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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Nov 2026 07:21:25 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 14:14:15 +0100</pubDate>
                        <title>Debatte im Landtag zum Feuerwehr-Führerschein wird zur Posse – die Koalition muss jetzt umsteuern</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/debatte-im-landtag-zum-feuerwehr-fuehrerschein-wird-zur-posse-die-koalition-muss-jetzt-umsteuern/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Die Fraktion DIE LINKE kritisiert den Verlauf der Debatte um den Feuerwehr-Führerschein im Landtag und der Förderung der Feuerwehren in den Kommunen. Dazu betont Andreas Henke, Sprecher für Bevölkerungsschutz und Feuerwehren der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„DIE LINKE kämpft seit Jahren für mehr finanzielle Unterstützung der Feuerwehren. Ob es marode Wachen und Gerätehäuser, fehlende Schutzkleidung oder fehlende Zuweisungen durch die Feuerschutzsteuer sind – die Koalition setzt gerade alles daran, dass es den Feuerwehren im Land nur noch schwerer gemacht wird. In den Ausschüssen des Landtags hat die Fraktion DIE LINKE die Fortführung der Fahrerlaubnis-Förderung über 264.000 Euro gefordert. Ebenso sollten die Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer um 3 Millionen Euro gesteigert werden. All das haben CDU, SPD und FDP komplett abgelehnt, obwohl der Handlungsbedarf akut ist. Damit wird der Katastrophenschutz im Land zum Spielball.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Christina Buchheim, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, weiter:</em></strong></p>
<p>„Wenn es um Sicherheit und elementare Daseinsfürsorge in den Kommunen Sachsen-Anhalts geht, dürfen die Feuerwehren nicht weiter nachrangig behandelt werden. Die Abgeordneten aus CDU, SPD und FDP zeigen sich fast jede Woche auf schönen Bildern mit Feuerwehrleuten, streichen aber parallel dazu im Landtag dringend benötigte Mittel für die Feuerwehren. Wenn die Koalition so weitermacht, werden künftig Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in den Wachen stehen bleiben müssen, weil kaum ein Feuerwehrmann noch einen Führerschein für die großen, schweren Fahrzeuge hat. So kann es nicht weitergehen! DIE LINKE hat sich seit November letzten Jahres für mehr Förderung der Feuerwehren starkgemacht. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Landesregierung die Bedarfe der Feuerwehren vollständig erhebt und endlich handelt, damit die Feuerwehren einsatzfähig bleiben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Chronologie zum Feuerwehr-Führerschein im Landtag und seinen Ausschüssen:</strong></p>
<p>17.11.2022: Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Feuerwehr-Führerschein im Ausschuss für Inneres und Sport zu beraten</p>
<p>01.12.2022: Erste Beratung des Haushaltsentwurfs; Nachfrage, der Fraktion DIE LINKE nach Gründen für die Einstellung der Förderung des Führerscheinerwerbs</p>
<p>11.01.2023: Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zum Landeshaushalt: Förderung des Fahrerlaubniserwerbs über 264.000 Euro soll fortgeführt und die Erhöhung der Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer um 3 Millionen Euro gesteigert werden</p>
<p>12.01.2023: Beide Anträge der Fraktion DIE LINKE werden im Ausschuss für Inneres und Sport durch die Koalition abgelehnt</p>
<p>18.01.2023: Auch im Finanzausschuss werden die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Erhöhungen der Budgets durch die Koalition abgelehnt</p>
<p>27.01.2023: Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE im Zuge der Landtagssitzung auf Fortsetzung der Förderung des Fahrerlaubniserwerbs – Ablehnung durch die Koalition</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 3. Februar 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Feuerwehr</category>
                            
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                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 02 Feb 2023 14:23:47 +0100</pubDate>
                        <title>Bäderförderung am Sankt-Nimmerleinstag – Verzögerung bei Hilfen für Kommunen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/baederfoerderung-am-sankt-nimmerleinstag-verzoegerung-bei-hilfen-fuer-kommunen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Im Ausschuss für Inneres und Sport des Landtags wurde heute erneut über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Unterstützung der kommunalen Bäder beraten. Dazu erklärt Christina Buchheim, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Bereits 2019 hat die Fraktion DIE LINKE einen Schwimmbadfonds gefordert, um den Sanierungsstau zu reduzieren und den Schwimmunterricht abzusichern. Das Ergebnis war ernüchternd. Trotz einer verheerenden Bestandsanalyse wurde kein Handlungsbedarf abgeleitet. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, gestiegener Baupreise und der Energiekrise mussten bereits zahlreiche Bäder schließen. Zudem sind jetzt zahlreiche Bäder von Schließungen akut bedroht. Ohne Bäder steht der Schwimmunterricht in den jeweiligen Kommunen auf der Kippe. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits im März 2022 ein Schwimmbadprogramm über 160 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 8 Jahren ab dem Haushaltsjahr 2023 gefordert.</p>
<p>Statt schnell konkrete Unterstützungsmaßnahmen vorzulegen oder gar das im Koalitionsvertrag verabredete Programm zur Bädersanierung umzusetzen, verharrt die Koalition bei der Bitte an die Landesregierung, ein weiteres Vorgehen zu prüfen. Konkrete Zielvorstellungen oder gar finanzielle Zusagen werden in das Jahr 2024 verschoben. Wie viele Bäder bis dahin noch schließen werden oder ihren Betrieb einstellen, steht in den Sternen. Sicher ist jedoch, dem Naumburger Bad „Bulabana“ werden weitere Bäder folgen, die dann einfach dichtmachen.</p>
<p>Dass die Koalition bei der Bäderförderung auf Tippelschritte statt Effektivität setzt, ist unverantwortlich. Die Leidtragenden sind am Ende die Kinder, die keinen Schwimmunterricht mehr erhalten.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 2. Februar 2023</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 08 Sep 2022 17:20:39 +0200</pubDate>
                        <title>Bedingungen für das kommunale Ehrenamt verbessern – Ehrenamt stärken</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/bedingungen-fuer-das-kommunale-ehrenamt-verbessern-ehrenamt-staerken/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>In der Diskussion um bessere Bedingungen für das kommunale Ehrenamt betont Christina Buchheim, kommunalpolitischer Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Wer sich in der Kommunalpolitik engagiert, entscheidet mit über das Zusammenleben vor Ort, übernimmt Verantwortung für eine lebenswerte Kommune und stellt schnell die Grenzen der Kommunalpolitik bei der Frage der Finanzierbarkeit fest. Es ist daher eine landespolitische Verpflichtung, dieses Fundament zu stärken und die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu verbessern, sodass auch in Zukunft die Bereitschaft für ein kommunales Ehrenamt gesichert wird. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen, sei es in der Arbeitswelt oder in der demografischen Entwicklung, erfordern auch in der Zukunft entsprechende Anpassungen. Das Engagement ist mitunter geprägt von negativen Erfahrungen, seien es die politischen Umgangsformen oder aber auch die institutionellen Rahmenbedingungen. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft.</p>
<p>Die notwendigen Entschädigungsleistungen werden oftmals zum Spielball kommunalpolitischer Auseinandersetzungen oder der haushaltspolitischen Lage. Hinzugekommen ist die fortschreitende Digitalisierung. Mandatsträger*innen müssen Kosten für Internet, Technik und Verbrauchsmaterialien oftmals aus dem Budget der Aufwandsentschädigung finanzieren. Die gestiegenen Kraftstoffpreise schlagen ebenso zu Buche. Geboten ist unseres Erachtens eine finanzielle Aufwertung der Arbeit der Sachkundigen Einwohner*innen. Ehrenamtliche Bürgermeister:innen haben eine hohe Verantwortung, einen hohen Zeitaufwand ähnlich dem ihrer hauptamtlichen Kollegen und sind Ansprechpartner und Kümmerer in ihren Gemeinden. Ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt ist die Überarbeitung der Kommunalen Entschädigungsverordnung. Zum Schluss möchte ich unseren Dank an alle Ehrenamtlichen richten, die sich kommunalpolitisch engagieren oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr oder in anderen Organisationen ausüben. Ihnen gebührt großer Respekt und Dank für ihr Engagement im Ehrenamt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 8. September 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 08 Sep 2022 11:53:40 +0200</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 23: Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt verbessern - Kommunale Entschädigungsverordnung überarbeiten - Ehrenamt stärken</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-23-rahmenbedingungen-fuer-das-kommunale-ehrenamt-verbessern-kommunale-ents/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Präsident,</p>
<p>sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>wer sich in der Kommunalpolitik engagiert, entscheidet mit über das Zusammenleben vor Ort. Man übernimmt Verantwortung für eine lebenswerte Kommune und stellt schnell die Grenzen der Kommunalpolitik bei der Frage der Finanzierbarkeit fest. Oftmals macht sich damit bereits nach kurzer Zeit Verdrossenheit breit.</p>
<p>Kommunalpolitik ist davon geprägt, dass verschiedene Interessen aufeinanderstoßen und Kompromisse gesucht werden müssen. Letztlich sind die Kommunen das Fundament unseres Landes und die Keimzelle der Demokratie.</p>
<p>Wichtig ist es daher, dass möglichst viele Menschen aus verschiedenen Lebensbereichen sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und breite Interessen zu vertreten.</p>
<p>Es ist daher eine landespolitische Verpflichtung, dieses Fundament zu stärken und die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt zu verbessern, sodass auch in Zukunft die Bereitschaft für ein kommunales Ehrenamt gesichert wird. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen, sei es in der Arbeitswelt oder in der demografischen Entwicklung, erfordern auch in der Zukunft entsprechende Anpassungen &nbsp;oder Veränderungen. Wir müssen zeitnah auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse reagieren und uns den neuen Bedingungen und Herausforderungen stellen.</p>
