettstedt: „Auch kleine Menschen können große Probleme haben.“</p>
<p>Wir müssen nicht nur um den Erhalt, sondern dringend auch um die Erweiterung der Schulsozialarbeit in LSA ringen.</p>
<p>Denn durch die Reduzierung notwendiger Unterstützungs- und Bildungsangebote bleiben wieder Kinder und Jugendliche auf der Strecke, infolge aber auch Eltern und Lehrkräfte.</p>
<p>…und nein, nicht alle Elternhäuser können die Defizite an den Schulen – damit meine ich auch infolge des Lehrermangels – kompensieren.</p>
<p>Wir haben hier eine gesellschaftliche Verantwortung und können es nicht auf die Familien allein abschieben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tatsache ist, dass es trotz aller Bemühungen dennoch zu Straffälligkeiten - wie auch in allen anderen Altersgruppen im Übrigen auch - kommen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mehrere Studienergebnisse haben in der Vergangenheit gezeigt: Je schneller die Strafe auf die Tat folgt, desto stärker ist der Erziehungseffekt, speziell bei jungen Täter:innen.</p>
<p>Die Wahrscheinlichkeit von Wiederholungstaten, gerade von sogenannten einfachen Delikten, sinkt immer dann, wenn man eine zeitnahe Konsequenz auf die Tat folgen lässt. Eine schnelle Reaktion auf die Tat ist deshalb erzieherisch besonders wirksam und erfolgreich, um künftigen Straftaten vorzubeugen.</p>
<p>Denn es ist für den Lebensweg eines jungen Menschen durchaus schädlich, wenn eine Straftat erst deutlich später sanktioniert wird und der junge Mensch<br /> sich mittlerweile in einem anderen, möglicherweise stabileren Lebensumfeld befindet und aus diesem wieder herausgerissen wird.</p>
<p>Um also nach begangener Tätlichkeit einem Folgedelikt vorbeugen zu können, bedarf es neuer Konzepte unseres Justizapparates.</p>
<p>Wichtig ist, dass dabei der individuelle junge Mensch im Mittelpunkt der Betrachtungen steht.</p>
<p>Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.</p>
<p>Der oder die Jugendliche soll aus seinen oder ihren Taten lernen, um möglichst nicht erneut straffällig zu werden.</p>
<p>Wichtig dabei ist aber, dass kein System neben dem anderen arbeitet, sondern dass an dieser Stelle Justiz und Jugendhilfe kooperativ im Sinne der jungen Menschen zusammenwirken, interventiv, aber vor allen Dingen schon präventiv.</p>
<p>Wir müssen dahin kommen, dass Prävention vor Intervention gedacht wird.</p>
<p>Hier könnte das sogenannte „Neukölner Modell“ einen wichtigen Beitrag leisten.</p>
<p>Es sieht die direkte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichten vor, um jugendliche Straftäter:innen möglichst rasch nach einer Tat mit deren rechtlichen Folgen zu konfrontieren.</p>
<p>Es ist damit ein Verfahren, das darauf abzielt, die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren (kleinere und mittlere Delikte) in solchen Fällen zu verkürzen, bei denen eine schnelle Reaktion geboten erscheint.</p>
<p>Erreicht kann das Ziel werden zum einen durch die Ausschöpfung des Beschleunigungspotenzials des vereinfachten Jugendverfahrens sowie durch frühzeitige Absprachen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>wir werben darüber hinaus als LINKE seit vielen Jahren für einen Jugendstrafvollzug in freien Formen. Hier soll der Vollzug außerhalb einer Anstalt in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe oder in einer Wohngemeinschaft durchgeführt werden.</p>
<p>Straffällige Jugendliche sollen damit die Möglichkeit erhalten, in Wohngruppen oder in einem Heim der Jugendhilfe außerhalb einer Anstalt an alltäglichen Problemlösungen beteiligt zu werden, um ihre soziale Verantwortung zu stärken und um einer erneuten Straffälligkeit vorzubeugen.</p>
<p>Aktuell werden in vier Bundesländern Einrichtungen für eine derartige alternative Vollzugsform betrieben.</p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li>2003 initiierte <strong>Baden-Württemberg</strong> mit dem Projekt „Chance“ den Jugendstrafvollzug in freien Formen.</li> 	<li>Inspiriert von der Umsetzung und der Entwicklung der Projekte in Baden-Württemberg folgte im Jahr 2006 das Land <strong>Brandenburg</strong> mit der Einrichtung der Wohngruppe „Leben lernen“.</li> 	<li>2012 baute der Verein Seehaus e. V. in <strong>Sachsen</strong> das „Seehaus Störmthal“ als zweiten Jugendstrafvollzug in freien Formen auf.</li> 	<li>Im selben Jahr nutzte ebenfalls das <strong>Land Nordrhein-Westfalen</strong> die Möglichkeit, den Jugendstrafvollzug bestmöglich auszugestalten und beauftragte das „Raphaelshaus“ in Dormagen mit der Ausgestaltung eines Projektes für den Jugendstrafvollzug in freien Formen.</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p>In dem mit unserem Antrag geforderten Prüfauftrag hinsichtlich der Etablierung von „Häusern des Jugendrechts“ auch in Sachsen-Anhalt kann die Möglichkeit geschaffen werden, dass mehrere staatliche und städtische Stellen koordiniert zusammenarbeiten, um Jugendkriminalität schnell zu bearbeiten bzw. zu verhindern.</p>
<p>Dabei besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Mitarbeitenden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach untergebracht werden, um kurze Ansprechwege zu garantieren. Gerichte und freie Träger sind entsprechend einzubinden.</p>
