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            <title>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Nov 2026 15:19:44 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Thu, 19 Nov 2020 17:05:00 +0100</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 25: Soforthilfeprogramm für Sachsen-Anhalts Apotheken </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-25-soforthilfeprogramm-fuer-sachsen-anhalts-apotheken/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker“ – wer kennt sie nicht, diese Worte.</p>
<p>Wir alle verlassen uns darauf, in der Apotheke unseres Vertrauens nicht nur gut beraten und betreut, sondern auch kontinuierlich mit den notwendigen Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt zu werden, und dies quasi rund um die Uhr.</p>
<p>Damit ist Apotheke Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Sicherung ihrer Existenz sollte uns allen am Herzen liegen.</p>
<p>Auch und besonders in der im Frühjahr erlebten und gegenwärtig erneuten Pandemieentwicklung haben sich die Apotheken unseres Landes als wichtige und verlässliche Säule des Gesundheitswesens gezeigt und haben zahlreiche Herausforderungen mit Bravour gemeistert.</p>
<p>Alle Apotheken sind dafür eingestanden, dass eine reibungslose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Hilfsmitteln garantiert bleibt. Darüber hinaus sind auch gerade in den Anfangszeiten der Lockdowns die Apotheken sehr einfallsreich in die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und anderen Schutzmaterialien eingestiegen.</p>
<p>Und dabei ist ihre Lage insgesamt nicht gerade rosig zu nennen.</p>
<p>Seit Jahren müssen sie sich mit der Konkurrenz „Versandapotheke“ herumschlagen, die scheinbar kostengünstiger für den Endverbraucher arbeitet, sie haben wie viele andere Berufsgruppen Probleme in der Nachwuchsgewinnung – wer eine Apotheke übernehmen möchte, muss zwingend Pharmazie studiert haben- und selbstverständlich müssen sich Apotheken etwas einfallen lassen, um tatsächlich in der Fläche auch weiterhin in hoher Qualität und Quantität versorgen zu können, besonders da, wo in der Zwischenzeit Apotheken besonders im ländlichen Raum geschlossen wurden, aus welchen Gründen auch immer.</p>
<p>Hinzu kommt aktuell die Einführung des „e-Rezeptes“, von uns allen gewollt. Dafür müssen Apotheken technisch ausgestattet sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, die Verbindung zu den niedergelassen Ärzten stabilisiert und der technische&nbsp; Anschluss garantiert sein.</p>
<p>Wir alle wissen um die weißen Flecken im Breitbandausbau und können erahnen, welche Herausforderungen vor den Apothekerinnen und Apothekern unseres Landes liegen.</p>
<p>Nun kam zum Ausgang des Sommers die Meldung, dass ein Apotheken-Rechenzentrum- nämlich AvP Deutschland GmbH- Insolvenz angemeldet hat.</p>
<p>Die Abrechnungsmodalitäten sind äußerst komplex und kompliziert, keine Apotheke kann dies selbst und allein leisten. Der Paragraf 300 im SGB V ermöglicht ihnen, sich mit dieser Aufgabe &nbsp;eines Rechenzentrums zu bedienen. Jede Apotheke geht einen Vertrag mit dem Rechenzentrum ihrer Wahl zur Abrechnung der Rezepte gegenüber den jeweiligen Krankenkassen der Versicherten ein.</p>
<p><em>Im Übrigen ist eines der Probleme, die gegenwärtig aufploppen, die Tatsache der zahlreichen und sehr differenten Vertragsgestaltung zwischen den Apotheken und dem sich in Insolvenz befindlichen Rechnerzentrum</em></p>
<p>Auf Grund dieser Verfahrensweise sind die Rechenzentren der finanzielle Vermittler zwischen Apotheke und Krankenkasse. Beide Partner müssen sich auf den ordnungsgemäßen Vollzug des Verfahrens verlassen können, der Finanzfluss muss gesichert sein.</p>
<p>Aktuell existieren in der Bundesrepublik &nbsp;noch 18 Rechenzentren, wovon 14 im Frühjahr 2018 den Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren gegründet haben, <em>die für eine bessere infra- und interstrukturelle Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. Kooperationen eingegangen sind.</em></p>
<p>Auch für 121 Apotheken in unserem Land sind die fälligen Abschlagszahlungen des Finanzdienstleisters Anfang September 2020 ausgeblieben.</p>
<p>Am 15. September 2020 stellte die AvP Deutschland GmbH einen Insolvenzantrag, einen Tag später wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.</p>
<p>Der Finanzdienstleister bediente gut 3200 Apotheken , etwa 2900 davon öffentliche Apotheken, aber auch Krankenhausapotheken und Sanitätshäuser. Die Dienstleistungen für die Krankenhausapotheken und die Sanitätshäuser werden durch den Insolvenzverwalter weitergeführt, die Leistungen für die Apotheken eingestellt.</p>
<p>Diese unterliegen nun dem Insolvenzverfahren und es ist offen, ob am Ende des Verfahrens noch genug Geld auf den Konten vorhanden ist, um alle betroffenen Apotheken in ihrer Schadenshöhe zu bedienen.</p>
<p>Von den 121 betroffenen Apotheken in unserem Land haben in der Zwischenzeit wohl 72 ihre Forderungen gegenüber der AvP Deutschland GmbH beziffern können.</p>
<p><strong>Ich will dies hier noch einmal ausdrücklich betonen, alle 121 Apotheken in unserem Land sind unverschuldet in diese, ihre existenzbedrohende Lage geraten</strong>.</p>
<p>Und die sich daraus ergebende prekäre Situation der betroffenen Apotheken muss durch uns, Land und besonders Landesregierung anerkannt werden. Die einzige Schlussfolgerung daraus ist, das Erfordernis des unverzüglichen Handelns der Landesregierung.</p>
<p>Doch was mussten Apotheken und auch wir erleben: zunächst wurde erst einmal die Frage aufgeworfen, sind wir überhaupt zuständig und wenn ja, wer?<br /> Wir halten diese Frage für rein akademisch, denn es muss uns allen zum einen um die Realisierung des Verfassungsgrundsatzes der gleichwertigen Lebensverhältnisse in unserem Land gegen. Dies bedeutet auch dafür Sorge zu tragen, dass eine flächendeckende Beratung, Betreuung und Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln professionell garantiert bleibt.</p>
<p>Und zum anderen haben sich die Apotheken bisher als wichtige, tätige Säule des Gesundheitswesens bewährt- ich erinnere uns alle hier nur noch mal an die Pandemie- und müssen, davon sind wir überzeugt-&nbsp; genau dann, wenn sie einmal Hilfe und Unterstützung benötigen, selbige auch von der Politik erwarten.</p>
<p>Wer sich dann mal vor Augen führt, wie teuer ein Medikament sein kann, z.B. bei seltenen Erkrankungen oder in der Krebstherapie, wird erahnen, dass es sich bei dem angemeldeten Finanzbedarf der bisher 72 Apotheken nicht nur um kleine Summen handelt.<br /> <br /> Aus einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema geht hervor, dass die vorläufige Gesamtschadenssumme aktuell bei 8 Millionen Euro liegt. Die gemeldeten Einzelschäden liegen zwischen 1.500 und mehr als 1 Million Euro. Allerdings gibt es auch Apotheken, die ihren Liquiditätsbedarf noch nicht vollständig erfasst und auch noch nicht geklärt ist, ob sie diesen selbst schließen können. Genau aus diesen Gründen ist es dringend geboten, ein Soforthilfeprogramm – quasi einen Rettungsschirm – einzurichten, um durch das unbürokratische Bereitstellen von zinslosen Krediten oder anderen Formen, diesen Apotheken den Fortbestand zu ermöglichen. Letztendlich müssen die Apotheken auch Rechnungen mit Großhändlern begleichen, Mieten, Löhne und Sozialversicherungskosten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen.</p>
<p>Dieser kleine Schritt ist eine kurzfristige Lösung dieses bestehenden Problems.</p>
<p>Dass dies durchaus als eine der Möglichkeiten, hier Hilfe und Unterstützung zu leisten, in Erwägung gezogen wird, zeigen die Beratungen und Diskussionen auf Bundesebene, sowohl im Gesundheitsausschuss zu diesem Thema. Zu dieser Beratung im Ausschuss waren alle relevanten Partner- vom Insolvenzberater bis zu den Selbstverwaltungsgremien der Apotheken auf Bundesebene und die Kostenträger- vertreten. Darüber hinaus wird innerhalb eines&nbsp; Gesetzgebungsverfahrens darüber diskutiert.&nbsp;</p>
<p>Bevor dort allerdings eine Entscheidung getroffen wird, kann dies für Apotheken in unserem Land schon zu spät sein.</p>