<p>Kommunalpolitiker*innen sind „Sprachrohr“ aber auch „Kummerkasten“ der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Bürgernähe sind auch gerade Kommunalpolitiker*innen Hass und Hetze unmittelbar ausgesetzt. Ehrenamtliches Engagement ist mitunter geprägt von negativen Erfahrungen, seien es die politischen Umgangsformen oder aber auch die institutionellen Rahmenbedingungen. Dies alles macht das Amt nicht gerade attraktiv. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft.</p>
<p>Wie das Leben eines ehrenamtlichen Kommunalpolitikers aussieht, dürfte hier im Raum vielfach bekannt sein. Der Montagabend ist in der Regel der Fraktionssitzung vorbehalten, in den Abendstunden von Dienstag bis Donnerstag finden regelmäßig Ausschuss- und andere Gremiensitzungen statt. Die Vorbereitung der Sitzungen durch umfangreiches Studium der Sitzungsunterlagen muss schließlich zumeist am Wochenende erfolgen. Ehrenamt bedeutet schließlich, dass die Tätigkeit in der Freizeit neben der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Die pauschalen Aufwandsentschädigungen sollte man daher lieber nicht ins Verhältnis zum Zeitaufwand setzen. Oftmals sind 15 Wochenstunden und mehr keine Seltenheit. Die Rücksicht und Unterstützung der eigenen Familie, allen voran des Partners, ist in den meisten Fällen maßgeblich für die Ausübung des kommunalen Mandates.</p>
<p>Die gesetzlichen Entschädigungsregelungen in § 35 Kommunalverfassung sichern sowohl das passive Wahlrecht als auch das freie Mandatsausübungsrecht in tatsächlicher Hinsicht ab. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die Übernahme des Mandates verzichten und aus der Mandatswahrnehmung finanzielle Einbußen erleiden. Andererseits gilt aber auch, dass durch die Mandatswahrnehmung keine finanziellen Vorteile geschöpft werden sollen. Letztlich wurde deshalb die Ausübung des Mandats grundsätzlich als Ehrenamt ausgestaltet.</p>
<p>Die notwendigen Entschädigungsleistungen werden oftmals zum Spielball kommunalpolitischer Auseinandersetzungen oder der haushaltspolitischen Lage, wenn die Gremien ihre Entschädigungssatzungen beschließen. Den Rahmen dafür gibt die Kommunale Entschädigungsverordnung vor. Um diese Auseinandersetzungen zukünftig zu vermeiden, halten wir es für erforderlich, diese Aufwendungen strikt dem Konnexitätsprinzip zu unterwerfen.</p>
<p>Neu hinzugekommen ist die fortschreitende Digitalisierung. Mandatsträger*innen müssen Kosten für Internet, Technik und Verbrauchsmaterialien oftmals aus dem Budget der Aufwandsentschädigung finanzieren. Die gestiegenen Kraftstoffpreise schlagen ebenso zu Buche. Diesem Aspekt sollte mit der Bestimmung neuer Pauschalen unbedingt Rechnung getragen und die Angemessenheit der Entschädigungen überprüft werden.</p>
<p>Geboten ist unseres Erachtens eine finanzielle Aufwertung der Arbeit der Sachkundigen Einwohner*innen. Diese erhalten derzeit lediglich eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes für ihre Tätigkeit im beratenden Ausschuss. Für die Vorbereitung dieses Ausschusses im Rahmen einer Fraktionssitzung werden weder ein Sitzungsgeld noch notwendige Fahrtkosten erstattet. Hier sehen wir dringenden Anpassungsbedarf. Zukünftig müssen auch sachkundige Einwohner*innen Sitzungsgelder für die Teilnahme an Fraktionssitzungen erhalten, wenn die Teilnahme im Rahmen ihrer Tätigkeit als sachkundiger Einwohner erfolgt. Eine solche Regelung hat beispielsweise Brandenburg neu in ihrer Kommunalverfassung aufgenommen.</p>
<p>Landräte und hauptamtliche Bürgermeister bekommen zukünftig im Falle ihrer Wiederwahl die nächsthöhere Besoldungsstufe und zusätzlich eine höhere Aufwandsentschädigung. Nach dem Willen der Landesregierung soll dies ein Anreiz für eine erneute Kandidatur sein.</p>
<p>Eine höhere Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und alle übrigen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen hat die Landesregierung allerdings bisher nicht in Betracht gezogen. Auch ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben eine hohe Verantwortung, einen hohen Zeitaufwand ähnlich dem ihrer hauptamtlichen Kollegen und sind Ansprechpartner und Kümmerer in ihren Gemeinden. &nbsp;Mit unserem Antrag wollen wir gemeinsam eine angemessene Anhebung der Aufwandsentschädigung für <strong>alle</strong> ehrenamtlich Tätige in Gemeinden, Verbandgemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden diskutieren und damit auch einen Anreiz für eine Kandidatur für die anstehenden Kommunalwahlen schaffen. Es geht um eine zeitgemäße Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in den Kommunen. In anderen Bundesländern gab es bereits entsprechende Kommunalrechtsnovellen. Brandenburg hatte ich bereits erwähnt. In Sachsen beispielsweise wurde mit der Kommunalrechtsnovelle in diesem Jahr ein monatlicher pauschaler Ehrensold i.H.v. 200,00 EUR für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister*innen beschlossen.</p>
<p>Überlegenswert ist es auch, die Mindestbeträge der Entschädigung ehrenamtlicher Kommunalpolitiker*innen an die Preisentwicklungsrate analog Thüringen zu koppeln. Thüringen hatte bereits 2018 die möglichen Mindest- und Höchstsätze erheblich erhöht, um die Mitarbeit in den kommunalen Vertretungen angemessen zu entschädigen, Preis- und Lohnsteigerungen zu berücksichtigen und die Bereitschaft für ein Engagement zu steigern. Lassen Sie uns diesem Beispiel folgen.</p>
<p>Die Fraktionsfinanzierung in den Kommunen war wiederholt Stein des Anstoßes bei Prüfungen des Landesrechnungshofes. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung findet sich in unserer Kommunalverfassung nicht. So ist es Sache der Kommunen, finanzielle und sächliche Leistungen aus kommunalen Haushaltsmitteln zu gewähren. Die Entscheidung, ob, wie und in welcher Höhe den Fraktionen Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt zur Verfügung gestellt werden sollen, steht grundsätzlich in der Entscheidungshoheit der Vertretung. Und da kommt dann schnell wieder der Sparzwang und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune auf die Tagesordnung. &nbsp;Ein Blick in die Kleine Anfrage in der Drucksache 7/2313 offenbart, wie unterschiedlich die finanziellen Zuwendungen an Fraktionen in den einzelnen Kommunen ausfallen.</p>
<p>Wir möchten ihren Blick nach Sachsen richten. Dort müssen nach der letzten Fortentwicklung des Kommunalrechts in Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern Haushaltsmittel für die personellen Aufwendungen für die Fraktionsgeschäftsführung gewährt und auch die sächliche Mindestausstattung garantiert werden. Es besteht mithin nun ein Rechtsanspruch auf eine angemessene Mindestausstattung.</p>
<p>Wir hatten wiederholt die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung für eine verbesserte Fraktionsfinanzierung gefordert, die in allen Gemeinden und Landkreisen eine angemessene sächliche und personelle Mindestausstattung der Fraktionen vorsieht. Deshalb richten wir auch heute den dringenden Appell an die Koalitionsfraktionen, dieses Ansinnen bei der Novelle der Kommunalverfassung analog dem Bundesland Sachsen aufzugreifen.</p>
<p>Ein erster Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt ist die Überarbeitung der Kommunalen Entschädigungsverordnung. Das Ehrenamt muss wieder attraktiver werden, damit die Bereitschaft steigt, sich zukünftig ehrenamtlich zu engagieren.</p>
<p>Ein weiterer Schritt ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Novellierung der Kommunalverfassung. Einzelne Punkte wurden dazu hier bereits angerissen.</p>
<p>Zum Schluss möchte ich unseren Dank an alle Ehrenamtlichen richten, die sich kommunalpolitisch engagieren oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit bei der Feuerwehr oder in anderen Organisationen ausüben. Sie alle nehmen sich neben ihren alltäglichen Pflichten Zeit, etwas für andere und das Gemeinwohl zu tun. Ihnen gebührt großer Respekt und Dank für ihr Engagement im Ehrenamt.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 09 Jun 2022 17:34:07 +0200</pubDate>
                        <title>Probleme der kommunalen Bäder liegen auf dem Tisch</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/probleme-der-kommunalen-baeder-liegen-auf-dem-tisch/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zum heute im Innenausschuss des Landtages durchgeführten Fachgespräch zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Unterstützung kommunaler Bäder – Schwimmunterricht absichern!“ erklärt Christina Buchheim, Sprecherin für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE:</em></strong></p>
<p>„Im heutigen Fachgespräch sind die Probleme der kommunalen Bäder eindeutig benannt worden: Es gibt einen massiven Sanierungs- und Investitionsstau sowie einen Fachkräftemangel. Es fehlen angesichts der widrigen Umstände Fachangestellte für Bäder, Rettungsschwimmer*innen und Schwimmlehrer*innen. Umkämpfte Hallenzeiten der wenigen Schwimmhallen führen zu fehlenden Bahnzeiten für die Ausbildung von Rettungsschwimmer*innen. Durch die Corona-Pandemie besteht dringender Handlungsbedarf, den Schwimmunterricht sicherzustellen und auszuweiten. Weitere Punkte, die Sorgen bereiten, sind die steigenden Energiekosten. Steigende Preise dürfen nicht dazu führen, dass das Schwimmbad unbezahlbar wird. Bei all diesen Problemen ist Zeit auch Geld. Die Bugwelle, die die Kommunen vor sich herschieben, wird mit der Zeit immer größer.</p>