<p>Diese Häuser garantieren damit kurze Informationswege und befördern eine zielführende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Gerichten sowie freien Trägern unter einem Dach.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>die vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit der mit Kindern und Jugendlichen befassten Institutionen und Einrichtungen ist letztendlich wesentliche Voraussetzung für wirksame Präventions- und Interventionsmaßnahmen und für angemessene Maßnahmen im Rahmen von Strafverfahren.</p>
<p>Neben der Vermeidung von Straftaten durch frühzeitige Vermittlung in geeignete Hilfen kommen einer schnellen Aufklärung von Straftaten, der zeitnahen Reaktion auf Straftaten und der Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche potentieller und konkreter Opfer eine besondere Bedeutung zu.</p>
<p>Prävention - gerade im Kinder- und Jugendbereich - hat viele Facetten und Formen, die einer Ausgestaltung und Umsetzung bedürfen.</p>
<p>Und auch in Sachsen-Anhalt gibt es diesbezüglich noch viele Baustellen und Fehlstellen, die es zu beseitigen gilt.</p>
<p>Genau aus diesem Grund muss unverzüglich und wirksam bei all den im vorliegenden Antrag meiner Fraktion genannten Themen und aufgezeigten Forderungen angesetzt werden.</p>
<p>Lassen sie es uns gemeinsam (ausschließlich alle demokratischen Fraktionen im hohen Haus!) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angehen – im Interesse der Kinder und Jugendlichen unseres Landes.</p>
<p>Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion zu, lassen Sie uns gemeinsam ergebnisorientiert in den Fachausschüssen über wirksame Präventionsangebote zur Vermeidung von Jugenddelinquenz diskutieren.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-9213</guid>
                        <pubDate>Wed, 24 May 2023 13:27:18 +0200</pubDate>
                        <title>Uneingeschränkte Wahrung von Grund- und Menschenrechten im Umgang mit zivilgesellschaftlichen Klimaprotesten statt Kriminalisierung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/fraktion-die-linke-uneingeschraenkte-wahrung-von-grund-und-menschenrechten-im-umgang-mit-zivilgesell/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Anlässlich der 94. Konferenz der Justizminister:innen am 25. und 26. Mai 2023 geben die rechtspolitischen Sprecher:innen der Bundestags- und Landtagsfraktion der LINKEN folgende gemeinsame Erklärung ab:</em></strong></p>
<p>„Mit großer Sorge nehmen wir die in den vergangenen Monaten und Wochen aggressive Stimmung gegen die Organisation „Letzte Generation“ wahr, die vor allem von rechten und rechtskonservativen Politiker:innen befeuert wird: Sie diffamieren Klimaaktivist:innen, verlangen Strafschärfungen gegen sie sowie die Ausweitung der in Bayern bereits existierenden Präventivhaft und fordern zuletzt sogar das Verbot der Organisation „Letzte Generation“. In der hitzigen Diskussion um die Kriminalisierung der Klimaproteste treten dabei die im Grundgesetz garantierten Bürger:innenrechte vermehrt in den Hintergrund. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf die Bedeutung insbesondere des Grundrechts der Versammlungsfreiheit beunruhigend und gefährlich.</p>
<p>Das Versammlungsgrundrecht, das sowohl in Art. 8 des Grundgesetzes als auch in einigen speziellen Landesgesetzen verankert ist, gehört zu den tragenden Säulen einer Demokratie und ist – wie das Recht auf freie Meinungsäußerung – besonders schützenswert. Diejenigen in der Bundesregierung, die fordern, die Aktionen der „Letzten Generation“ mit „voller Härte des Rechtsstaats“ zu bekämpfen, übersehen dabei auch noch ein weiteres elementares Grundprinzip unseres demokratischen Rechtsstaats: Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieses Prinzip hat Verfassungsrang und besagt, dass der Staat bei jedem Eingriff in die (Grund-)Rechte seiner Bürger:innen immer das mildeste geeignete Mittel wählen muss.</p>
<p>Der Großteil der Politik setzt sich kaum mit den Protestformen des zivilen Ungehorsams in der Reichweite der durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit auseinander, derer sich die Klimaaktivist:innen bedienen, sondern kriminalisiert diese pauschal.</p>
<p>Dabei ist ziviler Ungehorsam kein neues Phänomen, sondern schon seit der Antike ein legitimes Mittel, um sich gegen Ungerechtigkeiten aufzulehnen. Auch Mahatma Gandhi, Martin Luther King oder Rosa Parks haben nur durch zivilen Ungehorsam große politische Veränderungen bewirkt. Es handelt sich um eine Protestform, die gezielt Störungen verursacht, um die Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Thema zu lenken. Dabei gehen die Protestierenden aktiv und gewaltlos gegen Ungerechtigkeiten vor.</p>
<p>Genau das tut die „Letzte Generation“. Sie protestiert gegen die Untätigkeit der Regierung und fordert sie auf, die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz umzusetzen. Sie verlangt von der Regierung, sich an das Grundgesetz zu halten und die Rechtsbrüche zu beenden. Für dieses Ziel ist sie bereit, mit gewaltlosen Sitzblockaden auch notfalls gegen Gesetze zu verstoßen. Die Klimabewegung bekennt sich anders als menschenverachtende rechte Gruppierungen, die mit Waffengewalt den Staat zu stürzen beabsichtigen, gerade ausdrücklich zu den im Grundgesetz niedergelegten Grundsätzen wie den Schutz der Menschenwürde sowie den Grund- und Menschenrechten.</p>