<p>Aus dem bisher Gesagten ergibt sich selbstverständlich auch die Aufforderung, politisch dafür zu sorgen, dass ein Insolvenzverfahren eines Finanzdienstleisters- das für die Wirtschaftsexperten unter ihnen selbstverständlich auch zur Marktwirtschaft dazugehört- im Bereich der öffentlichen Daseinsversorgung aus den in diesem Fall wirkenden Mechanismen ausgeschlossen wird. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur forcieren, die im Paragrafen 300 des Sozialgesetzbuches V die insolvenzfeste Verwaltung der Fremdgelder durch die Rechenzentren festschreibt. Schließlich geht es hier auch und besonders um die Mitgliedsbeiträge von Versicherten, um mal den Lieblingssatz der Krankenkassen zu zitieren.</p>
<p>Nicht zuletzt möchten wir, dass die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration und der Finanzausschuss regelmäßig über das zeitnahe und unbürokratische Aufspannen des Rettungsschirmes für die Apotheken des Landes informiert werden. Nicht zuletzt deshalb, weil wir u.a. mit dem Hebammenfond – hier hat das Erarbeiten der Richtlinie beinahe länger gedauert, als die Existenz des Fonds überhaupt- schlechte Erfahrungen gemacht haben.</p>
<p>Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 19 Nov 2020 15:20:00 +0100</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 22: Lungenklinik in Ballenstedt sowie Geburtshilfe und Kinderklinik Quedlinburg erhalten </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-22-lungenklinik-in-ballenstedt-sowie-geburtshilfe-und-kinderklinik-quedlinburg/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>der vorliegende Antrag macht uns den Umgang mit ihm sehr einfach, wir lehnen ihn ab und haben einen Alternativantrag entwickelt:</p><ol> 	<li>Insellösungen machen nur Sinn, wenn sie Machbarkeit und Nachhaltigkeit auch an anderer Stelle ermöglichen, das ist mit diesem Antrag nicht machbar.<br /> 	&nbsp;</li> 	<li>Für auftretende Problemsituationen müssen konkret die Ursachen benannt werden, um für die Zukunft nicht nur Ähnliches zu verhindern, sondern unmöglich zu machen- auch dies leistet der vorliegende Antrag nicht.<br /> 	&nbsp;</li> 	<li>Der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt, das haben wir hier bereits mehrmals diskutiert, ist gültiges Dokument und bildet den aktuellen Bestand des Angebotes an medizinischer Leistung in unserem Land ab.<br /> 	Das geht- das wissen sie- uns nicht weit genug, eine reine Bestandsfeststellung verdient das Wort „Planung“ nicht, wir favorisieren die Gestaltung der Krankenhauslandschaft. Auch dazu gibt der vorliegende Antrag keine Motivation.<br /> 	&nbsp;&nbsp;</li> 	<li>Wir brauchen nachhaltige Lösungen für alle Krankenhäuser, nicht nur für Einzelne, wir brauchen eine andere Finanzierung, weil für uns Krankenhäuser nicht zwingend wirtschaftliche Unternehmen sind, sondern Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge.</li> </ol><p>Danke für Ihre Aufmerksamkeit, wir bitten um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. &nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 15 Oct 2020 16:40:00 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 20: Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-20-verlaessliche-vorgaben-fuer-alten-und-pflegeeinrichtungen-rechtssicherheit/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ja, der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich sowohl mit dem Antrag meiner Fraktion, als auch mit dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zu verlässlichen Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zur Bewältigung der Pandemie beschäftigt.</p>
<p>Und es verwundert keinen hier im Saal, dass die regierungstragenden Fraktionen ihren Alternativantrag zur Grundlage der Beschlussempfehlung gemacht haben.</p>
<p>In der Diskussion im Ausschuss ist Einigkeit darüber erzielt worden, dass Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen nötig waren und auch nach wie vor sind; dass in den jeweiligen gültigen Verordnungen auch für diesen sensiblen Bereich erforderliche Regelungen getroffen worden und dennoch diese sehr differente Auslegung durch die Träger sowohl in den Zeiten des lock- downs, als auch in der folgenden Lockerungsphasen erfahren haben.</p>
<p>Entscheidend für die Herangehensweise in den Einrichtungen waren und sind die handelnden Personen, die u.a. getragen ist von den vorhandenen personellen Ressourcen- auch darin herrschte Einigkeit.&nbsp;</p>
<p>Die aktuelle Entwicklung der Neuerkrankungen an Covid-19 zeigen, dass wir noch lange nicht über den Berg sind.</p>
<p>Auch wenn wir in Sachsen-Anhalt sowohl im nationalen wie im internationalen Vergleich relativ gut dastehen, bleiben Schutzmaßnahmen und die Einhaltung derselben weiterhin Tagesaufgabe.</p>
<p>Und wir denken nach wie vor, das Land ist in der Pflicht verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zu machen, die die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten müssen, die den Handlungsspielraum der Beteiligten klären und deren Einhaltung auch kontrollierbar ist. Gerade Letzteres ist wahrscheinlich die größte Schwierigkeit.&nbsp;</p>
<p>Genau dies bleibt unsere Erwartung an die Landesregierung.</p>
<p>Es wird auch keinen hier verwundern, dass wir auch nach der Diskussion im Ausschuss und der erfolgten Beschlussfassung dazu, der festen Überzeugung sind, dass unser Antrag bei weitem der Konkretere ist.</p>
<p>Er listet eine Vielzahl von Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten auf und bezieht auch den Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege mit ein.</p>
<p>Gerade dieser wird im Alternativantrag der Regierungskoalition überhaupt nicht beachtet. Scheinbar ist der vorliegende Text tatsächlich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich verständigen konnte. &nbsp;</p>
<p>Nun, sei es drum, es ist wie es ist.</p>
<p>In der Diskussion im Ausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen noch dem Ansinnen des Bundesbeauftragten für Pflege Rechnung getragen, die Heimbeiräte stärker in die Umsetzung der jeweiligen Eindämmungsverordnungen in den Einrichtungen einzubeziehen- was wir beantragt haben. Diesem Ansinnen wurde mehrheitlich gefolgt, aus diesem Grund haben wir im Ausschuss der Beschlussempfehlung auch zugestimmt.</p>
<p>Da damit aber sowohl den Erwartungen, als auch bestehenden Möglichkeiten keine Rechnung getragen wird, werden wir heute uns der Stimme enthalten.</p>
<p>Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2020 11:59:30 +0200</pubDate>
                        <title>Geplante Pflegereform bleibt weit hinter den Erwartungen zurück</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/geplante-pflegereform-bleibt-weit-hinter-den-erwartungen-zurueck/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Zu dem Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, im Rahmen der Pflegereform den Eigenanteil für Heimbewohner*innen auf höchstens 700 Euro monatlich zu begrenzen, erklären die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Zoschke sowie die seniorenpolitische Sprecherin Katja Bahlmann der Fraktion DIE LINKE:</strong></em></p>
<p>„Grundsätzlich begrüßen wir die Deckelung des Eigenanteils für Heimbewohner*innen – diese Maßnahme war längst überfällig. Jedoch ist es ernüchternd, dass diese auf einen Zeitraum von maximal 36 Monate begrenzt und darüber hinaus bei einem Pauschalbetrag von 700 Euro angesetzt ist. Die unterschiedlichen Renten in Ost und West werden damit nicht berücksichtigt, so dass viele Menschen ein Eigenanteil von 700 Euro trotz allem überfordern würde. Da bliebe wenig oder nichts für etwas verdienten Komfort im Alter. Das kann nicht das Ziel einer Pflegreform sein.<br /> DIE LINKE fordert seit langem eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung, die eine Abschaffung der Eigenanteile zur Folge hätte – das Konzept dafür liegt bereits vor. Dies würde eine tatsächliche Entlastung der Betroffenen und ihrer Familien bedeuten sowie Armut durch Pflege dadurch vermieden werden. Spahns Vorschlag bleibt leider hinter der Lebensrealität der zu Pflegenden und ihrer Familien zurück.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Magdeburg, 05.10.2020</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 12 Jun 2020 14:35:00 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 18: Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-18-verlaessliche-vorgaben-fuer-alten-und-pflegeeinrichtungen-rechtssicherheit/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin,</p>
