Christina Buchheim
Zuständig für Kommunalpolitik und Petitionen, Mitglied und Vorsitzende des Petitionsausschusses, stellv. Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport und im Ausschuss für Recht und Verfassung
Biografie
Ausbildung, beruflicher Werdegang
geboren 1970 in Köthen
Besuch der erweiterten Oberschule in Köthen
1990 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
seit 1998 Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin
Politische und gesellschaftliche Funktionen
seit 1990 Mitglied im Stadtrat Köthen: Wahlperiode 1990-1994 (Nachrückerin 06/1992-06/1994), Wahlperiode 1994-1999, Wahlperiode 1999-2004 (ausgeschieden 11/1999), Wahlperiode 2004-2009, Wahlperiode 2009-2014, Wahlperiode seit 2014)
seit 2009 stellv. Fraktionsvorsitzende
seit 2014 Ausschussvorsitzende Sozial- und Kulturausschuss
seit 2009 Mitglied im Aufsichtsrat der Köthen - Kultur und Marketing GmbH
2004 – 2007 Mitglied im Kreistag Köthen
02/2010 – 06/2014 Mitglied im Kreistag Anhalt-Bitterfeld
seit 2014 Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
2016 per Direktmandat in Köthen erstmals in den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt
Ehrenamt
Vorstandsmitglied im Verein Haus und Grund Köthen
Über mich
Meine Freizeit verbringe ich gern mit meiner Familie, mit Freunden, am liebsten in der Natur und unserem Garten. Meine 2002 geborenen Zwillinge sind in ihrer Freizeit in verschiedenen Vereinen aktiv. Da meine Zeit über die Woche sehr begrenzt ist, versuche ich möglichst viel Zeit an den Wochenenden mit ihnen zu verbringen. So begleite ich sie zu Wettkämpfen und unterstütze die Vereinsarbeit.
Reden, Erklärungen und Texte von Christina Buchheim
Christina Buchheim zu TOP 16: Kommunale Demokratie nicht außer Kraft setzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 23. April 2015, Az. III ZR 195/14 hat der BGH festgestellt, dass Beschlüsse rechtswidrig sind, „wenn bei der Beschlussfassung des Gemeinderats die Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit der Gemeinde-ratssitzungen verletzt worden sind“. Er führt weiter... Weiterlesen
Christina Buchheim zu TOP 12: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Anrede, zur Genese des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde bereits hinreichend vorgetragen. Daher kann ich mich kurz fassen: Aufgrund einer mit Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 11. September 2018 (offensichtlich AZ: 4 A 142/16 und nicht wie im GE angegeben 4 A 362/16) als rechtswidrig eingestuften Bekanntmachungspraxis im Burgenlandkreis... Weiterlesen
Kommunale Ratsarbeit auf rechtssichere Grundlage stellen - Öffentlichkeitsprinzip darf nicht verletzt werden
Mit Runderlass vom 23. März 2020 verfügte das Innenministerium, dass Kommunen unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage von einzelnen Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes befreit werden. Dazu gehört auch die Öffentlichkeit der Sitzungen. Stattdessen werden Entscheidungen im schriftlichen Verfahren ohne inhaltliche Beschränkungen... Weiterlesen