<p>Ziviler Protest ist für die Entwicklung einer Demokratie unerlässlich. Diese Protestform zu verbieten, hieße die Menschen zu entmündigen und ihnen ihre Rechte abzusprechen. DIE LINKE verteidigt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaproteste gegen die aktuellen Angriffe von Union, SPD und FDP. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass in einer repräsentativen Demokratie mit nur geringen plebiszitären Elementen die Bürger:innen zwischen den Wahlen lediglich begrenzten Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Ihnen verbleibt als politische Einflussnahme daher vor allem die kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit. Diese trägt dazu bei, das Defizit an politischer Einflussnahme gegenüber Verbänden, Lobby:isten und den Massenmedien zu kompensieren. Statt also die aktuellen Klimaproteste zu kriminalisieren und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schleifen, sollte im Grundgesetz direkte Demokratie ermöglicht und damit alternative Handlungsformen eröffnet werden.</p>
<p>Wir rufen alle Politiker:innen dazu auf, die Kriminalisierung der „Letzten Generation“ zu beenden und warnen vor weiterer Hetze gegen Klimaaktivist:innen, die die Bevölkerung ermutigt, Selbstjustiz zu üben. Stattdessen appellieren wir, die elementaren Grundpfeiler der Demokratie, die Grund- und Menschenrechte gerade in Zeiten, in denen der Rechtsruck überhandnimmt, besonders zu achten, zu wahren und zu schützen. Dazu gehört auch, auf demokratische, soziale und gerechte Ziele gerichteten zivilen Ungehorsam anzuerkennen und zu akzeptieren. Statt (Grund-)Rechte einzuschränken, muss die Regierung für einen konsequenten Klimaschutz sofort effektive Maßnahmen ergreifen und sich ernsthaft inhaltlich mit der Klimakrise auseinandersetzen. Nicht den Menschen, die sich für eine klimagerechte Zukunft einsetzen, gilt der Kampf, sondern der Klimakatastrophe.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag</em></p>
<p><em>Susanne Hennig-Wellsow, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag sowie Obfrau im RA</em></p>
<p><em>Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN im Berliner Abgeordnetenhaus</em></p>
<p><em>Marlen Block, rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Brandenburger Landtag</em></p>
<p><em>Ralf Schumann, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN in der Bremischen Bürgerschaft</em></p>
<p><em>Cansu Özdemir, rechtspolitische Sprecherin der LINKEN in der Hamburgischen Bürgerschaft</em></p>
<p><em>Michael Noetzel, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern</em></p>
<p><em>Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN im Hessischen Landtag</em></p>
<p><em>Rico Gebhardt, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN im Sächsischen Landtag</em></p>
<p><em>Eva von Angern, rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag von Sachsen-Anhalt</em></p>
<p><em>Iris Martin Gehl, rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Thüringer Landtag</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 24. Mai 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 24 Jan 2023 16:05:15 +0100</pubDate>
                        <title>Änderung des Bestattungsgesetzes ist längst überfällig</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/aenderung-des-bestattungsgesetzes-ist-laengst-ueberfaellig/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur geplanten Änderung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt betont Eva von Angern, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Die Fraktion DIE LINKE hat bereits 2015 die Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt gefordert und parlamentarische Initiativen zum Thema eingebracht. Dabei standen bei uns die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt im Mittelpunkt. Wir stehen neuen Beerdigungsformen wie Reerdigung offen gegenüber. Unsere Gesellschaft entwickelt sich ständig weiter und selbstverständlich entwickelt sich auch der Umgang mit dem Tod fort. Parallel dazu haben wir seit Jahren eine zweite, verpflichtenden Leichenschau bei Erdbestattungen gefordert. Hier geht es darum, dass ungeklärte und insbesondere nicht natürliche Todesfälle entdeckt werden können. Rechtspolitisch ist der derzeitige Zustand unhaltbar. Auch der Umgang mit den sogenannten „Sternenkindern“ ist bisher unzureichend. Noch immer könnten sie qua Gesetz mit dem Krankenhausmüll entsorgt werden. Das dies grundsätzlich nicht mehr geschieht, ist vor allem dem persönlichen Engagement vor Ort zu verdanken. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Anpassung. Endlich will die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung stärker den Bedürfnisse der Menschen entsprechen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 24. Januar 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 15 Dec 2022 12:37:09 +0100</pubDate>
                        <title>Geiselnahme in Burg – desaströse Kommunikation durch die Landesregierung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/geiselnahme-in-burg-desastroese-kommunikation-durch-die-landesregierung/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Nach der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und rechtspolitische Sprecherin:</em></strong></p>