<p>Der Ball liegt jetzt im Spielfeld von Landesregierung und Koalition. Der Betrieb von Bädern darf nicht weiter nur eine freiwillige Leistung der Kommunen sein und damit immer der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass der Rotstift angesetzt wird. Es bedarf einer flächendeckenden Planung nach Analyse der erhobenen Daten und darauf basierend ein verlässliches Förderprogramm. Die vorhandenen Fördermöglichkeiten müssen angepasst werden und auch kleine Kommunen muss der Zugang gewährt und unter die Arme gegriffen werden. Es braucht eine kontinuierliche und nachhaltige Förderung der Bäder. Der von uns beantragte Schwimmbadfonds kann dabei nur ein erster Schritt sein. Am Ende, ohne eine flächendeckende Schwimmausbildung, spielt das Land mit dem Leben seiner Bewohner*innen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 9. Juni 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Finanzen</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                                <category>Sport</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 15:15:00 +0100</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 18: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-18-aenderung-des-finanzausgleichsgesetzes/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Präsident,</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>der Landesrechnungshof hatte bereits in der 7. Wahlperiode Änderungsvorschläge zu § 137 KVG in Bezug auf ein erweitertes eigenständiges Prüfungsrecht unterbreitet. Meine Fraktion hatte diese seinerzeit wiederholt aufgegriffen und Änderungsanträge zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Änderung der Kommunalverfassung gestellt, die dem Landesrechnungshof überörtliche Kommunalprüfungen im Benehmen statt auf Ersuchen der Kommunalaufsicht ermöglichen sollte. Der Landesrechnungshof hatte seinerzeit auch ein eigenständiges Prüfrecht für Leistungen, die von privaten Trägern auf Basis von Vergütungsvereinbarungen im Rahmen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflege) und SGB XII (Sozialhilfe) erbracht werden, angeregt. Auch diese Anregung hatten wir seinerzeit aufgegriffen.</p>
<p>Dennoch stimmen wir dem vorliegenden Antrag heute nicht zu. Aus zwei Gründen:</p>
<p>Erstens: Der Landtag schafft die rechtlichen Grundlagen. Offenbar gelingt es der antragstellenden Fraktion nicht, eine konkrete gesetzliche Regelung einzubringen. Schauen sie doch einfach Mal in den Koalitionsvertrag, in dem man folgende Aussage findet: „Die Prüfungszuständigkeiten im KVG (§ 137 Abs. 1) haben sich bewährt und sind ausreichend“.</p>
<p>Der Landesrechnungshof kann derzeit bei Kommunen bis 25.000 Einwohnern nur auf Antrag tätig werden. Die überörtliche Prüfung obliegt in diesem Fall den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise. Die fehlenden Jahresabschlüsse der Kommunen haben aber andere Ursachen. Hier werden Dinge miteinander vermischt. Eine Stärkung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs würde hier keine Abhilfe schaffen.</p>
<p>Zweitens: Das Kommunalverfassungsgesetz ist in seiner Gesamtheit zu evaluieren. Dies ist auch Inhalt des Koalitionsvertrages. Wir werden zu gegebener Zeit mit einer Novelle der Kommunalverfassung wieder aktiv werden.</p>
<p>Kurzum: Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 15:06:00 +0100</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 17: Unterstützung kommunaler Bäder – Schwimmunterricht absichern!</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-17-unterstuetzung-kommunaler-baeder-schwimmunterricht-absichern/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Präsident,</p>
<p>werte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>Schwimmen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, ist gesundheitsfördernd und für uns ist es selbstverständlich, dass alle Kinder Schwimmunterricht absolvieren. Eine flächendeckende Versorgung mit Schwimmsportstätten ist erforderlich, um das Schwimmen zu lernen und weiter zu trainieren. Sie ist genauso notwendig für die Rettungsschwimmerausbildung und für den allgemeinen Schwimmsport, sei es als Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport.</p>
<p>Der Betrieb und die Unterhaltung von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe der Kommunen und die finanzielle Lage der Kommunen ist oft genug Thema im Landtag. Schwimmbäder sind aber auch Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.</p>
<p>Bereits 2019 hatte meine Fraktion die desolate finanzielle Lage der Bäder und die Auswirkungen auf die Schwimmfähigkeit der Kinder thematisiert. Seinerzeit hatte eine Kleine Anfrage von Kristin Heiß ergeben, dass der Sanierungsstau in den kommunalen Freibädern Stand August 2018 ca. 36,5 Millionen Euro betrug. Für Hallenbäder lag kein aktueller Datenbestand vor. Es war Konsens, dass es für Kommunen eine große finanzielle Herausforderung ist, ihre Schwimmbäder zu sanieren bzw. zukunftsfähig zu modernisieren. &nbsp;</p>
<p>Bereits 2019 forderte meine Fraktion daher das Land auf, ein Schwimmbadfonds aufzulegen und anfänglich im Umfang von jeweils 5 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 den Kommunen Geld für die Sanierung und Unterhaltung der Bäder zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde abgelehnt und der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/4410 angenommen. Im Ergebnis dessen erfolgte eine statistische Erhebung zum baulichen Zustand sowie dem geschätzten Sanierungsaufwand der in den einzelnen Kommunen zur Verfügung stehenden Schwimm- und Freibäder. Das Innenministerium bat den Städte- und Gemeindebund, seine Mitglieder auf freiwilliger Basis zu diesem Thema zu befragen. An der Umfrage haben sich 77 Städte und Gemeinden beteiligt. Davon hatten 22 Städte und Gemeinden kein kommunales Schwimmbad, 55 Städte und Gemeinden teilten mit, ein Schwimmbad in Form eines Freibades oder einer Schwimmhalle vorzuhalten. 52 Städte und Gemeinden haben einen Sanierungsaufwand angezeigt und mit insgesamt rund 114 Millionen Euro beziffert. Bereits damals wiesen die Gemeinden darauf hin, dass die laufende Unterhaltung der Bäder daneben sehr hohe Kosten verursacht, diese immer schwerer zu refinanzieren seien und es deshalb notwendig sei, dass das Land die kommunalen Träger mit zusätzlichen Fördermitteln bei der Sanierung der Schwimmbäder unterstützt.</p>
<p>Was ist seitdem geschehen? Meine Kleine Anfrage in der Drucksache 8/719 gibt einen Überblick:</p>
<p>Auf die Frage nach dem Sanierungsstau bei Hallen- und Freibädern haben sich dieses Mal nur 29 Städte und Gemeinden gemeldet und diesen mit ca. 148 Millionen Euro beziffert, eine deutliche Steigerung. Nicht beteiligt haben sich die Stadt Dessau-Roßlau und die Landkreise Harz und Jerichower Land. Denke ich nur an das geschlossene Bad in Benneckenstein/Harz, welches 2019 einen Sanierungsstau von 3 Millionen Euro bezifferte, andere Stimmen sprachen gar von 10 Millionen Euro, so wird jedem klar, dass der Sanierungsstau tatsächlich noch deutlich höher ausfallen dürfte. Bereits zu normalen Zeiten war der Betrieb eines Schwimmbades für die Kommunen eine Herausforderung. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie könnten nun allerdings dafür sorgen, dass die Badbetreiber selbst baden gehen. Fehlende Einnahmen durch Schließungen oder gesetzlich vorgeschriebene maximale Besucherzahlen, höhere Personal- und Sachkosten infolge der Hygienekonzepte - der Betrieb der Bäder ist noch mehr zu einer wirtschaftlichen Herausforderung der Kommunen geworden. Kommunale Schwimmbäder konnten lediglich die sog. November- und Dezemberhilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Dies war nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aktuell müssen die Kommunen finanzielle Verluste ausgleichen, aber auch Erhöhungen der Eintrittspreise stehen auf der Tagesordnung. Das trifft die Kommunen aber auch Besucher*innen der Bäder hart.</p>
<p>Kurz gesagt, ohne Unterstützung von Bund und Land sind aktuell weitere Bäder von der Schließung bedroht.</p>
<p>Gestiegene Energiepreise (Strom und Gas) werden zu weiter steigenden Defiziten führen und auch der steigende Mindestlohn, den ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße, wird bei vielen Badbetreibern die Kosten weiter in die Höhe treiben. Die gestiegenen Baupreise dürfen ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Aktuell klagen die Schwimmbadbetreiber sogar über fehlendes Personal. Aufgrund der monatelangen Schließungen und fehlender Perspektiven haben sich viele Mitarbeiter*innen umorientiert. Wie Sie gehört haben, es ist ein bunter Strauß an Problemen, die derzeit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern einhergehen.</p>
<p>Kommen wir zurück zum Sanierungsstau. Zwar verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf entsprechende Förderprogramme und ausgereichte Mittel, dennoch hat sich der Sanierungsstau weiter erhöht.</p>
<p>Auch die vom Bund aufgelegten städtebaulichen Programme, mit denen auch die Sanierung und der Erhalt der Schwimmbäder gefördert wird, sind nicht ausreichend. Nach der Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Drs. 19/32528, konnten mit Bundesmitteln von jeweils etwas mehr als 6 Millionen Euro in Sachsen-Anhalt 2019 drei Freibäder, 2020 zwei Freibäder und ein Kombibad und 2021 ein Hallenbad und drei Freibäder gefördert werden. Andere Bundesländer konnten deutlich stärker profitieren.</p>
<p>Kommen wir noch zum Schwimmunterricht:</p>
<p>Durch die Corona-Pandemie konnte seit dem Schuljahr 2019/2020 der Schwimmunterricht nicht im vorgesehenen Umfang angeboten werden bzw. er fiel komplett aus. Zur Begründung werden personelle Gründe oder die Schließung der Schwimmhalle aufgrund der Pandemie oder von Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen angeführt. Positiv hervorzuheben sind vielfältige Anstrengungen, Schwimmangebote durch gezielte Kooperationen und außerschulische Arbeitsgemeinschaften anzubieten.</p>
<p>Pandemiebedingt ist leider auch die Zahl der Ausbildung von Rettungsschwimmer*innen zurück gegangen. Hier besteht dringender Nachholbedarf.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>die vorgelegten Zahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf.</p>
<p>Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen zeigt, dass ein „besonderes Augenmerk auf die Schwimmhallen“ gelegt werden soll. Auch die Koalition hat erkannt, dass durch die Schließung von kommunalen Bädern der Schwimmunterricht in Gefahr gerät. Angekündigt wurde mit dem Koalitionsvertrag ein „Sonderprogramm zur Sanierung von Hallen- und Freibädern“. Lassen Sie bereits heute diesen Worten Taten folgen!</p>
<p>Es bedarf einer gezielten Förderung, die die Bedeutung der Bäder für den ländlichen Raum und für den Schwimmsport würdigt. Den stark gestiegenen Betriebskosten muss entgegengewirkt werden. Durch Sanierungen können Einsparungen bei Strom und Wärme erzeugt und im doppelten Sinne positive Effekte erzielt werden, nämlich Entlastungen in den kommunalen Haushalten als auch Klimaschutz.</p>