<p><em>Unser Alltag ist in den letzten Wochen und Monaten völlig auf den Kopf gestellt worden. Vieles von dem, was wir erlebt haben, ist mit unserer bisherigen Erfahrungswelt nicht in Übereinstimmung zu bringen. Bei den Hochwassern der vergangenen Jahre haben wir gelernt, was man alles tun kann, um sich selbst und andere zu schützen, schnell hatten die Arbeitsabläufe an den Sandsackdämmen von uns Besitz ergriffen. Mit dieser Situation, das haben wir gelernt, kann man umgehen. </em></p>
<p><em>Anders- heute. </em></p>
<p><em>Es war und ist nicht zu erkennen, an welchen Stellen die Gefahr lauert und ob das, was angeordnet wurde und wird, tatsächlich hilft. Alles das, was wir alle in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben, übersteigt unsere bisherigen Erfahrungswerte, alles bisher Erlebte wird in den Schatten und in Frage gestellt. Dabei sind es nicht nur neue Erfahrungen schlechthin, sondern alles war und ist eine Probe für unsere Einsichtsfähigkeit, unser Verständnis, gegenseitige Hilfe und Unterstützung. &nbsp;Dabei hat es viel damit zu tun, welche Informationen gibt es, wie kommen wir zu diesen Informationen, es hat mit verbalem Austausch und mit konkreten Antworten auf konkrete Fragen zu tun.</em></p>
<p>Die Pandemie hat für alle Menschen eine Unmenge von Einschränkungen, Verzichten und neuen Herausforderungen gebracht, deren Auswirkungen heute noch nicht zu überblicken sind und die wir alle noch sehr lange verspüren werden.</p>
<p>Nur sehr langsam kehren wir zur Normalität zurück und die Gefahr einer zweiten Ansteckungswelle ist allgegenwärtig. &nbsp;</p>
<p>Die wohl drastischsten Einschränkungen haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen hinnehmen müssen, wohlgemerkt – zu ihrem Schutz. &nbsp;</p>
<p>Sie durften von einen Tag auf den anderen keine Besuche mehr empfangen, die Einrichtung nicht mehr verlassen und waren auch im Umgang in der Einrichtung auf wenige Kontakte mit dem Pflegepersonal beschränkt. Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlten sich in ihren schönen Einrichtungen eingesperrt und vom Leben abgeschnitten. Viele waren plötzlich allein und einsam – dies wünscht man keinem. In einem Schreiben eines betroffenen Ehepaares ist von einer entwürdigenden Situation und haftähnlichen Bedingungen die Rede.</p>
<p>Sicher eine Sache von Gefühlen und dennoch erschreckend!!</p>
<p>Viele der Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter diesen Umständen. Aber auch für die Angehörigen war diese Zeit keine leichte Zeit.</p>
<p>Wie oft haben wir uns über die Personalsituation in der Pflege gestritten. Sie war vor Corona, sie ist während Corona und sie wird auch in absehbarer Zeit, nicht rosig sein.</p>
<p>Mit großer Wahrscheinlichkeit hat gerade diese bestehende Personalsituation zur Verschärfung der eh schon schwierigen Lage beigetragen und die bestehenden Lebensbedingungen in den Einrichtungen mit erschwert.</p>
<p>An dieser Stelle möchte sich meine Fraktion erneut und auf das Herzlichste bei allen Pflegekräften, in den stationären Einrichtungen und bei den Pflegediensten, aber auch bei allen pflegenden Angehörigen für ihren unermüdlichen Einsatz bis zum heutigen Tage bedanken, wir wünschen ihnen allen weiterhin viel Gesundheit, Kraft und auch den erforderlichen &nbsp;Optimismus, diese und zukünftige Anforderungen zu meistern.</p>
<p>Ja, die alten und älteren Menschen bilden eine Risikogruppe und die getroffenen Maßnahmen sollten sie ganz besonders schützen- genau dies, macht alles Agieren besonders kompliziert.</p>
<p>Deutlich wurde auch, dass sich nicht alle gleichermaßen an die Auflagen gehalten haben, die Folgen dieses Nichteinhaltens werden ausgeblendet und führen wieder zu drastischen Maßnahmen, unter denen dann auch diejenige leiden, die sich an alles gehalten haben.</p>
<p>Darüber hinaus ist es u.a. eben nicht erklärbar, dass die Bewohnerinnen und&nbsp; Bewohner so eingeschränkt leben, dass Pflegepersonal nach jedem Dienst das Haus verlässt, mit zig anderen Menschen in Kontakt gerät und am nächsten Tag ohne Test wieder an die Arbeit geht.</p>
<p><em>Auch deshalb jetzt unser Antrag! </em></p>
<p>Schätzungsweise leben bundesweit 885 000 Menschen in insgesamt 11 488 Alten- und Pflegeheimen. Schon diese Zahl macht deutlich, dass es sich hier nicht um einen kleinen Kreis Betroffener dreht. Dennoch macht sich das Gefühl breit, dass diese Gruppe von Menschen bei den vielen Überlegungen der Rückkehr zu mehr Normalität keinerlei Beachtung finden.</p>
<p>Und das ärgert uns gewaltig.</p>
<p>Wir halten es für selbstverständlich, dass, wenn die Gesellschaft beginnt, mit kleinen, vorsichtigen Schritten oder aber auch mit Größeren in den gewohnten Alltag zurückzufinden, dass es dann auch Maßnahmen geben muss, die in den Alten- und Pflegeeinrichtungen &nbsp;gleichermaßen zu Lockerungen und Vereinfachungen der bestehenden Prozesse führen.</p>
<p>Es war nicht überhörbar, dass sich Träger von Einrichtungen und Pflegedienstleitungen hier ganz deutlich bundeseinheitliche Standards gewünscht hätten. Die Ankündigungen der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinnen und –chefs der Länder Anfang Mai haben auch anders vermuten lassen.</p>
<p>Gegenwärtig führen die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Maßnahmenpakete mehr zu Verunsicherungen, denn zu mehr Sicherheit. Dies bringt Träger und Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleiter in Zwangslagen und führt nicht immer zu klugen und mutigen Entscheidungen.</p>
<p>Auch nach unserer „Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2 in Sachsen-Anhalt“ vom 26.Mai 2020 sind die Besuchsmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten auf eine Person am Tag, für eine Stunde eingeschränkt. Entscheidungen soll jeder Träger, jede Einrichtung entsprechend der konkreten Infektionslage vor Ort treffen. Darüber hinaus sind auch hier Maßnahmepakete für die erforderliche Hygiene notwendig, die personelle und materielle Ressourcen erfordern, die Einrichtungen an deutliche Grenzen stoßen lassen.</p>
<p>Und ich will an dieser Stelle mal die Gesundheitsministerin unseres Landes, als eine der wenigen Gesundheitsministerinnen dieser Bundesrepublik ausdrücklich lobend erwähnen, die öffentlich beklagt hat, dass die Risikogruppe Senioren zu oft vergessen wird und dass sie trotz Pflegebedürftigkeit auch das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit haben.</p>
<p>Es soll Einrichtungen und Träger geben, die aus Angst vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle eines möglichen Infektionsgeschehens den Ausgang der Bewohnerinnen und Bewohner auf den eigenen Außenbereich beschränkt bzw. in Gänze unterbunden und bei Zuwiderhandlungen mit der Fortsetzung von Quarantänemaßnahmen gedroht haben. Ich will gleich dazusagen, dies ist eine drastische Ausnahme, aber bei den bestehenden Ängsten und Unsicherheiten tatsächlich existent. Und es ist mitnichten unsere Erfindung, sondern eine Feststellung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.</p>
<p>Dies bringt uns zu unserer ersten Forderung im Antrag. Von der Politik werden klare, eindeutige Vorgaben erwartet.</p>
<p>Auch und besonders, wenn man bedenkt, dass im jüngsten Konjunkturpaket der Bundesregierung die Pflegekräfte, deren schlechte Bezahlung ein wesentlicher Grund für die schlechte Personalausstattung in vielen Heimen ist, überhaupt nichts abbekommen.</p>
<p>Auch das ist ein Skandal!</p>
<p>Wir wollen eine allgemeinverbindliche Anordnung für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen über das Verlassen und die Rückkehr in die Einrichtung und über die erforderlichen Hygienemaßnahmen für diesen Fall. Ziel müssen Glaubwürdigkeit und Machbarkeit der Maßnahmen sein, um so, zu mehr Verständnis bei den zu Pflegenden, ihren Angehörigen und dem Personal zu gelangen. Ebenso klare und verständliche Regelungen müssen die Gestaltung der persönlichen Kontakte zur Familie und Freunden der Bewohnerinnen und Bewohner beinhalten. &nbsp;</p>