<p>„Die bisherige Kommunikation der wiederholten Probleme mit dem Halle-Attentäter Stephan B. durch die Landesregierung ist einfach nur miserabel und lässt die Empathie für die Sorgen und Ängste der Überlebenden des Halle-Attentates missen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Haftführung eines der wohl gefährlichsten Gewalttäter Deutschlands. Die Landesregierung schafft es immer wieder, durch unsensible und lückenhafte Kommunikation und nicht zuletzt durch ausbleibende Entschädigungen die Perspektive der Überlebenden des Attentats in Halle und Landsberg nicht mitzudenken. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wird sich der Rechtsausschuss am 11. Januar 2023 erneut mit der Geiselnahme befassen und so weiter an der gerade in diesem Fall so wichtigen Transparenz arbeiten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Henriette Quade, innenpolitische Expertin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert:</em></strong></p>
<p>„Die Landesregierung kümmert sich derzeit mehr um den Streit in den eigenen Reihen zwischen Innen- und Justizministerium als um die Aufarbeitung dessen, was am Montagabend in der JVA Burg geschehen ist. Dieses Kompetenzgerangel ist mehr als unwürdig und dem Fall alles andere als angemessen. Es kommt jetzt nicht darauf an, wer wann Informationen hatte und diese an die Öffentlichkeit durchgestochen hat. Es muss jetzt schnell öffentlich und vor allem für die Überlebenden aufgeklärt werden, welche Gefahr bestand, wie es dazu kommen konnte und wie das künftig ausgeschlossen werden soll.</p>
<p>Dass die Landesregierung mit ihrem Kommunikationschaos zugelassen hat, dass einen Tag lang die Nachricht unwidersprochen blieb, dass der Rechtsterrorist sich im Hochsicherheitstrakt eine Schusswaffe bauen konnte – mit allen damit verbundenen alarmierenden Fragen – ist verheerend. Die Landesregierung hätte alle Möglichkeiten gehabt, rechtssicher, auf Basis ihrer tatsächlichen Erkenntnisse darüber aufzuklären. Die Fraktion DIE LINKE erwartet, dass das Innen- und das Justizministerium den Überlebenden eine aktuelle Information zur Gefährdungssituation durch Stephan B. gibt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 15. Dezember 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 13 Dec 2022 18:04:43 +0100</pubDate>
                        <title>Attentäter aus Halle muss aus Sachsen-Anhalt verlegt werden</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/?no_cache=1&amp;tx_news_pi1%5Bnews%5D=9086&amp;cHash=2ed76a33d434fcf843824148188717f4</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zu den aktuellen Erkenntnissen zur Geiselnahme des Rechtsterroristen in der JVA Burg erklären Eva von Angern und Henriette Quade:</em></strong></p>
<p>„Was am heutigen Tag bekannt wurde, beschämt und macht ebenso fassungslos, wie wütend. Während die Justizministerin erklärt, dass die Betreuung und Überwachung des Rechtsterroristen und Mörders zweier Menschen engmaschig und absolut regelkonform lief, wird öffentlich, dass dieser über eine mutmaßlich selbstgebaute Waffe und mehrere gefährliche Gegenstände verfügte. Die Ministerin konnte auf Nachfrage im Landtag weder dementieren, noch bestätigen, ob er Unterstützer:innen bzw. Helfer:innen in der JVA hatte. Dass die Ministerin behauptet, nicht zu wissen, was für ein Gegenstand gefunden wurde, während sich die Presseberichte dazu häufen, ist mehr als unverständlich. Dass der zuständige Ausschuss erst morgen tagt ebenso. Hier wäre dringend und sofort Aufklärung geboten.“ betont <strong>Eva von Angern.</strong></p>
<p>Wenn das Ergebnis der von der Ministerin immer wiederholten engmaschigen Überwachung ist, dass sich ein Rechtsterrorist bewaffnen kann, Geiseln nehmen kann und gefährliche Gegenstände horten kann, dann ist das mehr als alarmierend. <strong>Henriette Quade</strong> fordert in diesem Zusammenhang: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob der Rechtsterrorist Unterstützer in der JVA hatte. Er sollte aus Sicherheitsgründen deshalb sofort aus Sachsen-Anhalt in ein anderes Bundesland verlegt werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 13. Dezember 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 13 Dec 2022 09:03:09 +0100</pubDate>
                        <title>Geiselnahme des Halle-Attentäters gehört vollumfänglich aufgearbeitet</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/geiselnahme-des-halle-attentaeters-gehoert-vollumfaenglich-aufgearbeitet/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Vor dem Hintergrund der Geiselnahme des Halle-Attentäters in der JVA Burg betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Rechtsausschuss:</em></strong></p>
<p>„Wiederholt kam es zu einem dramatischen Vorfall in einer Justizvollzugsanstalt in Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit dem Halle-Attentäter. Die Welt schaut auf Sachsen-Anhalt und die Landesregierung trägt eine besondere Verantwortung und muss besonders sorgfältig handeln. Die Justizministerin Weidinger muss jetzt alles dafür unternehmen, dass der aktuelle Vorfall aufgearbeitet und Schwachstellen behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass der Rechtsauschuss des Landtags während der Landtagssitzung in dieser Woche zusammentritt und Ministerin Weidinger vollumfänglich über den Vorfall informiert.</p>
<p>Es ist jetzt aller höchste Zeit, die Umstände zu analysieren, die wiederholt dazu geführt haben, dass es zur Geiselnahme durch den Halle-Attentäter kommen konnte. Wie die Justizministerin künftige Übergriffe des Halle-Attentäters verhindern will, muss sie jetzt darlegen. Seit Jahren fehlt es an Personal im Vollzugsdienst in Sachsen-Anhalt. Dieser Mangel muss endlich behoben werden.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 13. Dezember 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 23 Nov 2022 13:16:14 +0100</pubDate>