<p>Auch die Ampelkoalition im Bund wollen ihre Offensive für Investitionen im Bereich der Schwimmbäder verstärken.</p>
<p>Deshalb brauchen wir einen vollständigen aktuellen Überblick über den baulichen Zustand der vorhandenen Bäder, um darauf aufbauend mit den Kommunen ein Konzept zur Sanierung und Unterhaltung der kommunalen Schwimmbäder zu erarbeiten. Durch die Einführung eines Förderprogramms soll eine dauerhafte Schwimmbadinfrastruktur vorgehalten werden, die den Schwimmunterricht mit zumutbaren Wegen und auch das Vereinsschwimmen sicherstellt. Gleichzeitig sind jedwede Maßnahmen zu ergreifen, die das flächendeckende Angebot an Schwimmkursen und Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche sicherstellt, sei es der schulische Unterricht, Vereinsschwimmen oder kommerzielle Schwimmkurse. Hierfür bedarf es ausreichender Schwimmlehrkräfte und ausgebildeter Rettungsschwimmer. In Zusammenarbeit mit der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.) bedarf es weiterer Anstrengungen, um Angebote für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer zu unterbreiten.</p>
<p>Daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag! Vielen Dank!</p>
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                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
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                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 25 Mar 2022 14:45:25 +0100</pubDate>
                        <title>Schwimmbäder unterstützen – Schwimmunterricht absichern</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/schwimmbaeder-unterstuetzen-schwimmunterricht-absichern/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Christina Buchheim betont in der heutigen Landtagsdebatte um die Zukunft der Schwimmbäder in Sachsen-Anhalt:</em></strong></p>
<p>„Schwimmen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung und gesundheitsfördernd. Eine flächendeckende Versorgung mit Schwimmsportstätten ist erforderlich, um das Schwimmen zu lernen und weiter zu trainieren. Sie ist genauso notwendig für die Rettungsschwimmer*innen-Ausbildung und für den allgemeinen Schwimmsport, sei es als Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport. Schwimmbäder sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bereits 2019 hatte meine Fraktion die desolate finanzielle Lage der Bäder thematisiert. 2018 betrug der Sanierungsstau in den kommunalen Freibädern ca. 36,5 Millionen Euro. Für Hallenbäder lag kein aktueller Datenbestand vor. Bereits 2019 forderte meine Fraktion das Land auf, ein Schwimmbadfonds aufzulegen. Eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes, an der sich 77 Gemeinden beteiligten, ergab sogar einen gestiegenen Sanierungsstau von 114 Millionen Euro.</p>
<p>Bereits vor der Pandemie war der Betrieb eines Schwimmbades für die Kommunen eine Herausforderung. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie könnten nun allerdings dafür sorgen, dass die Badbetreiber selbst baden gehen. Kommunale Schwimmbäder konnten lediglich die November- und Dezemberhilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Aktuell müssen die Kommunen finanzielle Verluste ausgleichen, aber auch Erhöhungen der Eintrittspreise stehen auf der Tagesordnung. Das trifft die Kommunen aber auch Besucher*innen der Bäder hart. Ohne Unterstützung von Bund und Land sind weitere Bäder von der Schließung bedroht. Gestiegene Energiepreise werden zu steigenden Defiziten führen und aktuell klagen die Betreiber*innen sogar über fehlendes Personal.</p>
<p>Durch die Pandemie konnte seit dem Schuljahr 2019/2020 der Schwimmunterricht nicht im vorgesehenen Umfang angeboten werden bzw. er fiel komplett aus. Pandemiebedingt ist leider auch die Zahl der Ausbildung von Rettungsschwimmer*innen zurückgegangen. Es bedarf einer gezielten Förderung, die die Bedeutung der Bäder für den ländlichen Raum und für den Schwimmsport würdigt. Den stark gestiegenen Betriebskosten muss entgegengewirkt werden.</p>
<p>Durch die Einführung eines Förderprogramms soll eine dauerhafte Schwimmbadinfrastruktur vorgehalten werden, die den Schwimmunterricht und das Vereinsschwimmen sicherstellt. Gleichzeitig sind Maßnahmen zu ergreifen, die das flächendeckende Angebot an Schwimmkursen und Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche sicherstellt, sei es der schulische Unterricht, Vereinsschwimmen oder kommerzielle Schwimmkurse. Hierfür bedarf es ausreichender Schwimmlehrkräfte und ausgebildeter Rettungsschwimmer*innen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 25. März 2022</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Bildungspolitik</category>
                            
                                <category>Schulpolitik</category>
                            
                                <category>Jugend</category>
                            
                                <category>Kinder</category>
                            
                                <category>Soziales</category>
                            
                                <category>Sport</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 18 Aug 2021 13:37:54 +0200</pubDate>
                        <title>Angriff auf Abgeordneten-Sprechstunde von Christina Buchheim und ihr Team des Wahlkreisbüros in Köthen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/angriff-auf-abgeordneten-sprechstunde-von-christina-buchheim-und-ihr-team-des-wahlkreisbueros-in-koe/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim wurde heute mit ihrem Team bei einer Abgeordneten-Sprechstunde in Köthen angegriffen. Christina Buchheim kommentiert die Szenerie wie folgt:</em></strong></p>
<p>„Am heutigen Mittwoch habe ich zu einer öffentlichen Abgeordneten-Sprechstunde in Köthen eingeladen. Ich mache regelmäßig Sprechstunden, zusammen mit meinem Team des Wahlkreisbüros in Köthen, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und ihre Probleme zu hören. Wir helfen da, wo der Schuh drückt, erläutern aktuelle politische Debatten und nehmen die Anliegen der Bürger*innen mit in den Landtag und seine Ausschüsse.</p>
<p>Was jedoch heute passiert ist, habe ich noch nie erlebt. Wir wurden am Vormittag von einem Mann und einer Frau an unserem Stand angegriffen und attackiert, ohne das ein Gespräch überhaupt möglich war. Die Frau räumte unser Infomaterial vom Tisch, der Mann griff nach dem ganzen Stand und warf ihn um. Daraufhin drohte uns der Mann mit einer Stange in der Hand Prügel an. Ich kann nur von Glück reden, dass niemand verletzt wurde. Der Angreifer hat uns als &quot;deutschenfeindliche Drecksschweine&quot; beleidigt und trug der rechtsextremen Szene eindeutig zuzuordnende Symbole. Wir werden uns nicht durch rechtsextreme Übergriffe einschüchtern lassen!“</p>
<p><strong><em>Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, betont:</em></strong></p>
<p>„Solche Angriffe sind widerlich und feige. Wir müssen leider feststellen, dass Angriffe aus dem rechtsextremen Spektrum immer stärker zunehmen. Sogar im Plenum des Landtags von Sachsen-Anhalt erleben wir seit Jahren eine Verrohung der Sprache und des Miteinanders, bis hin zu Aufrufen zur Gewalt. Dieser schlimmen Entwicklung müssen wir entschlossen entgegentreten und uns solidarisch zeigen. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen, sondern sind weiterhin für die Menschen vor Ort da.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 18. August 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Inneres</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 20 Jul 2021 14:41:09 +0200</pubDate>
                        <title>Cyberattacke stellt Frage nach Cybersicherheit im ganzen Land</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/cyberattacke-stellt-frage-nach-cybersicherheit-im-ganzen-land/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Vor dem Hintergrund der Cyberattacke auf das Netzwerk der Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erklären Henriette Quade, Mitglied des Innenausschusses, und Christina Buchheim, Abgeordnete aus Köthen:</em></strong></p>
<p>„Die Cyberattacke auf die Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld stellt die Frage der Cybersicherheit im ganzen Land. Es ist nicht nur eine Frage des Landkreises, sondern der Datensicherheit und der Handlungsfähigkeit des Staates. Die Landesregierung muss ihre Maßnahmen, ihre Sicherungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen evaluieren und den Abgeordneten im Ausschuss für Inneres und Sport so schnell wie möglich darstellen. Der Landkreis darf mit den Problemen nicht allein gelassen werden. Cybersicherheit ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE hat zahlreiche Fragen in diesem Zusammenhang aufgelistet und einen Antrag auf Selbstbefassung (siehe <a href="/fileadmin/user_upload/Selbstbefassung_Cyberangriff_Anhalt-Bitterfeld.pdf" title="download link" class="link-download">Anlage</a>) gestellt.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 20. Juli 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 13 Jul 2021 13:50:22 +0200</pubDate>
                        <title>Cyber-Angriffe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld – Hintergründe müssen aufgearbeitet werden – umgehend Hilfe für die Menschen nötig</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/cyber-angriffe-im-landkreis-anhalt-bitterfeld-hintergruende-muessen-aufgearbeitet-werden-umgehend-hi/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Seit Tagen ist die Kommunalverwaltung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Eis gelegt. Grund dafür ist ein Cyberangriff auf die Server des Landkreises. Die Fraktion DIE LINKE fordert lückenlose Aufklärung der Hacker:innen-Angriffe.</em></strong></p>
<p><strong><em>Dazu kommentiert Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags: </em></strong>„Das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags ist noch über die Wahlperiode hinaus im Amt und muss sich so schnell wie möglich in einer Sondersitzung mit den Cyber-Angriffe beschäftigen. Es ist noch Tage nach den Angriffen vollkommen unklar, welche Daten in welchem Umfang illegal weitervermittelt wurden. Die Menschen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind über mögliche Folgen der Hacker:innen-Attacke bisher kaum informiert worden. Ich habe heute einen entsprechenden Antrag für eine Sondersitzung des Kontrollgremiums gestellt.“</p>