<p>Wir sind uns sicher einig, dass für viele alte und ältere Menschen der regelmäßige Kontakt zu Familie, Freunden oder anderen Bezugspersonen auch einen therapeutischen Hintergrund besitzt. &nbsp;Angehörige sind Bestandteil des Pflegesettings, sie helfen und unterstützen bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme, bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme, sie lesen vor oder gehen mit ihren Angehörigen spazieren. Sie helfen Erinnerungen wachzuhalten und das Interesse am aktuellen Geschehen. Sie helfen mit ihrem Tun auch die gegenwärtige Situation zu erklären und können damit das Verständnis für die zu bewältigenden Maßnahmen erhöhen. Damit entlasten sie die Pflegekräfte deutlich.</p>
<p>Darüber hinaus gelingt es auch mit ihrer Hilfe, die Herausforderungen an die aktuelle, gesundheitliche Prävention und die Gesundheitsfürsorge für die nähere und weitere Zukunft gemeinsam mit ihren zu Pflegenden zu ermitteln und zu gestalten- von Bewegungstherapie bis Zahnarztbesuch.</p>
<p>Unsere Aufgabe als Politik ist es weiterhin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Träger der Einrichtungen und die Pflegedienstleitungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen selbst, aber auch bei den Pflegediensten mit der erforderlichen Schutzkleidung auszustatten.</p>
<p>Ein bisher zu wenig beachteter Aspekt ist die dringend notwendige Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und bei den Pflegediensten und für die Bewohnerinnen und Bewohner. Hier stehen wir offenbar noch ganz am Anfang, müssen aber schnelle und gute Lösungen schaffen. Auch dies ist Gegenstand unseres Antrages.</p>
<p>Auch wir können kein Personal backen. Dennoch müssen wir gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren nach Möglichkeiten der personellen Unterstützung besonders für die stationären Einrichtungen suchen. Da ist unserer Meinung nach noch viel Luft nach oben offen.</p>
<p>Nicht zuletzt erwarten wir, u.a. auch vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Akteure der häuslichen Kranken- und Altenpflege. Neben der notwendigen hygienischen Standardausstattung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung und deren zusätzlicher Finanzierung müssen auch Fragen der Notbetreuung für Pflegende geklärt werden, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicher zu stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert überdies auch ein freiverfügbares Budget für pflegende Angehörige, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Für besonders wichtig erachten wir ein Beratungs- und Betreuungsangebot für pflegende Angehörige, dass entsprechend der aktuellen Lage sieben Tage die Woche erreichbar ist.</p>
<p>Nun noch ganz kurz zu ihrem Änderungsantrag, werte Koalitionsfraktionen. Ich habe manchmal den Eindruck, sie besitzen einen Dauerbezugsschein für Weichspüler. Das Problem wird zwar erkannt, aber das Lob über das bisher Getane überwiegt und es folgt, da alles richtig war, machen wir so weiter. Das wird auf Dauer und ganz speziell hier nicht helfen.</p>
<p>Selbstverständlich ist der Katalog der Möglichkeiten nach oben offen, lassen sie uns beginnen- wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.</p>
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                                <category>Reden</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 23 Jan 2020 11:18:00 +0100</pubDate>
                        <title>Schuldnerberatungsstellen stärken - Entschuldungsfristen verkürzen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/schuldnerberatungsstellen-staerken-entschuldungsfristen-verkuerzen/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Seit Jahren liegen die Sachsen-Anhalter*innen bei der privaten Überschuldung bundesweit deutlich über dem Durchschnitt. Mehr als 240.000 Menschen beziehungsweise 13 Prozent der Bevölkerung des Landes sind laut aktuellem Schuldneratlas (vom November 2019) überschuldet. Besonders alarmierend ist die Zunahme der Überschuldung bei Senior*innen und alleinerziehenden Frauen. Dazu erklären die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich und die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:</strong></em><br /> <br /> „Trotz der Koalitionsvereinbarung, die Beratungslandschaft für die Schuldner- und Insolvenzberatungen von Land und Kommunen auszubauen, verzeichnet der Haushaltspanentwurf 2020/21 bei den Schuldner- und Insolvenzberatungen eine Kürzung um mehr als 600.000 Euro. Für die Fraktion DIE LINKE ist das ein fatales Signal, auf das sie zur kommenden Landtagssitzung mit einem entsprechenden Antrag reagiert.<br /> <br /> <strong>Der Antrag hat unter anderem zum Ziel,</strong></p><ul> 	<li>die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und die vom Land finanzierten Insolvenzberatungsstellen stärker zu unterstützen</li> 	<li>die Entschuldungsfrist für private Verbraucher*innen zu verkürzen.</li> </ul><p><strong>Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen stärker zu unterstützen, bedeutet für die Fraktion DIE LINKE,</strong></p><ul> 	<li>eine angemessene Sach- und Personalausstattung zu schaffen</li> 	<li>das Beratungsangebot der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für überschuldete Menschen in Sachsen-Anhalt bedarfsgerecht, transparent und kostenfrei sowie offen für alle Betroffenen - nicht nur für SGB II- und XII-Berechtigte -&nbsp; zu gestalten</li> 	<li>Berater*innen tariflich zu entlohnen</li> 	<li>dass die Landesregierung die beauftragten Träger*innen der Kommunen und des Landes zu Gesprächen einlädt, um die Möglichkeiten einer Zusammenführung von Sozialer Schuldner*innenberatung und Insolvenzberatung in Sachsen-Anhalt auszuloten.</li> </ul><p><strong>Die Entschuldungsfrist für private Verbraucher*innen zu verkürzen, bedeutet konkret,</strong></p><ul> 	<li>dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die darin enthaltene Möglichkeit, die Entschuldungsfrist auf drei Jahre zu verkürzen, nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf Verbraucher*innen angewendet wird</li> 	<li>somit einheitliche europäische Standards bei der Entschuldung von Verbraucher*innen geschaffen werden</li> </ul><p><br /> Bezugnehmend auf die eingangs erwähnten Zahlen des aktuellen Schuldneratlas bleibt festzuhalten, dass die Zahl der überschuldeten Haushalte größer sein dürfte als die Anzahl der Privatinsolvenzen, da nicht alle überschuldeten Personen eine Privatinsolvenz beantragen. Zudem erfasst die Statistik nicht alle überschuldeten Personen, da nicht alle eine Schuldner*innenberatungsstelle in Anspruch nehmen. Jedoch verdeutlichen die Zahlen, dass die Zahlungsunfähigen unter der Personengruppe der Frauen, oft alleinerziehend, sowie der über 64-Jährigen deutlich ansteigen. Das belegt, dass es sich hierbei keineswegs um „Luxusschulden“ handelt, sondern Armut das Problem ist.“<br /> <br /> <br /> Magdeburg, 23. Januar 2020</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Kerstin Eisenreich</category>
                            
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                                <category>Soziales</category>
                            
                                <category>Verbraucherschutz</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 07 Jan 2020 14:35:22 +0100</pubDate>
                        <title>Kommunale Trägerschaft im Gesundheitsbereich stärken</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/kommunale-traegerschaft-im-gesundheitsbereich-staerken/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zu Meldungen über das Vorhaben einer Fusion des insolventen Burgenland-Klinikums mit dem Universitätsklinikum Halle erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:</em></strong><br /> <br /> „Die Fraktion DIE LINKE befürwortet dieses Vorhaben und hat sich bereits mehrfach positiv dazu geäußert. Kommunale Trägerschaft&nbsp; im Gesundheitsbereich muss gestärkt und erhalten bleiben.<br /> <br /> Mit seinem gegenwärtigen nahezu ausschließlich gewinnorientierten Verhalten erweist sich AMEOS nicht als zukunftsträchtiger Partner im Gesundheitsbereich. Gute Gesundheitsdienstleistungen, progressive Arbeitsplatzgestaltung für pflegerisches, ärztliches und funktionstechnisches Personal und Verantwortung für regionale Entwicklungen müssen kommunal verankert bleiben.“<br /> <br /> &nbsp;<br /> Magdeburg, 7. Januar 2020</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 27 Dec 2019 11:30:36 +0100</pubDate>