                        <title>Bei Verfolgung von Hasskriminalität fehlt es nicht an Möglichkeiten, sondern am politischen Willen der Landesregierung</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/bei-verfolgung-von-hasskriminalitaet-fehlt-es-nicht-an-moeglichkeiten-sondern-am-politischen-willen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur heutigen Beratung im Landtagsausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu Hasskriminalität betont Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Zur heutigen Anhörung zur effektiveren Verfolgung von Hassverbrechen waren zahlreiche externe Expert:innen eingeladen. Sie bestätigten, was Betroffene, Fachverbände und auch DIE LINKE seit Jahren anmahnen: Wir haben ein großes Defizit in den Landesbehörden im Umgang mit Hassverbrechen. Das betrifft den digitalen Raum in besonderem Maße, aber beschränkt sich keineswegs darauf: Hass im Netz ist real. Und er führt zu weiteren Hass-, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen auch im analogen Leben. Radikalisierung im Netz führt zu Radikalisierung auf den Straßen und im Alltag. Wenn diffamierende, die Persönlichkeitsrechte verletzende Postings in den sozialen Medien oder Hassnachrichten per E-Mail oder Brief verschickt werden, agieren Strafverfolgungsbehörden oftmals zu zögerlich. Fehlende Sensibilität und ungenügendes Engagement der Strafverfolgungsbehörden sind aber eben nicht nur bei Straftaten im Netz festzustellen: Seit Jahren beklagen Beratungsteams und Fachverbände genau dieses Grundproblem im Umgang mit rassistisch, antisemitisch oder anderweitig rechts motivierten Straftaten.</p>
<p>Die Probleme liegen dabei keineswegs bei der aktuellen Rechtslage, sondern in der Praxis: Es fehl an personellen Ressourcen, technischen Möglichkeiten und Kompetenzen in Polizei und Staatsanwaltschaften. Es fehlt an etablierten Prozessen der Abstimmung und Beratung, verbindlichen Informationen und Hilfsangeboten für Betroffene direkt durch die zuständigen Behörden. Vielfach ist schon der Weg der Anzeigenerstattung und -aufnahme eine viel zu hohe Hürde – dies belegten zuletzt die Recherchen des ZDF Magazin Royale.</p>
<p>Die Landesbehörden müssen das Thema Hasskriminalität gerade in Krisenzeiten, die schnelle und umfangreiche Kommunikation durch staatliche Stellen erfordern, mit höherer Priorität bearbeiten. Es fehlt dafür an der nötigen Sensibilität. Erfolgsversprechende Ansätze sind – aus Sicht der Fraktion DIE LINKE – zu Hauf vorhanden: verbindliche Ansprechpartner:innen; zwingende Betrachtung von Tatmotiven; vereinfachte Anzeigenerstattung und verpflichtende Hinweise zu Zeugenschutzmöglichkeiten; veränderte, standardisierte Würdigung von Tatmotiven und vieles mehr. Es fehlt nicht an Möglichkeiten, Vorschlägen und konkreten Vorbildern. Es fehlt in Sachsen-Anhalt seit Jahren am politischen Willen der Landesregierung, diese umzusetzen.</p>
<p>Die Beratungsstellen und Expert:innen, die heute in der Anhörung ihre Expertise eingebracht haben, leisten großartige Arbeit. Sie ist nicht nur dringend nötig – vielfach ist sie auch staatliche Aufgabe. Statt permanent um die staatliche Förderung kämpfen zu müssen und Angriffe der AfD und der extremen Rechten abwehren zu müssen, brauchen sie endlich dauerhafte, verlässliche und umfassende Finanzierung – bundesweit und hier in Sachsen-Anhalt. Und sie brauchen einen politischen Konsens der Demokrat:innen, der ihnen und vor allem den Betroffenen von analogen und digitalen Hassverbrechen, rassistischer Hetze und rechter Gewalt den Rücken stärkt. Dass die Koalitionsfraktionen heute die nächste Beschäftigung mit diesem wichtigen und dringenden Thema auf März 2023 geschoben haben, zeigt das Problem überdeutlich.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 23. November 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
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                                <category>Gegen Rechts</category>
                            
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                        <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 14:14:03 +0100</pubDate>
                        <title>Antworten der Landesregierung auf Anfragen der Abgeordneten oftmals unzureichend – Klage vor dem Landesverfassungsgericht </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/antworten-der-landesregierung-auf-anfragen-der-abgeordneten-oftmals-unzureichend-klage-vor-dem-lande/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts nach der Klage der Abgeordneten Henriette Quade zum Fragerecht der Landtagsabgeordneten an die Landesregierung betont die Klägerin Henriette Quade:</em></strong></p>