<p><em><strong>Henriette Quade, Mitglied im Innenausschuss, betont:</strong></em> „Das LKA arbeitet bereits mit bundesweiter Unterstützung an der Aufarbeitung der Vorfälle. Es muss im Innenausschuss aufgeklärt werden, wie es überhaupt zu den Cyber-Attacken kommen konnte. Wo liegen die Ausgangspunkte für das scheinbar fehlerhafte IT-System der Kommunalverwaltung? Welche Landkreise müssen einen besseren Schutz ihrer Systeme erhalten? Welche konkreten Folgen hat der illegale Daten-Zugriff und die jüngst bekannt gewordenen Lösegeldforderungen für die Bürger:innen? Es handelt sich scheinbar um ein Szenario, vor dem Sicherheitsforscher:innen immer wieder gewarnt haben. Damit muss es als ein Problem des Landes begriffen werden. Innenminister Richter muss diese Vorfälle dringend ernster nehmen. Die Landesregierung muss schnell ihre Analyse und vor allem ihre Maßnahmen darlegen.“</p>
<p><em><strong>Christina Buchheim, Abgeordnete aus Köthen, erklärt:</strong></em> „Die Menschen aus Anhalt-Bitterfeld stehen nun seit Tagen ohne Unterstützung der Verwaltung da, weil jedwede Formen der elektronischen Kommunikation und Abwicklung von Prozessen zum Erliegen gekommen sind. Die Auszahlung notwendiger Sozialleistung für Hilfebedürftige, Bürger:innen-Anliegen wie Fahrzeugummeldungen oder Baugenehmigungen sind nicht möglich. Die Verwaltungsmitarbeiter:innen warten auf ihr Gehalt. Es braucht hier dringende Unterstützung und Hilfeleistungen aus anliegenden Landkreisen und das klare Bekenntnis der Landesregierung, umgehend Abhilfe zu schaffen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 13. Juli 2021</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Henriette Quade</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 22 Apr 2021 18:37:14 +0200</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 37: Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-37-feststellung-einer-landesweiten-pandemischen-lage-nach-161-abs-2-satz-2-1/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Präsident,</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>bereits zum dritten Mal muss der Landtag per Beschluss feststellen, dass im Land eine pandemische Lage besteht, damit die im Herbst letzten Jahres für die Kommunen geschaffenen Erleichterungen Anwendung finden können. Im Innenausschuss wurde seitdem fortlaufend zur aktuellen Lage berichtet. Festzustellen ist:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach einem Jahr Pandemie befinden wir uns in einer Endlosschleife. Die Menschen sind müde und wütend, der Unmut wächst und die Akzeptanz für die angeordneten Maßnahmen schwindet immer mehr. Kaum nimmt das Impftempo Fahrt auf, macht wieder eine Hiobsbotschaft der Hoffnung ein jähes Ende. Die Corona-Notbremse führt zu weiteren massiven und unverhältnismäßigen Einschränkungen des alltäglichen Lebens, ein neuer Murks der Bundesregierung, der den privaten Bereich der Menschen hart trifft.</p>
<p>Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns mitten in der dritten Welle und die Politik der Regierungsparteien hat versagt. Und so müssen auch wir heute wieder die Feststellung der landesweiten pandemischen Lage verlängern.</p>
<p>Die mit § 56 a KVG beabsichtigte Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in Bezug auf Gremiensitzungen scheitert in vielen Kommunen an fehlenden technischen Voraussetzungen, Ratssitzungen finden oftmals nach wie vor in Präsenz statt. Aufgrund des Erlasses des Innenministeriums vom 23. März dieses Jahres verabschieden die Räte derzeit ein eigenes Hygienekonzept. Da sind wir doch mal wieder alle zeitig dran, oder?</p>
<p>Mit der nunmehrigen Verlängerung der landesweiten pandemischen Lage wird der Landeswahlleiterin der Weg geebnet, im Falle der pandemiebedingten Unmöglichkeit der Stimmabgabe in Wahllokalen wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit eine reine Briefwahl anzuordnen. Wir halten die Ermächtigung der Landeswahlleiterin weiterhin für rechtlich bedenklich und sehen dies allein als Aufgabe des Parlaments an. Dennoch haben wir Vertrauen, dass die Landeswahlleiterin nur bei einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Durchführung der Urnenwahl eine reine Briefwahl anordnet. Die Hürden sind hoch und die Entscheidung im Nachgang gerichtlich überprüfbar.</p>
<p>Die Stimmenabgabe per Briefwahl ist nach der bestehenden Rechtslage nur als Ausnahme und auf Antrag möglich. &nbsp;In der mehr als 1 Jahr andauernden Pandemie konnten zum Teil trotz hoher Inzidenzen die anstehenden Kommunalwahlen unter Einhaltung verschärfter Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Mit der nunmehr genehmigten priorisierten Impfung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und vielfachen Testmöglichkeiten sollte einer Urnenwahl in den Wahllokalen auch nichts entgegenstehen. Nicht zuletzt haben auch die vor wenigen Tagen durchgeführte Landratswahl im Burgenlandkreis, die Oberbürgermeisterwahl in Naumburg und die Bürgermeisterwahl in Gerbstedt gezeigt, dass eine Wahl unter Pandemiebedingungen und strengen Corona-Regelungen in den Wahllokalen mit verschärften Hygienemaßnahmen funktioniert. Dennoch nutzen deutlich mehr Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit der Briefwahl. Diese Option ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 18 Feb 2021 15:14:10 +0100</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 2: GE zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-2-ge-zur-aenderung-des-kommunalverfassungsgesetzes/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>ich möchte meinen heutigen Redebeitrag mit einem Zitat aus meiner Rede vom 14.10.2020 beginnen:</p>
<p>&quot;Sinnvoll wäre es gewesen, einzelne Ratsmitglieder, denen eine Teilnahme an der Sitzung aus Gründen des Infektions- oder Gesundheitsschutzes nicht möglich ist, per Videokonferenz zuzuschalten. Dies ermöglicht der Gesetzentwurf leider nicht. Ausdrücklich wurde sogar darauf hingewiesen, dass das nicht gewünscht ist. Die Sitzung soll komplett als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz abgehalten werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. In der aktuellen Situation wird dieser Teil des Gesetzesvorhabens wenig helfen.&quot;</p>
<p>Weiterhin haben wir ausgeführt: „Auf der kommunalen Ebene arbeiten viele Räte - man muss sagen - noch nicht digital. Es fehlen vielerorts die entsprechenden Strukturen. Daran werden die eröffneten Möglichkeiten scheitern.“</p>
<p>Heute stellen wir fest - unsere Einschätzung hat sich bewahrheitet. Die Erfahrungen und Kritikpunkte der kommunalen Vertreter hatte ich in meiner Rede zur „Feststellung der landesweiten pandemischen Lage“ im letzten Plenum beleuchtet.</p>
<p>Die Koalitionsfraktionen haben genug Unverständnis bis hin zum Vorwurf der Realitätsferne aus der Basis geerntet, und auch der Kollege Meister hat im letzten Plenum eingeräumt, dass es ein Fehler war, Hybridsitzungen nicht zuzulassen. Folglich liegt uns nun heute ein erneuter Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung vor, um entsprechend nachzubessern. Kann man machen, man hätte sich aber eben auch den Ärger und die Kritik von der kommunalen Familie sparen können. Und wir wissen auch alle, dass alle Kritikpunkte nicht aus der Welt geschaffen werden können.</p>
<p>Von daher ist es ohne Zweifel, dass wir die Änderungen größtenteils mittragen. Erhebliche Bedenken melden wir bezüglich der Änderung in § 1 Nr. 5 an, wonach für die Herstellung der Öffentlichkeit die Verfolgbarkeit im Internet ausreichend sein soll. Hier lassen sie wieder die Realität außen vor! Bis heute ist flächendeckendes Internet eine Vision. Mit ihrem Änderungsvorschlag werden Bürger:innen ohne Internet oder internetfähige Endgeräte von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.&nbsp; Wir haben Zweifel an der Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips. Öffentlichkeit heißt in unseren Augen heute noch Saalöffentlichkeit, welche durch das ausschließliche Streamen von Sitzungen über das Internet nicht hergestellt werden kann. Deshalb fordern wir bereits jetzt hier dahingehend nachzubessern, dass seitens der Kommune technisch zur Herstellung der Öffentlichkeit mindestens dafür Sorge zu tragen ist, dass die interessierte Öffentlichkeit bzw. auch die Medien in einem gesonderten öffentlich zugänglichen Raum der Verwaltung die Sitzung zeitgleich verfolgen können. Eine reine Übertragung der Sitzung im Internet würde auch die Durchführung der in der Kommunalverfassung vorgesehenen Einwohnerfragestunde unmöglich machen.</p>
<p>Werte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Innenausschuss.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 04 Feb 2021 17:55:00 +0100</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 37: Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 KVG</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-37-feststellung-einer-landesweiten-pandemischen-lage-nach-161-abs-2-satz-2/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>im Novemberplenum hat der Landtag erstmals eine landesweite pandemische Lage festgestellt. Die Feststellung gilt für 3 Monate und muss daher jetzt zweifelsohne verlängert werden.</p>
<p>Ziel dieser Feststellung war und ist, die Handlungsfähigkeit der Kommunen und der kommunalen Vertretungen sicherzustellen. Gesetzliche Voraussetzungen wurden im Oktober 2020 beschlossen.</p>
<p>Im Innenausschuss wurde seitdem zu der aktuellen Lage fortlaufend berichtet.</p>
<p>Einzelne Kommunen haben ihre Geschäftsordnung angepasst und den Weg für Videokonferenzen und Umlaufbeschlüsse freigemacht. Das war die geringste Hürde. In der Praxis selbst machte sich schnell Frustration breit. Einige scheitern an den technischen Möglichkeiten, andere an Umsetzungsproblemen. Viele Kommunen halten noch heute ihre dringend erforderlichen Sitzungen in Präsenz angesichts der Unwägbarkeiten ab.</p>