                        <title>Pflegewohngeld und Reform der Pflegeversicherung - Es geht um das Recht auf einen würdevollen und nicht existentiell bedrohten Lebensabend</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/pflegewohngeld-und-reform-der-pflegeversicherung-es-geht-um-das-recht-auf-einen-wuerdevollen-und-nic/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Zur Januarsitzung des Landtages bringt die Fraktion DIE LINKE einen <a href="/fileadmin/PDF/sonstige_pdf/APflegewohngeld__2_.docx" title="readon link" class="link-download" target="_top">Antrag ein, der zum Ziel hat, in Sachsen-Anhalt ein so genanntes Pflegewohngeld einzuführen</a>. Darüber hinaus soll die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ergreifen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:</strong></em><br /> <br /> „Die bestehenden Zwänge der Pflegeversicherung bedeuten für viele Menschen, die in vollstationären Einrichtungen leben und gepflegt werden, dass sie an ihrem Lebensabend Sozialhilfe beantragen müssen, weil sie die steigenden Heimkosten nicht mehr bezahlen können. Die Träger der stationären Einrichtungen sind veranlasst, relevante Kostensteigerungen, wie Investitionskosten oder Personalkosten, auf die Heimbewohner umzulegen. Damit steigen in vielen stationären Einrichtungen die einrichtungseinheitlichen Einwohnerentgelte stetig.&nbsp;<br /> <br /> Das Problem wird sich in Zukunft weiter verschärfen: Der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen steigt. Die sich im System befindenden stationären Einrichtungen werden bereits geraume Zeit betrieben. Das bedeutet, dass zunehmend Investitionen anfallen werden, für die dringend eine Finanzierung benötigt wird. Selbstverständlich müssen auch gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gegenfinanziert werden. All dies wird zu Kostenanstiegen führen, die die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen weiter in die Höhe treiben.<br /> <br /> Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, diese sozial nicht hinnehmbare Situation sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene anzugehen. Zum einen wird die Landesregierung aufgefordert, die Einführung und Finanzierung eines bewohnerorientierten Zuschusses zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitions- und Betriebskostenaufwendungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen des Landes – ein so genanntes Pflegewohngeld - zu prüfen. Das Pflegewohngeld soll eine einkommensabhängige Leistung des Sozialhilfeträgers sein, die sich an den anfallenden Heimkosten pflegebedürftiger Menschen ausrichtet. Es wird nicht gewährt, wenn Einkommen und Vermögen des Einzelnen bestimmte Grenzen übersteigen. Das Pflegewohngeld soll zudem nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern den Pflegeheimen bzw. deren Trägern nach dessen Antragstellungen überwiesen werden.<br /> <br /> Auf Bundesebene – konkret im Bundesrat - soll die Landesregierung zudem eine Initiative zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung anstoßen. Ziel ist, dass die Pflegeversicherung künftig alle Einkommensformen zur Beitragszahlung einbezieht und als solidarische Bürgerversicherung Ausgaben schultert und das Einnahmeproblem der Pflegekassen in Angriff nimmt.<br /> <br /> Es geht um das Recht vieler Menschen, trotz Pflegebedürftigkeit einen würdevollen und nicht existentiell bedrohten Lebensabend zu verbringen, um motivierte und gut bezahlte Pflegekräfte, die dazu einen entscheidenden Anteil leisten, und um eine zukunftsfeste Pflegeversicherung, die den Herausforderungen des Gesundheits- und Pflegesystems in Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik gewachsen ist.“<br /> <br /> <br /> Magdeburg, 27. Dezember 2019</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 26 Nov 2019 15:35:56 +0100</pubDate>
                        <title>Krankenhausplan des Landes: Anpassungsprozess an gesetzte Qualitätskriterien</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/krankenhausplan-des-landes-anpassungsprozess-an-gesetzte-qualitaetskriterien/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Zur heutigen Vorstellung des neuen Krankenhausplanes des Landes Sachsen-Anhalt erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:</em></strong><br /> <br /> „Mit dem heute vorgestellten Krankenhausplan beginnt ein spannender Anpassungsprozess der bestehenden Strukturen an die gesetzten Qualitätskriterien. Als schwierig sehen wir die Reduzierung der Geburtsstationen an, die im Vergleich zur bisher gültigen Planung deutlich sinkt.<br /> <br /> Der Aufwuchs innerhalb des psychiatrischen Fachgebietes deckt sich mit dem Entwicklungsstand psychischer Erkrankungen und ist deshalb begrüßenswert.&quot;<br /> <br /> &nbsp;<br /> Magdeburg, 26. November 2019</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 25 Oct 2019 09:21:47 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 6: Aktuelle Debatte: Flächendeckende Krankenhausversorgung aufrechterhalten-Investitionsstau auflösen, Finanzierung nachhaltig gestalten / Verantwortungsvoll Krankenhaus-Investitionsförderung in LSA vorantreiben- Investitionsstau </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-6-aktuelle-debatte-flaechendeckende-krankenhausversorgung-aufrechterhalten-inv/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede!</p>
<p>Die aktuelle Situation in zwei Krankenhäusern unseres Landes nimmt die antragstellende Fraktion zum Anlass, eine aktuelle Debatte zu diesem Thema zu führen und einen Antrag auf den Weg zu bringen, der das Thema untersetzt. Dies wiederum führt zu weiteren Änderungs- bzw. Alternativanträgen.</p>
<p>In der Einschätzung der derzeitigen Situation der Krankenhauslandschaft, also der Beschreibung des Ist-Zustandes werden wir hier im Raum sicher eine große Einigkeit erzielen.In der Darstellung von Ursachen und auch in den Lösungsvorschlägen werden wir diese Einigkeit sofort wieder verlieren. Es geht sowohl um die aktuelle als auch zukünftige Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt und es geht um unterschiedliche Akteure und Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen. Und ich will es an dieser Stelle sagen, die aktuelle Situation in den beiden in Rede stehenden Häusern mag sich in den Ursachen ähneln, im direkten Zustand und in den notwendigen Lösungen, nicht.</p>
<p>Beachtenswert ist allerdings, dass beide Häuser in kommunaler Trägerschaft sind. Was führt nun dazu, dass ein Krankenhaus in die Schieflage gerät?</p>
<p>Dafür kann es viele Ursachen geben: Es kann im Handeln der Akteure vor Ort liegen, es kann an Fehlplanungen liegen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die existierenden Rahmenbedingungen genau diese Folgen provoziert haben. Was sind solche Rahmenbedingungen?</p>
<p>Da haben wir zum einen das DRG-System, nach dem Patientinnen und Patienten anhand medizinischer und demografischer Daten für Abrechnungszwecke in Fallgruppen klassifiziert und durch die entsprechen zugeordneten Pauschalen finanziert werden. Dieses System hat die Crux, dass es weder der Kostenerfassung noch der Preisbildung für die tatsächlichen Kosten dient, sondern auf einem konsensbasierten Umlagesystem beruht.&nbsp; Hinzu kommt, dass dieses System auch diverse Fehlanreize in sich birgt und es den Krankenhausträger und den Häusern selbst ermöglicht hat, aus dem System finanzielle Mittel für die Anschaffung, Wiederbeschaffung der technischen Ausstattung zu gewinnen.</p>
<p>Dabei wissen wir hier alle, dass aufgrund der viel zu geringen Investitionsförderung durch das Land, Trägern wie Häusern blieben nicht viele andere Alternativen und diese Verfahrensweise ging zu Lasten der besseren Entlohnung der Pflegekräfte. Eine weitere Rahmenbedingung, ist die Verpflichtung der Länder laut Krankenhausfinanzierungsgesetz, für die Investitionsförderung laut Krankenhausplanung Sorge zu tragen. Dieser Verpflichtung ist nicht nur Sachsen-Anhalt, aber eben auch Sachsen-Anhalt viel zu wenig nachgekommen. Diesen Spiegel hält uns schon seit Jahren die Krankenhausgesellschaft mit ihren Studien zur Investitionsstau/ fehlende Investitionsförderung im Land vor.</p>
<p>Und meine Damen und Herren, die fehlende Summe wird nicht kleiner, sondern steigt mit jeder Studie, mit jedem Jahr. Und wer sich an die Haushaltsberatungen in der Vergangenheit in unserem Bundesland erinnert, der kann auch von diesen „Einsparungen“ beredtes Zeugnis ablegen.&nbsp; Erschwerend kommen für alle Krankenhäuser hinzu, dass sie mit sinkenden Fallzahlen, mit einer Multimorbidität der älteren und alten Patientinnen und Patienten zu tun haben und auch die unterschiedliche Zuweisungspraxis der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen trägt nicht gerade zu einer steigenden Entspannung der bestehende Situation bei.</p>