<p>„Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts nehmen wir mit Respekt zur Kenntnis. Auch wenn das Gericht meiner Klage nicht stattgegeben hat, konnten relevante Fragen zum Organstreitverfahren nun durch das Landesverfassungsgericht entschieden werden. Schon im Vorfeld des Prozesses musste die Landesregierung ihre Position korrigieren. Dass die Landesregierung nicht von Anfang in dem Maße Auskunft gegeben hat, wie sie es hätte tun müssen, war nicht hinzunehmen: Wir haben in Bezug auf die aus unserer Sicht ungenügend beantworteten parlamentarischen Anfragen an die Landesregierung einen langen Beschwerdeweg genommen. In der Anfrage, die heute Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war, ging es um die Ermittlungen gegen den ehemaligen LKA-Chef in Sachsen-Anhalt. Diese Kleine Anfrage wurde im Oktober 2021 zu weiten Teilen geheim beantwortet. Erst nach meiner Beanstandung dieser Beantwortung, auch auf Grundlage eines Gutachtens des unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags, lieferte die Landesregierung dann die Antworten von 6 der 9 Antworten öffentlich und sah hier bereits selbst ein, dass die vorhergehende Antwortpraxis nicht rechtskonform war. Das Fragerecht der Abgeordneten ergibt sich unmittelbar aus der Landesverfassung, ihm steht die Verpflichtung der Landesregierung gegenüber, Kleine Anfragen umfassend zu beantworten. Dass es erst einen aufwändigen Beschwerdeweg braucht, um die durch die Verfassung garantierten Rechte der Abgeordneten zu wahren, zeigt das Problem.</p>
<p>Auch wenn das Landesverfassungsgericht der Klage zu 2 Teilfragen der Kleinen Anfrage nicht gefolgt ist, hat das heutige Urteil Rechtssicherheit geschaffen: Die Frage nach der Frist für Abgeordnete bei unzureichenden Beantwortungen von Anfragen an die Landesregierung ist nun höchstrichterlich entschieden. Die aktuelle Praxis der Landesregierung, die Anfragen der Abgeordneten oftmals ungenügend zu beantworten, ist weiterhin zu kritisieren und wird auch künftig Beschwerden und ggf. rechtliche Auseinandersetzungen hervorrufen. Oftmals sind die Antworten sehr knappgehalten und die Landesregierung versucht nicht einmal, Fragen zu beantworten. Die Inanspruchnahme des Fragerechts der Abgeordneten ist keine Selbstbeschäftigung, sondern erfolgt in Vertretung für die Menschen in unserem Land. Daher ist der Grundsatz der öffentlichen Beantwortung auch so wichtig und die Ausnahme der nicht öffentlichen Beantwortung in Zukunft mit größerer Sorgfalt zu begründen.</p>
<p>Statt Regierungshandeln und Statistiken dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, etwa durch mehr Open Data auf den Internetseiten der Ministerien und Landesbehörden, mauert die Landesregierung zunehmend. Das hat mit guter und transparenter Informationspolitik wenig zu tun und ist nicht geeignet, Politik nachvollziehbarer zu machen.</p>
<p>Insofern zeigt der Blick auf den Beschwerdevorgang um die Kleine Anfrage, die heute Gegenstand der Verhandlung war, auch, dass die Landesregierung mit der ersten unzureichenden Antwort meine Rechte als Abgeordnete verletzt hat. Die Landesregierung ist in der Pflicht, dem Auskunftsrecht der Abgeordneten von vornherein nachzukommen. Das würde auch langwierige Beschwerdevorgänge, Mehrarbeit für die Verwaltungen und die Beschäftigung von Gerichten sparen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 21. November 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
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                        <pubDate>Fri, 29 Apr 2022 11:56:06 +0200</pubDate>
                        <title>Verdacht gegen Verwaltungsspitze in Salzwedel muss aufgeklärt werden</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/verdacht-gegen-verwaltungsspitze-in-salzwedel-muss-aufgeklaert-werden/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Eva von Angern, zuständige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE für den Altmarkkreis Salzwedel, kommentiert die Vorwürfe gegen die Salzwedler Bürgermeisterin Sabine Blümel wie folgt:</em></strong></p>
<p>„Es steht der Verdacht im Raum, dass Telefongespräche abgehört und E-Mail-Filter in der Verwaltung eingerichtet wurden, die alle E-Mails der Stadträte umleitet. Die Nachrichten sollen wohl erst bei den Adressat*innen landen, wenn die Bürgermeisterin die E-Mail weitergeleitet hat. Vermutlich wird es hierzu zudem Anzeigen geben und ich hoffe, dass diese E-Mail-Filter dann durch Ermittlungen belegt werden kann.</p>
<p>Die entstandenen Verunsicherungen und der erhebliche Vertrauensverlust bei den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sowie den Stadträt*innen muss mit großer Sorgfalt begegnet werden. Es braucht jetzt eine sofortige, unabhängige Aufklärung dieser Vorwürfe. Hier sehe ich sowohl die Kommunalaufsicht als auch den Landesbeauftragten für Datenschutz in der Verantwortung.</p>
<p>Die Bürgermeisterin Sabine Blümel ihrerseits darf diese Arbeit nicht behindern. Eine Überwachung der Verwaltungsmitarbeiter*innen ist arbeits- und datenschutzrechtlich völlig inakzeptabel. Das Mitlesen von E-Mails an Stadträt*innen stellt eine große Verletzung der Rechte der gewählten Volksvertreter*innen dar. Bürger*innen müssen sich vertraulich an die Verwaltung wenden können, ohne Angst vor Überwachung haben zu müssen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 29. April 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
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                                <category>Datenschutz</category>
                            
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                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 17 Dec 2021 13:33:57 +0100</pubDate>