<p>Wellen schlug die Presseberichterstattung Ende Januar in der MZ unter dem Titel: „Vorreiter wird ausgebremst“. Darin wird Bezug genommen auf den Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2021, mit dem auf die mit den Videokonferenzen einhergehenden Gefahren für die Beschlussfassungen nach der geltenden Rechtslage hingewiesen wird. Nur dann, wenn alle Sitzungsteilnehmer während der Sitzung per Videokonferenz ständig und gleichzeitig durch Bild- und Tonübertragung an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen können, sind diese rechtlich nicht angreifbar. Kann dies nicht sichergestellt werden, muss die Sitzung unter- oder abgebrochen werden. Zu Recht wird kritisiert, dass sogenannte Hybridsitzungen unzulässig sind. Dies war auch ein Grund unserer Enthaltung bei der Gesetzesänderung.</p>
<p>Letztlich wird die Gefahr des Missbrauchs thematisiert, die sich wenige Tage später bei der ersten digitalen Stadtratssitzung in Halle/S. realisierte.</p>
<p>Als Folge dessen gehen viele Kommunalvertretungen wieder auf die Abhaltung von Präsenzsitzungen über.</p>
<p>Werte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>daran sehen Sie, dass es nicht nur technische Unwägbarkeiten gibt, sondern der größte Unsicherheitsfaktor der Mensch selbst bleibt, wenn er nicht gewillt ist, sich an gewisse Spielregeln zu halten. Aktuell kann man da auch auf Beispiele in Präsenzsitzungen, wie die abgebrochene Stadtratssitzung in Eisenach verweisen, wenn Mitglieder der Vertretung bewusst die Sitzung stören und sprengen wollen.</p>
<p>Dieses Verhalten ist beschämend und zu verurteilen.</p>
<p>Spannend erwartet wurde die Landratswahl am 24.01.2021, die erste größere Wahl unter Pandemie-Bedingungen. Sie hat funktioniert und konnte trotz eines hohen Infektionsgeschehens im Landkreis und trotz der verschärften Corona-Regelungen samt Lockdown in den Wahllokalen mit verschärften Hygienemaßnahmen und stärkeren Personaleinsatz stattfinden. &nbsp;Fazit des Schönebeckers Oberbürgermeisters war: „Wählen war nicht komplizierter, als momentan ein Einkauf im Supermarkt.“ Zwar war die Wahlbeteiligung sehr gering, allerdings kann man dies auch auf die zwei zur Wahl stehenden Kandidaten zurückführen.</p>
<p>Diese angesprochenen Probleme und Erfahrungen werden sicherlich Thema der nächsten Berichterstattung im Innenausschuss sein.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 04 Feb 2021 16:16:09 +0100</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 18: GE zur Anpassung wahlrechtlicher Vorschriften zur Landtagswahl 2021 und einzelner Direktwahlen infolge der Corona-Pandemie</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-18-ge-zur-anpassung-wahlrechtlicher-vorschriften-zur-landtagswahl-2021-und/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>das mit dem Gesetzentwurf Rechnung getragene Anliegen wurde bereits Ende November durch verschiedene Akteure an die Fraktionen im Landtag und an die Landeswahlleiterin herangetragen.</p>
<p>Unsere Fraktion hat durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags&nbsp;prüfen lassen, ob eine Anpassung der wahlrechtlichen Vorschriften angesichts der in jüngster Zeit zunehmenden Erschwernisse bei der Sammlung von Unterschriften vertretbar ist. Anschließend sind wir mit unserem Vorhaben einer Gesetzesänderung auf die Koalitionsfraktionen zugegangen, welche auf ihre, nun vorliegende Gesetzesinitiative verwiesen haben.</p>
<p>Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>wir tragen das Gesetzesvorhaben angesichts der bestehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit. Ziel muss es sein, eine rechtssichere Gestaltung und Durchführung der anstehenden Wahlen unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen. Die Frage, ob der Gesetzgeber angesichts der Pandemielage von Verfassungs wegen zur entsprechenden Anpassung des Wahlrechts gehalten ist, war bereits Gegenstand verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Deshalb ist der nun eingeschlagene Weg richtig, wenngleich auch sehr spät. Die Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften ist ein erwarteter und wichtiger Schritt zur Wahrung der Demokratie und Chancengleichheit bei den anstehenden Wahlen in Zeiten der Corona-Pandemie.</p>
<p>Kritisch zu hinterfragen ist, ob eine Aufhebung der abweichenden Vorschriften mit Wirkung ab 7. Juni tatsächlich geboten erscheint. Niemand kann heute einschätzen, wie lange die pandemische Lage anhält.</p>
<p>Angesichts dessen halten wir es für erforderlich, sich zu dem zeitlichen Umfang der Regelungen als auch zu der Frage, ob eine generelle Regelung für außergewöhnliche Notsituationen, analog der Regelung in § 56a KVG, zu schaffen wäre, in der Ausschussberatung auszutauschen.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 15 Dec 2020 11:44:35 +0100</pubDate>
                        <title>Kein Glanzstück der Koalition – Abschaffung der Straßenausbaubeiträge</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/kein-glanzstueck-der-koalition-abschaffung-der-strassenausbaubeitraege/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erklären die für Kommunalabgaben zuständige Abgeordnete Kerstin Eisenreich und die kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim der Fraktion DIE LINKE: </strong></em></p>
<p>„Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kommt viel zu spät, ist längst überfällig und darüber hinaus zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Für die Bürger*innen bleibt die Lage unsicher. Das Gesetz sieht eine sogenannte ‚Kann-Regelung‛ vor, die es den Gemeinden ermöglicht, innerhalb einer Festsetzungsfrist von vier Jahren bis 2023 Beitragsbescheide an die Einwohner*innen zu verschicken. Es gibt jedoch kaum Kommunen im Land, die freiwillig auf Geld für den Straßenausbau verzichten können. Die Kommunen werden somit gezwungen, die Beiträge innerhalb dieser vier Jahre dennoch zu erheben. Finanziell schwächer gestellte Gemeinden müssen dann Beiträge erheben, reiche Gemeinden können sie erheben. Diese ungleiche Belastung der Bürger*innen ist ein Versagen der Koalition.</p>
<p>Der von der Fraktion DIE LINKE bereits im November 2018 eingebrachte Gesetzesentwurf hätte eine solche Situation verhindern können. Nicht nur, dass dadurch die Straßenausbaubeiträge bereits ein Jahr früher abgeschafft worden wären, auch Bürger*innen hätten abschließende Sicherheit, Entlastung und Ruhe von diesem Thema bereits seit dem 31. Dezember 2019 gehabt. Auch ein erneuter Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, um die Bürger*innen vor dieser ‚Kann-Regelung‛ zu bewahren, wurde von der Kenia-Koalition abgelehnt.</p>
<p>Die geplante Finanzierung des Beitragsausfalles durch das Land ist nicht ausreichend gesichert. Die veranschlagten 15 Millionen Euro werden nicht ausreichen und sind in Anbetracht des Sanierungsstaus bei den Verkehrswegen in den Kommunen einfach lächerlich. Der Vorschlag seitens der Fraktion DIE LINKE, den Kommunen einen höheren Mehrbelastungsausgleich zur Verfügung zu stellen, wurde ebenfalls von der Landesregierung abgelehnt.</p>
<p>Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist perspektivisch ein Erfolg für die Bürger*innen unseres Landes, aber kein Glanzstück der Koalition. Dieser vermeintliche Erfolg wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 15. Dezember 2020</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
                                <category>Finanzen</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                                <category>Verkehr</category>
                            
                                <category>Landes- und Stadtentwicklung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 14 Oct 2020 10:46:33 +0200</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 7: GE zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-7-ge-zur-aenderung-des-kommunalverfassungsgesetzes-und-wahlrechtlicher-vor/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p>werte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die kommunale Handlungsfähigkeit in Pandemiezeiten aufrechterhalten werden. Mit der Einführung neuer Formen der Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Vertretungen soll nach der Gesetzesbegründung der aktuellen Corona-Pandemie Rechnung getragen werden und wieder Rechtssicherheit in die Gremienarbeit einkehren.</p>
<p>Meine Damen und Herren, festzustellen bleibt, die Rechtsunsicherheit in den Kommunen wurde <strong>allein</strong> mit der Erlasslage des Innenministeriums geschaffen. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Kommunalverfassung ausreichende Optionen bereithält, die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen. Die Kommunalpolitik wird getragen vom Prinzip der Präsenzsitzungen und dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Zwischenzeitlich hat die Kommunalpolitik gut funktioniert. Durch die Wahl größerer Versammlungsräume und die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen waren Präsenzsitzungen durchführbar. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei den Verwaltungsmitarbeitern für die vielen organisatorischen Umsetzungen und den Kommunalpolitikern für ihre, in der Krise, geleistete Arbeit zu bedanken.&nbsp; In den letzten Monaten ist es gelungen, trotz der vorliegenden Krisensituation die Ratsarbeit sicherzustellen.</p>
<p>Die von uns in der ersten Beratung kritisierte Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wurde auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aufgegriffen und abgeholfen.</p>
<p>Die zusätzliche Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunen über das Internet ist zeitgemäß und wurde von uns schon 2018 gefordert.</p>
<p>In außergewöhnlichen Notsituationen sollen nunmehr notwendige Sitzungen der Vertretung als Videokonferenz zulässig sein. Ohne Zweifel muss die Digitalisierung auch auf der kommunalen Ebene Einzug halten. Der Gesetzgeber verlagert jedoch technische und datenschutzrechtliche Fragen auf die Kommunen. Die im Landtag bereits durchgeführten Ausschusssitzungen per&nbsp; Telefon- oder Videokonferenz haben die vorhandenen Schwachstellen aufgezeigt. Bis heute ist eine technische Umsetzung hier im hohen Haus nicht garantiert.</p>
<p>Auf der kommunalen Ebene arbeiten viele Räte (noch) nicht digital. Es fehlen vielerorts die entsprechenden Strukturen. Daran werden die eröffneten Möglichkeiten scheitern. Es wird wohl eher darauf hinauslaufen Erfahrungen zu sammeln. Ohnehin müssten zunächst Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen angepasst werden, sodass die Neuregelungen kaum zeitnah greifen können.</p>