<p>Der Bundesgesetzgeber hat nun reagiert. Mit der Herauslösung der Pflegekosten aus dem Fallpauschalensystem und der Maßgabe, die dafür eingestellten Mittel tatsächlich den Pflegerinnen und Pfleger direkt zukommen zulassen, ist er der politischen Forderung nachgekommen, den Pflegeberuf durch eine gute Bezahlung attraktiver zu machen. Gleichzeitig hat er somit den Trägern die Möglichkeit genommen, auf einem einfachen Weg für einen Ausgleich der fehlenden Investitionsförderung der Länder zu sorgen.</p>
<p>Anrede!</p>
<p>Zugegeben, dies ist eine sehr einfache Beschreibung und auch die Darstellung der Rahmenbedingungen ist mitnichten vollständig, aber ich bin überzeugt, es trifft den Kern der aktuellen Problemlage. Nur: die Problembeschreibung allein reicht nicht aus, wir müssen gemeinsam Lösungen finden. Da ist nun zum einen die Möglichkeit auf die Schlagzahl des Bundesgesetzgebers zu setzen und zu erwarten, dass womöglich unter den vielen Vorhaben auch dafür eine Lösung in Berlin präsentiert wird.&nbsp; So verstehen wir auch die Vorschläge der Koalitionsfraktionen zu einer möglichen Reaktivierung der Artikel-14-Förderung, die Erhöhung der Sicherstellungszuschläge oder den Krankenhausstrukturfonds einzusetzen.</p>
<p>Eine andere Möglichkeit wäre nach Lösungen hier im Land, vor Ort zu schauen. In unserer Hand als Land liegt die Krankenhausplanung, die dem Vernehmen nach bis zum Jahresende stehen soll.&nbsp; Diese Planung ist dringend erforderlich, bildet sie doch die Grundlage dafür, dass die medizinische Versorgung in der Fläche garantiert bleibt. Sie muss die notwendigen Voraussetzungen beschreiben, damit von den Leistungserbringern diese medizinische Versorgung gestaltet werden kann. Die Krankenhausplanung muss sichernd beschreiben, wie Grund- und Notfallversorgung gestaltet werden und welche Gegebenheiten für eine Spezialisierung notwendig sind und wo diese Spezialisierung angesiedelt wird.</p>
<p>Also ein erster wichtiger Schritt- die aktuelle Krankenhausplanung, die Planungssicherheit schafft und die die Grundlage dafür ist, dass die finanziellen Möglichkeiten, die der Krankenhausstrukturfond für die Gestaltung der Krankenhauslandschaft bietet, genutzt werden können. Darauf wartet die Krankenhauslandschaft!</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit, die das Land selbst hat, ist, bereits ab dem Doppelhaushalt 2020/ 2021 der Verpflichtung laut Krankenhausfinanzierungsgesetz nachzukommen, eine auskömmliche, prosperierende Investitionsförderung zu garantieren. Der aufgelaufene Investitionsstau muss behoben und die Gestaltung der medizinischen Versorgung in der Fläche durch die Träger und Häuser muss ermöglicht werden.&nbsp; Unser Vorschlag ist, die Mittel hälftig als pauschale Summe und antragsbezogene Einzelfallförderung zu garantieren.&nbsp; Das führt mich zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen, ich meine den ersten Anstrich, hier muss genau überlegt werden, ob die Pauschalförderung tatsächlich die Problemlage auflöst oder ob eine Kombination aus Pauschal- und antragsbezogener Einzelfallförderung nicht der zielführendere Lösungsansatz wäre.&nbsp; Im System der medizinischen Versorgung selbst stecken noch eine Menge an Reserven und Lücken, über die wir schon lange reden, bis her allerdings auch noch keinen Königsweg gefunden haben.&nbsp; Vereinzelt gibt es aber schon kleine Ansätze und positive Versuche, die eine oder andere Lücke zu erfassen und zu schließen.</p>
<p>Die Überwindung der Sektorengrenzen ambulant und stationär gehört dazu, dies hat auch der Expertenrat in einem seiner letzten Gutachten betont. Lassen sie uns hier nach den praktischen, zu verallgemeinernden Ansätzen suchen und diese dann auch stärken. Ein für uns sehr wesentlicher Schritt verbirgt sich hinter unserem 4. Punkt.&nbsp; Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre medizinische Versorgung richtet sich an die Landkreise und kreisfreien Kommunen. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits erlebt, wie hilflos Landkreise und ihre politischen Vertreter sich fühlen, wenn sie zwar den Sicherstellungsauftrag haben, sie aber nicht mehr Träger der Einrichtung sind.</p>
<p>Viele unserer Landkreise sind aber allein aufgrund ihrer finanziellen Verfasstheit, die sie ja in den meisten Fällen erst in Richtung der Privatisierung ihrer Krankenhäuser getrieben hat, auch jetzt nach der Privatisierung überhaupt nicht in der Lage, ihre verkauften Häuser in die öffentliche Hand zurück zu überführen. Mit Hilfe der Einrichtung eines Sondervermögens wollen wir ihre Ausgangssituation dafür verbessern. Die Prämissen und Kriterien sollten wir gemeinsam diskutieren.&nbsp; Für uns ist die medizinische Versorgung ein Teil der Daseinsvorsorge, sie muss öffentlich gedacht und gelebt werden. &nbsp;</p>
<p>Um die medizinische Versorgung in unserem Land für das 21. Jahrhundert fit zu machen, hat der Landtag eine Enquetekommission eingerichtet, die neue, innovative Zukunftslösungen in Form von Handlungsempfehlungen entwickeln wird.&nbsp; Wir sind uns sicher, auch weitere Reserven und Lücken werden so entdeckt und können dann auch geschlossen werden. Diese Aufgabe liegt noch vor uns.</p>
<p>Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
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                                <category>Gegen Rechts</category>
                            
                                <category>Soziales</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 29 Aug 2019 16:07:25 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 20: Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-20-entwurf-eines-teilhabestaerkungsgesetzes-des-landes-sachsen-anhalt/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede!</p>
<p>Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen – das Bundesteilhabegesetz- ist 2016 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt endgültig in Kraft getreten.</p>
<p>Sie alle wissen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes in mehreren, zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft zusetzende Bausteine beinhaltete.</p>
<p>Mit dem heute vorliegenden Gesetz werden weitere landesrechtliche Vorschriften zwingend angepasst.</p>
<p>Was hier in einer nicht gerade einfachen Sprache zu Papier gebracht wurde, soll sowohl die Teilhabemöglichkeiten als auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern und stärken. Selbstverständlich betrifft die Mehrzahl der Regelungen das Verwaltungshandeln sowohl des überörtlichen als auch des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation.</p>
<p>Dennoch ist es der Gesamtprozess für alle Beteiligten ein schwieriger und nicht ganz reibungsloser, bis hin zur Umsetzung des Rechtsanspruches jedes Einzelnen.</p>
<p>Die betroffenen Menschen und ihre Familien leben in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Sozialämter kennen in der Regel die Angebotspalette, die Träger der Angebote und die Menschen mit Beeinträchtigungen im jeweiligen Landkreis.</p>
<p>Aus diesem Grund ist es sehr wohltuend von der Einschätzung der Landesregierung zu lesen, dass die ganzheitliche Einzelfallbearbeitung in der Eingliederungshilfe durch die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten über Heranziehung eine gute Verfahrensweise ist und ihre Fortsetzung finden soll. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Fragen der Haftung, wie im Gesetz beschrieben, die Entscheidungsfreudigkeit und Ausübung des Ermessensspielraumes durch die bearbeitenden Fachkräfte befördern.</p>
<p>In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auch der Mehraufwand ermittelt, den die Landkreise nunmehr haben werden.</p>
<p>Akribisch ist dieser Mehraufwand pro Fall in der Begründung zu diesem Gesetz nachgewiesen.</p>
<p>Dies mutet sehr kompliziert und bürokratisch an, wenn man sich mit der minutengenauen Nachweisführung pro Fall mal auseinandersetzt und meine große Hoffnung ist, dass im tatsächlichen Erlebnisfall auch der betroffene Mensch im Fokus der Betrachtung steht und nicht nur die Aktenlage und die Zeitvorgabe pro Fall.</p>