                        <title>AfD-Manöver schadet dem Ansehen des Landtags</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/afd-manoever-schadet-dem-ansehen-des-landtags/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Angesichts der Wiederbenennung des AfD-Abgeordneten Tillschneider zum Ausschussvorsitzenden betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Die AfD spielt üble Spiele mit der höchsten Vertretung der Menschen in diesem Land, dem Landtag. Die Abberufung und Wiederernennung von Hans-Thomas Tillschneider kommt einem politischen Schmieren-Theater gleich. Tillschneider hat seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit die Landesverfassung mit Füßen getreten. Abgeordnete der AfD, die den Nationalsozialismus verherrlichen und mit Rechtsextremen zusammengehen, sind als Ausschussvorsitzende untragbar. Wir werden weiter darum kämpfen, dass Tillschneider abgesetzt wird und fordern die anderen demokratischen Fraktionen zu einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative auf!“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 17. Dezember 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
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                        <pubDate>Fri, 22 Oct 2021 13:06:21 +0200</pubDate>
                        <title>Mangelhafte Aufklärung im Umgang mit dem Halle-Attentäter – Sondersitzung des Rechtsausschusses dringend nötig</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/mangelhafte-aufklaerung-im-umgang-mit-dem-halle-attentaeter-sondersitzung-des-rechtsausschusses-drin/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>In der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz verweigerte die Justizministerin Franziska Weidinger jegliche Aufklärung über den Briefverkehr des inhaftierten Halle-Attentäters, bei der u. a. Waffenbau-Anleitungen verschickt wurden sind. Zudem sorgen die Einstellungen der Verfahren gegen diejenigen JVA-Beamte, die ihre Pflichten beim Fluchtversuch des Rechtsterroristen mutmaßlich verletzt haben, für zahlreiche Fragen. Dazu erklären die beiden Ausschussmitglieder Eva von Angern und Henriette Quade:</em></strong></p>
<p>„In dieser Woche wurde über zahlreiche Medien bekannt, dass der rechtsextreme Attentäter des antisemitischen Anschlags von Halle am 19. Oktober 2019 regen Briefverkehr hat und dabei u. a. Waffenbau-Anleitungen an einen möglichen Nachahmungstäter versenden wollte. Auch eine Polizistin hatte eine Brieffreundschaft mit dem Attentäter und verherrlichte seine Taten.</p>
<p>Während die Presse berichtete, wurden im Rechtsausschuss des Landtags Fragen hierzu nur mangelhaft durch das Justizministerium beantwortet. Es ist mehr als irritierend, dass die Landesregierung mit Verweis auf das Briefgeheimnis sämtliche Informationen zum Briefverkehr des Attentäters verweigert. Weder über die Menge, noch die Inhalte der Briefe wurden Aussagen gemacht. Damit ist fraglich, ob die Justiz den Gefahren, die von rechtsterroristischen Haftinsassen ausgeht, wirklich gewachsen ist.</p>
<p>Dem miserablen Aufarbeitungswillen der Landesregierung nicht genug, wurde in dieser Woche öffentlich, dass das Justizministerium sämtliche Ermittlungen gegen die JVA-Beamt*innen, die beim Fluchtversuch mutmaßlich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, eingestellt hat. Die Ermittlungen wurden dabei durch die Justizbehörden massiv blockiert, beispielsweise indem wesentliche Dokumente zum Fluchtversuch verschwunden sind, E-Mails gelöscht wurden und Abteilungsleiter die Aufarbeitung blockieren.</p>
<p>Das alles kann nicht einfach so vom Tisch gewischt werden! Die Fraktion DIE LINKE fordert ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Aufarbeitung dieser Skandale sowie umfangreiche Aussagen zu allen Fragen in einer Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 22. Oktober 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Gegen Rechts</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 17 Aug 2021 11:50:26 +0200</pubDate>
                        <title>SPD muss Wort halten – Untersuchungsausschuss zum Todesfall Oury Jalloh</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/spd-muss-wort-halten-untersuchungsausschuss-zum-todesfall-oury-jalloh/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Im Juli 2020 hatte der SPD-Landesvorstand den Beschluss gefasst und erklärt, die SPD werde unmittelbar nach der Landtagswahl die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Fall Oury Jalloh beantragen. Nun drohen Partei und Fraktion ihr Wort zu brechen. Die SPD verweigert sich Beratungen für die gemeinsame Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit den Fraktionen DIE LINKE und Grünen. Dazu erklären Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Stefan Gebhardt, Landesvorsitzender DIE LINKE Sachsen-Anhalt:</em></strong></p>
<p>„Die Fraktionen SPD und Grüne haben bereits vor Wochen von uns die Einladung erhalten, mit einem gemeinsamen Antrag per Minderheitenrecht einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Todesfall Oury Jalloh einzusetzen. Während die Grünen sofort ihre Bereitschaft erklärt hat, war die SPD-Fraktion nicht zu einer Festlegung bereit. Inzwischen liegt ein Schreiben der SPD-Landesvorsitzenden vor, in welchem die SPD darauf verweist, dass eine Einigung zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten im Entwurf des Koalitionsvertrags festgeschrieben ist und weiterhin die Möglichkeit besteht, Zeug*innen-Befragungen zum Fall Oury Jalloh im Rechtsausschuss durchzuführen. Einen gemeinsamen Antrag zur kommenden Sitzung des Landtags erteilt die SPD allerdings eine deutliche Absage.</p>