<p>Sinnvoll wäre es gewesen, einzelne Ratsmitglieder, denen eine Teilnahme an der Sitzung aus Gründen des Infektions- oder Gesundheitsschutzes nicht möglich ist, per Videokonferenz zuzuschalten. Dies ermöglicht der Gesetzentwurf leider nicht. Ausdrücklich wurde sogar hingewiesen, dass das nicht gewünscht ist. Die Sitzung soll komplett als Präsenzsitzung <strong>oder</strong> Videokonferenz abgehalten werden. Dass ist für uns nicht nachvollziehbar. In der aktuellen Situation wird dieser Teil des Gesetzesvorhabens wenig helfen.</p>
<p>Ratssitzungen mit mehr als 30 Teilnehmern im digitalen Format sind schwer vorstellbar. Beispielsweise Halle ist zwar digital gut aufgestellt, die Umsetzung einer Ratssitzung mit 56 Stadträten zzgl. Verwaltung halten wir zweifelhaft. Ratsarbeit ist getragen durch eine dynamische Meinungsbildung in den Gremien. Ich denke, dass viele Umsetzungsprobleme das Vorhaben scheitern lassen wird.</p>
<p>Aus vorgenannten Gründen werden wir uns zum Gesetzentwurf enthalten.</p>
<p>Die Sicherstellung anstehender Wahlen ist ein wichtiges Kriterium. Es gibt 3 Handlungsoptionen:</p><ul> 	<li>Augen zu und durch</li> 	<li>Verschiebung des Wahltermins</li> 	<li>Briefwahl für alle.</li> </ul><p>Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dem Instrument der Briefwahl auseinandersetzen müssen und sie für mit dem Grundgesetz vereinbar befunden. Lediglich eine begründungslose Briefwahl wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es obliegt dem Gesetzgeber, die Briefwahl vor erkennbaren Missbräuchen zu schützen. Verfassungsrechtlich halten wir den Weg, allein die Landeswahlleiterin zur Entscheidung zu ermächtigen, für erheblich bedenklich. Diese Entscheidung hat das Parlament zu treffen. Wenn der Fall einer höheren Gewalt vorläge, sehen wir allerdings die Gefahr, dass das Parlament nicht mehr entscheiden kann. Deshalb ist die vorliegende Änderung des WahlG alternativlos, verfassungsrechtlich jedoch bedenklich. Deshalb werden wir uns zum Gesetzentwurf enthalten.</p>
<p>Eine Pandemie stellt sowohl für Wählerinnen und Wähler als auch für Wahlhelfer eine Gefahr für Leib oder Leben dar.</p>
<p>Rechtliche Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei einer tatsächlich bestehenden Unmöglichkeit der Durchführung der Urnenwahl eine reine Briefwahl <strong>ausnahmsweise</strong> zulässig sein kann. Die Hürden sind hoch, die Entscheidung darf nicht vorschnell getroffen werden und &nbsp;die Entscheidung muss im Nachgang einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Daran muss sich die Entscheidung messen lassen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2020 17:29:08 +0200</pubDate>
                        <title>Stadt.Land.Muss! – Kommunalpolitische Konferenz der Fraktion DIE LINKE in Plötzky</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/stadt-land-muss-kommunalpolitische-konferenz-der-fraktion-die-linke-in-ploetzky/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Krise der Kommunalfinanzen und die damit einhergehende Privatisierung kommunalen Eigentums haben enorme Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur auf dem Land und in der Stadt. Durch die Klimakrise und zuletzt auch durch die Corona-Pandemie sind schon jetzt starke Auswirkungen in allen Bereichen des Lebens zu spüren. </strong></p>
<p>Darüber haben wir mit verschiedenen Vertreter*innen aus den Kommunen diskutiert: Wie werden die Kosten der Krise die Kommunen treffen? Wie können Privatisierungen verhindert werden? Wie kann Daseinsvorsorge zurück in kommunale Hände kommen? Welche Aufgaben kommen auf die Kommunen beim Klimaschutz zu?</p>
<p><em>Die zentralen Themen der kommunalpolitischen Konferenz:</em></p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li><strong>Sozialpolitik vor Ort</strong></li> </ul><p>Dazu unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik, <strong>Eva von Angern</strong>:</p>
<p>„Die Lebenssituation junger Menschen hat sich in den letzten Jahren in diesem Land kaum verbessert – ganz im Gegenteil. Es gibt große Defizite in der Jugendarbeit, bei der Ausbildung, bis hin zum Kampf gegen Kinderarmut. Fast jedes vierte Kind lebt In Armut oder ist von Armut bedroht. In den Kommunen können wir die Armut nicht grundlegend bekämpfen, aber die Folgen abmildern. Wer junge Menschen auf dem Land und in der Stadt halten will, muss sich um sie kümmern! DIE LINKE fordert stärkere finanzielle Unterstützung von Jugendverbänden und Beratungsangeboten, um Kindern aus einkommensschwachen Familien ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.“</p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li><strong>Rekommunalisierung und Öffentliche Hand</strong></li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Stefan Gebhardt</strong>, Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE sowie Landesvorsitzender, dazu:</p>
<p>„Kommunen brauchen neue Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung, damit dauerhafte Einnahmen erwirtschaftet werden können. DIE LINKE fordert beispielsweise den Pflege-Bereich in kommunale Hand zu geben. So können kommunale Pflegebetriebe entstehen und ein wichtiger Bereich der Daseinsfürsorge durch den Staat dauerhaft abgesichert werden.“</p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li><strong>Kommunale Finanzierung – Bundes- oder Ländersache?</strong></li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Dr. Dietmar Bartsch</strong>, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Bundestag:</p>
<p>„Die Bundesregierung setzt in der Corona-Pandemie falsche Prioritäten. Die Kommunen sind die großen Verlierer der Krise. Sachsen-Anhalt trägt, in Bezug auf die Verschuldung in den Gemeinden, die Rote Laterne der Ostbundesländer. Den Kommunen muss dringend geholfen werden, auch zukünftig die Modernisierung von Schulen, Straßen, Kitas, Krankenhäuser, und den ÖPNV weiter voranzubringen.&quot;</p>
<p>&nbsp;</p><ul> 	<li><strong>Sozio-Ökologische Verkehrswende</strong></li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Christina Buchheim</strong>, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion:</p>
<p>„Die ländlichen Regionen zu stärken, heißt, den Menschen die Möglichkeit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Lebensqualität zu bessern. Dazu braucht es eine Mobilität, die sozial und ökologisch ist. Bei der Verkehrsinfrastruktur muss umgedacht werden: Der klassische ÖPNV, Fuß- und Radverkehr müssen ausgebaut, Schienenstrecken reaktiviert werden. Darüber hinaus müssen neue bedarfsgerechte Angebote, wie Bürgerbusse genutzt werden. Der Zugang zur Mobilität muss für alle Menschen möglich sein. Wir brauchen Barrierefreiheit und einen fahrscheinlosen ÖPNV. So können die Menschen Wege zum Einkaufen, zum Arzt oder auch ins Kino erledigen. Wer den ÖPNV stärkt, schafft Arbeitsplätze beim Bau, der Instandhaltung und Betreiben.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Plötzky, 10. Oktober 2020</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Eva von Angern</category>
                            
                                <category>Stefan Gebhardt</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 08 May 2020 10:05:01 +0200</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 16: Kommunale Demokratie nicht außer Kraft setzen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-16-kommunale-demokratie-nicht-ausser-kraft-setzen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p>werte Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>mit Urteil vom&nbsp; 23. April 2015, Az. III ZR 195/14 hat der BGH festgestellt, dass Beschlüsse rechtswidrig sind, „wenn bei der Beschlussfassung des Gemeinderats die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit der Gemeinde-ratssitzungen verletzt worden sind“. Er führt weiter aus: „Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts“.</p>
<p>Unsere Kommunalverfassung schreibt in § 52 Abs. 1 vor, dass Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse öffentlich sind. Abs. 2 enthält dazu Einschränkungen, wobei festzustellen ist, dass eine mögliche Infektionsgefahr kein Ausschlussgrund der Öffentlichkeit der Sitzungen ist. Abs. 4 sieht vor, dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gremien rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen sind. Unsere Kommunalverfassung spricht sich also für die so genannte Saalöffentlichkeit aus.</p>
<p>Das Prinzip der Öffentlichkeit findet sich in allen Kommunalverfassungen und ist ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip soll das Handeln der kommunalen Vertretungsorgane transparent sein und damit das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gestärkt werden. Damit gehört das Öffentlichkeitsprinzip zu den Säulen kommunaler Demokratie.</p>
<p>Dieses Prinzip wurde in allen Kommunen gelebt. Doch dann kam Corona und in dieser Krise stellte sich die Frage, wie die Vertretungen demokratisch handlungsfähig bleiben. Ohne Zweifel ist das gesundheitspolitische Ziel, die Eindämmung der Pandemie, die Sicherung der Krankenhausversorgung und der gesundheitliche Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungs-gruppen gegenüber der Einschränkung von Grundrechten abzuwägen. Dennoch darf diese Abwägung nicht dazu führen, dass die demokratische Kontrolle außer Kraft gesetzt wird, sie darf in einer Krise nicht zur Disposition stehen.</p>
<p>Während die Eindämmungsverordnungen das Selbstorganisa-tionsrecht der Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Kreistage und weiterer Selbstverwaltungskörperschaften nicht einschränkte, wurde per Runderlass des Innenministeriums vom 23. März 2020 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage von § 143 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes ab sofort bis zunächst zum 30. April 2020 eine Befreiung von einzelnen Regelungen der Kommunalverfassung erteilt, insbesondere das Öffentlichkeitsprinzip, also die tragende Säule der Demokratie für diese Zeit außer Kraft gesetzt. Danach sollen dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ausnahmsweise in einem an § 54 S. 2 KVG angelehnten vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden können. Zudem sollen keine inhaltlichen Beschränkungen für dieses Verfahren gelten. Auch das Internet wird für öffentliche Bekanntmachungen der Kommunen zugelassen. Für diesen Fall ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, die wiederum nach Auffassung des Innenministeriums im vereinfachten schriftlichen Verfahren beschlossen werden kann. In der Folge kam es zur Absage sogenannter Präsenzsitzungen, es regte sich aber auch Widerstand von Kommunalpolitikern. Teilweise wurden dann doch Präsenzsitzungen abgehalten, allerdings zum Teil auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.</p>