<p>Auf alle Fälle wird der so festgestellte Mehraufwand nach Fallzahlen an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt und in zwei Jahren evaluiert.</p>
<p>Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird im Gesetz ausdrücklich als die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen benannt, dies findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Wahrgenommen wird diese Interessenvertretung durch die/ den Landesbehindertenbeauftragten. Beide, Beirat und Beauftragter erfüllen die notwendigen Kriterien.</p>
<p>Es wird für einen großen Teil der Menschen mit Beeinträchtigung Veränderungen geben. Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte wird es sein, im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigungen mit viel Empathie lenkend die Antragsverfahren zu begleiten.</p>
<p>Sehr gespannt verfolgen wir die entbrannte Diskussion zur anlasslosen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität.&nbsp;</p>
<p>Die Umsetzung von mehr Teilhabegerechtigkeit ist nicht nur Sache der unmittelbaren Akteure im Sozialbereich. Dringend ist, besonders auch im Bereich „Budget für Arbeit“, ein breites gesellschaftliches Agieren.</p>
<p>Wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu und freuen uns auf die folgenden Fachdiskussionen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
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                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 29 Aug 2019 16:01:11 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 19: Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufgesetz</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-19-entwurf-eines-ausfuehrungsgesetzes-des-landes-sachsen-anhalt-zum-pflegeberu/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede!</p>
<p>Lang erwartet, jetzt liegt es vor, der Entwurf eines Ausführungsgesetzes, der das Nötige zur Umsetzung der generalisierten Ausbildung der Pflegeberufe – die einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann in unserem Land regeln soll.</p>
<p>Dieses sehr späte Ausführungsgesetz hat Folgen für die ab 1.Januar 2020 notwendigen Kooperationsverträge zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung, für die Praxisanleiter, für die Pflegeschulen und nicht zuletzt auch für die Auszubildenden.</p>
<p>Ziel war und ist es ja, die Attraktivität des Pflegeberufes durch eine fundierte, klare und an den Ergebnissen wissenschaftlicher Arbeit orientierte Ausbildung zu garantieren. Wir haben da so unsere Zweifel, dass durch diese Basis Klarheit hergestellt ist.</p>
<p>Der wirklich große Wurf also – wie er von vielen erwartet und von einigen auch herbeigeredet wurde- ist ausgeblieben.</p>
<p>Praktikerinnen und Praktiker haben in verschiedenen Arbeitskreisen gemeinsam mit den Ministerien an Umsetzungsstrategien und machbaren Verfahrensweisen zum Bundesgesetz gearbeitet – darüber ist u.a. auch im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und in der Enquetekommission zur zukünftigen Gesundheitsversorgung berichtet und diskutiert worden. Hier lagen und liegen nicht nur Chancen, sondern auch erhebliches Potential für dieses Ausführungsgesetz.</p>
<p>Für eine generalisierte Ausbildung ist unsere Erwartung auch ein generalisiertes Ausführungsgesetz. Dies liegt aktuell nicht vor.</p>
<p>Ein Kritikpunkt war und ist, auch durch das Gesetz keinesfalls aufgehoben, die Festlegung einer zwingenden, gemeinsamen Strategie zur Zusammenarbeit der sehr unterschiedlichen drei Ministerien. Es werden zwar die Verordnungsermächtigungen der drei Ministerien beschrieben, aber offensichtlich ist eine wechselseitige Abstimmung und Koordination nicht beabsichtigt- wir halten dies für einen groben Fehler und tatsächlichen Reserve!</p>
<p>Immer wieder wird in den Gesprächen zur Umsetzung des Pfegeberufereformgesetzes davon geredet, dass die sich gegenwärtig im System befindlichen Medizinpädagogen quasi „Goldstaub“ sind. Es fehlen aktuell und zukünftig noch viel mehr diese Gesundheitspädagogen, wenn ich es richtig verstanden habe, fehlen derzeit nicht nur die nötigen Ausbildungskapazitäten, sondern überhaupt auch die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Ausbildungsberufe. Auch diese Frage beantwortet der vorliegende Gesetzentwurf nur ungenügend bzw. gar nicht. Lediglich der Paragraph 10 „Übergangsregelung zur Qualifikation der Lehrkräfte“ sichert den garantierten Bestandsschutz dar aktuell tätigen Lehrkräfte bis 2025 und schöpft auch den bundesgesetzlichen Rahmen bis 2029 infolge aus. Aber woher nehmen wir – der Altersdurchschnitt der infrage stehenden Lehrkräfte ist durch die Praktikerinnen und Praktiker hinlänglich beschrieben worden- die Lehrkräfte dann. Wer ist zuständig, wer ist für das Finden des „Goldstaubes“ verantwortlich? Dies lässt das Ausführungsgesetz leider auch als offene Baustelle zurück.</p>
<p>Ebenso offen ist der Umgang mit der Helferinnenausbildung in den Pflegeberufen einschließlich auch der notwendigen Möglichkeit die eigene Qualifikation im System zur Pflegefachfrau zu ermöglichen.</p>
<p>Auch die bisherigen Orte praktischer Ausbildung nämlich die Rehabilitationsträger finden keine Erwähnung im Ausführungsgesetz. Zumal die Bereitstellung der notwendigen Praxisplätze allen Beteiligten noch genügend abfordern werden.</p>
<p>Es gibt also noch eine Menge Baustellen. Gemäß der Verantwortung der Ministerien für Bildung, Arbeit, Soziales und Integration und Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung sind auch alle drei Ausschüsse an der Qualifikation des Ausführungsgesetzes zu beteiligen.</p>
<p>Danke für die Aufmerksamkeit!</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 05 Aug 2019 10:04:00 +0200</pubDate>
                        <title>Aktuelle Situation des Örtlichen Teilhabemanagements in Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4703dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Mon, 05 Aug 2019 10:03:00 +0200</pubDate>
                        <title>Aktuelle Situation der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4702dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Mon, 05 Aug 2019 10:01:00 +0200</pubDate>
                        <title>Aktuelle Situation der ambulanten Versorgungsstruktur im Hinblick auf Soziotherapie in Sachsen-Anhalt </title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4701dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Mon, 22 Jul 2019 11:32:00 +0200</pubDate>
                        <title>Budget für Arbeit</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4624dak.pdf</link>
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                        <pubDate>Mon, 22 Jul 2019 11:31:00 +0200</pubDate>
                        <title>Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG)</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4623dak.pdf</link>
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                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 16 Jul 2019 13:24:00 +0200</pubDate>
                        <title>Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen nach § 131 SGB IX</title>
                        <link>https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4614dak.pdf</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Kleine Anfrage</category>
                            
                                <category>Menschen mit Behinderungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 20 Jun 2019 16:20:35 +0200</pubDate>
                        <title>Dagmar Zoschke zu TOP 26: Perspektiven schaffen – Dem Fachkräftemangel in der Pflege innovativ begegnen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dagmar-zoschke-zu-top-26-perspektiven-schaffen-dem-fachkraeftemangel-in-der-pflege-innovativ-begegne/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Anrede!</p>
<p>Nicht zum ersten Mal beschäftigt sich der Landtag mit dem Thema Pflege und wir gehen davon aus, auch nicht zum letzten Mal.</p>
<p>Wir legen einen Antrag vor, der sich mit dem Fachkräftemangel im Bereich Pflege beschäftigt und zum Finden von innovativen Lösungen auffordert. Den letzten Anstoß für diesen Antrag hat die in der vergangenen Woche veröffentliche Pressemitteilung von ver.di gegeben. Darin heißt es, in den mitteldeutschen Kliniken sind 2019 bereits drei Millionen Überstunden angehäuft worden. Ich zitiere:</p>