<p>Der Polizei- und Justizskandal um den Tod von Oury Jalloh im Gewahrsam der Landespolizei in Dessau und die damit zusammenhängenden Fälle Hans-Jürgen Rose und Mario Bichtemann harren seit mehr als einem Jahrzehnt der Aufklärung. Dem Versagen von Exekutive und Judikative droht nun ein Versagen der letzten staatlichen Gewalt zu folgen, dem Landtag. Ohne die Stimmen der SPD ist derzeit, wie in der vergangenen Legislatur, keine ausreichende Anzahl von Abgeordneten bereit, einen Minderheiten-PUA einzusetzen – durch die jahrelange Blockade der CDU ist ein solcher Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der demokratischen Fraktionen nur mit ihren Stimmen möglich. Bricht die SPD jetzt ihr Wort, setzen sich „15 Jahre Schande“, wie es DIE ZEIT betitelte, fort und das Vertrauen in den Rechtsstaat bleibt nachhaltig erschüttert. Wir wollen aufklären, wie es über so einen langen Zeitraum zu diesem fundamentalen Versagen rechtsstaatlicher Institutionen in Sachsen-Anhalt kommen konnte und sehen darin auch die Verantwortung des Parlaments.</p>
<p>Der Verweis der SPD auf mögliche Einigungen in einer kommenden Koalition verknüpft unzulässig Regierungshandeln sowie die Aufgaben und Rechte des Parlaments. Das Parlament als Verfassungsorgan hat mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss das Recht, komplexe Sachverhalte, deren Untersuchung im öffentlichen Interesse liegt, aufzuklären. Das ist im Fall Oury Jalloh dringend überfällig und wird mit jedem weiteren Jahr, das verstreicht, schwieriger. Für die Angehörigen und alle, die auf Aufklärung hoffen, ist die Situation schon seit langem unerträglich – sie kämpfen seit Jahren für die Aufklärung. Dabei dürfen wir sie nicht im Stich lassen. Wir fordern die SPD auf, Wort zu halten und gemeinsam mit uns und den Grünen einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dieser kann auch nicht durch eine etwaige einmalige Befragung im Rechtsausschuss ersetzt werden, die zudem vom guten Willen der Landesregierung abhängen würde. Das Gutachten der Sachverständigen kann keineswegs ein Schlussstrich sein. Im Gegenteil: Wenn juristische Aufklärung scheitert, ist politische Aufarbeitung umso wichtiger. Das wäre die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses.</p>
<p>Die Mitglieder der SPD bitten wir, gegenüber der Fraktion eindringlich darauf zu pochen, dass die SPD ihr Wort nicht bricht und die parlamentarische Untersuchung endlich möglich macht – unabhängig von Vereinbarungen zur Regierungsbildung.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Unter folgendem Link finden Sie auf Seite 7ff. des Stenografischen Berichts die entsprechende Rede von Henriette Quade „Kein Schlussstrich im Fall Oury Jalloh“ vom September 2020: <a href="https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/plenum/wp7/109stzg.pdf" target="_blank">https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/plenum/wp7/109stzg.pdf</a> </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 17. August 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
                                <category>Stefan Gebhardt</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Inneres</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 07 May 2021 14:26:06 +0200</pubDate>
                        <title>Neubau der JVA Halle gescheitert – Landesregierung muss umgehend Aufklärung leisten</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/themen/a-bis-z/a-z-ablage/detail/news/neubau-der-jva-halle-gescheitert-landesregierung-muss-umgehend-aufklaerung-leisten/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Die Fraktion DIE LINKE stellt eine kleine Anfrage zu den ausgesetzten Planungen des Gefängnisneubaus in Halle. Dazu kommentiert E</em></strong><strong><em>va von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sowie rechtspolitische Sprecherin:</em></strong></p>
<p>„Laut Medienberichten sind die Planungen zum Gefängnisneubau in Halle durch die Landesregierung vorerst auf Eis gelegt. Die Landesregierung musste erst vor Kurzem im Rechtsausschuss des Landtags auf Grundlage eines Selbstbefassungsantrags den aktuellen Stand des Neubauprojekts darlegen. Den Ausschussmitgliedern wurde immer gesagt, dass die Planungen weiter fortlaufen und keine Teuerungen anstehen würden. Die Landesregierung hat uns schlichtweg angeschwindelt.</p>
<p>Nun wird über die Presse mitgeteilt, dass der Neubau nicht fortgesetzt wird. Durch die bereits entstandenen Kosten leidet der Landeshaushalt an den mangelhaften Planungen der beteiligten Ministerien. Aus welchen Gründen ist der jahrelang geplante Gefängnisneubau gescheitert? Warum wurde das Vergabeverfahren beendet? Zu welchem Zeitpunkt war der Landesregierung bekannt, dass der Neubau nicht umgesetzt werden kann? Warum wurde der Landtag über den Stopp des Vergabeverfahrens nicht informiert?</p>
<p>Sollte der JVA-Neubau in Halle nicht kommen, hat das enorme Auswirkungen auf die Justizvollzugsstruktur im ganzen Land und würde zudem die Arbeitsbedingungen für die JVA-Beamt*innen verschlechtern. Wir fordern, dass dringend der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu einer Sondersitzung zusammenkommt, auf der die Landesregierung aktuell berichtet.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 7. Mai 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Rechtspolitik</category>
                            
                        
                        
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