<p>Mit dem Erlass wurde offensichtlich wissentlich in Kauf genommen, dass das KVG keine Ermächtigung für das Innenministerium enthält, generelle Ausnahmen von zwingenden Vorschriften zuzulassen. Damit wurden Rechtsunsicherheiten geschaffen, da der Grundsatz der Öffentlichkeit – wie die anfangs von mir zitierte Entscheidung des BGH bestätigt - tragend für die Wirksamkeit von Beschlussfassungen der kommunalen Gremien ist.</p>
<p>In den Kommunen wurde der Erlass großzügig ausgelegt und angewendet. Dass die Kommunen damit Gefahr laufen, dass gefasste Beschlüsse damit rechtswidrig bzw. nichtig sind, nahm das Innenministerium offensichtlich in Kauf. Dass ausgerechnet aus dem Haus des Innenministers, aus der Feder mehrerer Juristen solche rechtswidrigen Handlungsempfehlungen stammen, ist offen zu kritisieren und zu missbilligen.</p>
<p>Blickt man auf die übrigen Bundesländer, so stellt man folgenden Konsens fest: 1. Sitzungen der Vertretung sollen in der Coronakrise nur auf das absolut Notwendige beschränkt werden. 2. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertretung als eines der wesentlichen Grundprinzipien des Kommunalverfassungsrechts ist einzuhalten.</p>
<p>Auch andere Bundesländer haben die sogenannte Experimentierklausel, § 143 Abs. 4 unserer Kommunalverfassung, als Rechtsgrundlage für die Einführung neuer Formen der Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Vertretungen in Betracht gezogen. Allerdings kamen sie übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass diese Vorschrift es gerade nicht gestattet, grundsätzliche Entscheidungen des Gesetzgebers auszusetzen. Die Einführung neuer Formen der Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Vertretungen ist und bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.</p>
<p>Um Kommunalparlamente handlungs- und beschlussfähig zu halten, muss eine rechtssichere Handlungsgrundlage für die Dauer der aktuellen Corona-Pandemie, aber gegebenenfalls auch vorsorglich für zukünftige Ausnahmesituationen geschaffen werden. Dies ist gerade nicht mit dem angegriffenen Erlass geschehen und deshalb können wir den beschönigenden Alternativantrag der Koalitionsfraktionen auch nicht mittragen.</p>
<p>Änderungen an der Kommunalverfassung obliegen dem Gesetzgeber. Hierzu können wir uns gern im Innenausschuss zu Lösungsansätzen verständigen. Wie diese anstatt des fragwürdigen Erlasses schon hätten aussehen könnten zeigt ein Blick in die anderen Bundesländer:</p>
<p>Dort wurden bereits – teils befristete – Änderungen der Kommunalverfassungen beschlossen bzw. noch beraten; Brandenburg hat mit seinem „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“ eine Verordnungsermächtigung für den Innenminister beschlossen. Sowohl die Verordnungsermächtigung als auch die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Verordnung wurden befristet. Zudem wurde der Erlass der Verordnung vom Einvernehmen mit dem Innenausschuss abhängig gemacht. Andere Bundesländer haben mit entsprechenden Hinweisen per Erlass darauf verwiesen, dass die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften ausreichend Spielraum bieten, um über die Durchführung von Sitzungen der Gremien abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Entwicklung der Lage flexibel entscheiden zu können.</p>
<p>Festzuhalten bleibt, wir als Landesparlament haben uns auch um den Gesundheitsschutz der kommunalen Vertretungen zu kümmern und sind für die entsprechenden Weichenstellungen zuständig.</p>
<p>Das Handeln des Innenministeriums war rechtswidrig. Ausreichend wären einfache Hinweise gewesen, da der rechtliche Rahmen unserer Kommunalverfassung ausreichenden Spielraum bietet, um über die Durchführung von Sitzungen im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie flexibel entscheiden zu können.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat bereits für den Fall, dass der Gemeinderat bzw. Kreistag nicht beschlussfähig ist, eine Regelung getroffen, die die Handlungsfähigkeit sichert. Insoweit verweise ich auf § 55 Abs. 2 und § 55 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz, die in der Kommentierung Notbeschlussfassung genannt werden.</p>
<p>Erwartet hätten wir daher, dass das Innenministerium Hinweise dahingehend erteilt hätte, wie man unter den derzeit rechtlichen Möglichkeiten in Verbindung mit organisatorischen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen sichert. Da wären die Verlegung von Sitzungen und Durchführung von Präsenzsitzungen nur für dringende Angelegenheiten, Beschlussfassung bei Gegenständen einfacher Art nach § 54 S. 2 KVG und Nutzung der sogenannten Notbeschlussfassung – all diese gesetzlichen Regelungen bieten ausreichenden Handlungsspielraum. Daneben wären Kapazitätsbeschränkungen für Besucher, die Begrenzung von Sitzungs- und Redezeiten und Pairing-Vereinbarungen zulässige Möglichkeiten. Im Zweifel verbliebe immer noch die Eilentscheidung des Hauptverwaltungsbeamten nach § 65 Abs. 4 KVG.</p>
<p>Mit unserem Antrag haben wir die bestehende Problemlage aufgezeigt und zunächst mit Auslaufen des ersten Erlasses entsprechende Abhilfen gefordert. Offensichtlich war man sich zwischenzeitlich dessen selbst bewusst geworden, da man die Kommunen nunmehr auch mit dem Erlass vom 29.04.2020 darauf hingewiesen hat, dass die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse in späteren Präsenzsitzungen durch Beschluss bestätigt werden müssen. Dieser Erlass trägt allerdings unserem Begehren nur zum Teil Rechnung.</p>
<p>Um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen auch in Krisenlagen zu sichern, sollten entsprechende gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, wenn man meint, dass die bestehenden Regelungen der Kommunalverfassung nicht ausreichend sind. Die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage - die Berücksichtigung der Erlasslage -führt in der Konsequenz weiterhin zu Rechtsunsicherheiten.</p>
<p>Die Erweiterung des Umlaufverfahrens ist aufgrund der Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips keine zulässige Option zur Vermeidung von Sitzungen. Soweit die Koalitionsfraktionen mit ihrem Alternativantrag in Ziffer 3 die Beteiligung der Öffentlichkeit online sicherstellen möchten, halten wir auch das für problematisch, da praktisch Einwohnerfragestunden außer Kraft gesetzt werden. Zudem ist die technische Gewährleistung (Stichwort Barrierefreiheit) nicht überall gewährleistet.</p>
<p>Und zum Abschluss noch folgender Hinweis:</p>
<p>Zwischenzeitlich gibt es mindestens eine Kommunalaufsicht, die darauf hingewiesen hat, dass die mit diesem Erlass eröffnete Möglichkeit eines vereinfachten schriftlichen Verfahrens rechtlich nicht sicher ist, da der Erlass gesetzliche Regelungen nicht außer Kraft setzen könne. Es sollen sogar bereits entsprechende Verfahren anhängig sein, die nach Auffassung der Kommunalaufsicht Saalekreis Aussicht auf Erfolg haben könnten. Deshalb hat die Kommunalaufsicht davon abgeraten, Satzungsänderungen im vereinfachten schriftlichen Verfahren zu beschließen. Dies war im Erlass vom 23.03.2020 noch ausdrücklich empfohlen wurden, mit Erlass vom 29.04.2020 wird nunmehr empfohlen, darauf zu verzichten. Und die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen legen einen Alternativantrag vor, der diesen Murks auch noch rechtfertigt. Da hätte ich – mit Blick auf Brandenburg - schon mehr erwartet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank!</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Demokratie</category>
                            
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                        <guid isPermaLink="false">news-8236</guid>
                        <pubDate>Thu, 07 May 2020 10:08:00 +0200</pubDate>
                        <title>Christina Buchheim zu TOP 12: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/christina-buchheim-zu-top-12-entwurf-eines-vierten-gesetzes-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-kommuna/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede,</p>
<p>zur Genese des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde bereits hinreichend vorgetragen. Daher kann ich mich kurz fassen:</p>
<p>Aufgrund einer mit Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 11. September 2018 (offensichtlich AZ:&nbsp; 4 A 142/16 und nicht wie im GE angegeben 4 A 362/16) als rechtswidrig eingestuften Bekanntmachungspraxis im Burgenlandkreis besteht nunmehr Regelungsbedarf in Form einer gesetzlichen Heilungsvorschrift.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine Regelung für den Fall zu treffen, dass die Kommunalaufsichtsbehörde kein eigenes Amtsblatt herausgibt, obwohl dem Gesetzgeber diese Konstellation &nbsp;nicht unbekannt war. Mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe sind in der Folge Satzungsänderungen für unwirksam erklärt wurden.</p>
<p>Nun muss dieser Situation Rechnung getragen werden, denn die Zweckverbände im Burgenlandkreis und die Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR sind erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Zum Glück kennt das öffentliche Recht die rückwirkende Behebung von Form- und Verfahrensfehlern, die sogenannte Heilung. Dabei sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit zu beachten. Es wird im Gesetzentwurf ausgeführt, dass dem hinreichend Rechnung getragen wird. Hierzu werden wir uns im Ausschuss umfassend verständigen können und müssen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Christina Buchheim</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Kommunalpolitik</category>
                            
                        
                        
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