<p><em>„Die Pflegebranche entwickelt sich damit gegen den Trend. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat für alle Branchen das erste Quartal ausgewertet. Danach hat jeder Deutsche 48 Minuten weniger bezahlte und unbezahlte Überstunden gemacht als im Vorjahreszeitraum.“ </em></p>
<p>Laut Ver.di müssten in der Pflegebranche allein für den Abbau der Überstunden 1.900 Vollzeitkräfte eingestellt werden. &nbsp;Wenn dies keinen umtreibt, weiß ich auch nicht weiter! Es herrscht ein Fachkräftemangel, ihn zu beseitigen, bedeutet in erster Linie ihn anzuerkennen. &nbsp;Ja, wir wissen auch, sowohl die bundesgesetzliche Ebene, als auch die Länder sind gegenwärtig in diesem Bereich nicht untätig. &nbsp;Zwingt sie allein das Pflegeberufereformgesetz dazu, tätig zu werden. Es bleibt dennoch die Frage, woher nehmen wir die fehlenden Pflegekräfte? Irgendwie komme ich mir manchmal so vor, als hätten wir zwar in den letzten zwanzig Jahren viel über den demografischen Wandel diskutiert, dass er tatsächlich kommt und Konsequenzen hat, haben wir bisher weniger begriffen.</p>
<p>Auch die Enquetekommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern“ hat sich in zwei inhaltlichen Beratungen mit dem aktuellen Stand der Umsetzung Gesetzes zur Pflegeberufereform beschäftigt. In der letzten Beratung war die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen unter den Anzuhörenden. Herr Senius hat u.a. deutlich in seinem Redebeitrag gemacht, selbst wenn es uns gelänge, alle Absolventen der Schulen eines aktuellen Jahrganges dazu zu bringen, eine Ausbildung in der Pflege aufzunehmen, könnten wir das Fachkräfteproblem dieser Branche nicht lösen.</p>
<p>Was sollte denn nun einen jungen Menschen dazu bringen eine Ausbildung und Beschäftigung in der Pflege aufzunehmen?</p>
<p>Ich will mal an dieser Stelle ein bisschen sarkastisch sein, die aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind es bestimmt nicht. 365 Tag im Jahr abrufbar im Dienst, unter Umständen an Sonn- und Feiertagen arbeiten - wenn andere mit ihren Familien was unternehmen können, Früh- und Abenddienste absolvieren müssen, los zu müssen, wenn andere in ihren Feierabend gehen. Hinzu kommen besagte Überstunden, verursacht durch Situationen – wie Kollegen krank oder im Urlaub oder gekündigt, weggezogen, in anderen Beruf abgewandert oder zur Weiterbildung. Und dass bei einer Bezahlung, die unterirdisch ist.</p>
<p>Aus diesem Grund bleiben wir bei unserer Forderung nach einem einheitlichen flächendeckenden Tarifwerk für die Pflegebranche. Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich letzten Freitag, also am 14.Juni 2019 die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche gegründet hat und damit eine wichtige Voraussetzung für den Flächentarif gegeben ist. Und damit es nicht zu Lasten der zu pflegenden Menschen geht, muss die Pflegeversicherung in eine Voll-Kasko-Versicherung umgewandelt werden.</p>
<p>Alle bisherigen Lohn- und Gehaltsverbesserungen in den stationären Einrichtungen haben zu Erhöhungen der einwohnereinheitlichen Eigenanteile geführt und ich habe schon oft den Satz von Angehörigen gehört, wenn das so weiter geht, holen wir eben den Opa wieder aus dem Heim, weil wir es uns nicht mehr leisten können.</p>
<p>Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier von den Generationen, die mit ihrer Arbeit uns unser Leben ermöglicht haben und sie sind am Lebensabend gezwungen, um die eigene Versorgung und Betreuung weiter zu ermöglichen, ein Sozialhilfefall zu werden – das kann nicht unser Anliegen sein.</p>
<p>Ja, woher sollen denn nun die fehlenden Fachkräfte kommen?</p>
<p>Eine reale und für unser Verständnis auch innovative Lösung sehen wir in dem Angebot an geflüchtete Menschen in unserem Land das Modellvorhaben „Pflegehelfer*innen-Ausbildung mit integriertem Hauptschulabschluss“ umzusetzen. Dazu gibt es neben funktionierenden Konzepten in anderen Bundesländern (z.B. im Nachbarland Niedersachsen) auch interessierte Träger sowohl der theoretischen als auch der praktischen Ausbildung. Bereits 2015 hat die Arbeiterwohlfahrt sowohl mit einem inhaltlichen als auch einem Finanzierungskonzept den Versuch unternommen, über dieses Vorhaben sowohl Integration zu ermöglichen als auch den Fachkräftemangel zu minimieren. Neben dem Erlernen der Sprache, dem Wissenserwerb für den Hauptschulabschluss auch noch eine Orientierung für eine mögliche spätere Berufstätigkeit zu erhalten, ist ein interessantes und wir meinen auch innovatives Angebot.</p>
<p>Und bei einem erfolgreichen Abschluss sind auch die Voraussetzungen gegeben für die anschließende berufsbegleitende Qualifizierung, Weiterbildung zur Pflegefachkraft. Das setzt allerdings auch das Bleiberecht voraus. In der Enquete-Kommission ist auch ein Fall geschildert worden, wo ein Träger der sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung angeboten hat, einem jungen Geflüchteten mit einem hohen Eigeninteresse des Geflüchteten genau diesen Weg beschritten hat. Am Ende seiner Ausbildung, bereits mit dem Wissen um einen Arbeitsvertrag ist er dann in sein Heimatland abgeschoben worden. So ist keinem geholfen. Und wenn es denn schon machbare Konzepte gibt, können wir nicht verstehen, warum nicht ernsthaft über diese Möglichkeiten nachgedacht wird.</p>
<p>Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die notwendigen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen, um mit der Umsetzung des Modells der Pflegehelfer*innen-Ausbildung mit integriertem Hauptschulabschluss zu beginnen. Selbstverständlich meinen wir es ernst mit dem Zusatz „zeitnah“ und fordern daher bereits im III. Quartal in diesem Jahr eine Berichterstattung in den Ausschüssen für Bildung und Kultur und Arbeit, Soziales und Integration.</p>
<p>Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Reden</category>
                            
                                <category>Arbeitsmarkt</category>
                            
                                <category>Ausbildung</category>
                            
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                        <pubDate>Tue, 11 Jun 2019 14:48:30 +0200</pubDate>
                        <title>Dem Fachkräftemangel in der Pflege innovativ begegnen</title>
                        <link>https://archiv.dielinke-fraktion-lsa.de/nc/politik/presse/detail/news/dem-fachkraeftemangel-in-der-pflege-innovativ-begegnen/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Die Fraktion DIE LINKE bringt zur kommenden Landtagssitzung einen Antrag ein, der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet und die Landesregierung unter anderem auffordert, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Pflegevollkaskoversicherung einzusetzen. Dazu erklären die Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, Doreen Hildebrandt, und die Sprecherin für Gesundheitspolitik, Dagmar Zoschke: </strong></em><br /> <br /> „Die durch Ver.di erfasste Situation von mehr als drei Millionen Überstunden im Bereich der Pflege an mitteldeutschen Krankenhäusern ist alarmierend und erfordert dringenden Handlungsbedarf. Die Möglichkeiten von Trägern und Arbeitnehmer*innen, die Arbeitsbedingungen im Einzelfall zu verbessern, sind erschöpft.&nbsp;&nbsp;<br /> <br /> Ein Mehr an Pflegekräften bedeutet mehr Patient*innen-Sicherheit&nbsp; und darüber hinaus verbessern sich damit auch die Arbeitsbedingungen&nbsp; des Fachpersonals. Aus diesem Grund bringt die Fraktion DIE LINKE den entsprechenden Antrag ein.<br /> <br /> Pfleger*innen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Leben wieder verlässlicher planen zu können.“<br /> <br /> <br /> Magdeburg, 11. Juni 2019</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Dagmar Zoschke</category>
                            
                                <category>Doreen Hildebrandt</category>
                            
                                <category>Presseerklärung</category>
                            
                                <category>Arbeitsmarkt</category>
                            
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