Gerald Grünert zu TOP 12: Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes
Nunmehr liegt dem hohen Haus der lange angekündigte Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes vor. Der vorliegende Gesetzentwurf sollte, so die Begründung, u. a. die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2005 berücksichtigen und sich zukünftig nach einer aufgabenbezogenen, am Bedarf ausgerichteten und damit von der Leistungskraft des Landes weitestgehend unabhängigen Ermittlung der Finanzausgleichsmasse ausrichten. Demzufolge bestand die Aufgabe in der Abkehr der Berechnung nach der Verbundquote.
Die Auszahlung der Landesmittel sollte an die tatsächliche Wahrnehmung bestimmter Funktionen gebunden werden, so z.B. für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Finanzierung der Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).
Anders als in Thüringen erfolgte die Kostenermittlung nicht über die Totalerhebung aller Aufgaben, sondern in Abstimmung mit der Finanzstrukturkommission, dem MI an Hand belastbarer Statistiken und Erhebungen.
Neben der Abkehr von der quotenmäßig hin zu einer aufgabenbezogenen Verteilung sind weitere wesentliche Punkte der Novelle:
- die Finanzierung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch eine Auftragskostenpauschale,
- die Finanzierung besonderer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis, wie z.B. die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII durch steuer- bzw. umlagekraftunabhängige besondere Ergänzungszuweisungen sowie
- die Finanzierung der weiteren Aufgabenerledigung im eigenen Wirkungskreis (freiwillige und Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises) durch allgemeine steuerkraftabhängige Schlüsselzuweisungen.
Die schwierigste Aufgabe bestand offensichtlich darin, die Finanzzuweisungen aufgabengerecht auf die einzelnen Gemeinden, Verbandsgemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu verteilen. Dies ist nicht gelungen, meine Damen und Herren, die Stärkung der Mittelzentren und Oberzentren sowie der Landkreise geht zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit einer sehr bemerkenswerten Veränderung. Unterstellte der Entwurf vom 22. April 2009 noch einen Entzug von rund 30 % aus dem kreisangehörigen Bereich – und das wohlgemerkt auf der Grundlage klar ermittelter Fakten -, so sind diese Entnahmen in nur 2 Monaten auf 8 % geschrumpft. Wie ist dies möglich?
Auch die Art der Kostenermittlung lässt zwei Richtungen erkennen. Nach dieser Ermittlung müssten die kreisangehörigen Kommunen eigentlich im Geld schwimmen, das beweisen auch die von meinem Kollegen Gallert eingangs aufgezeigten Ergebnisse im geplanten Haushaltsentwurfsszenario für die Jahre 2010/2011. Fakt ist jedoch, dass dies für die große Mehrheit der Kommunen nicht zutrifft und es lange Wartelisten auf Zuwendungen aus dem Ausgleichsstock gibt.
Die Berücksichtigung hoher Einnahmen weniger Gemeinden führt zu einer künstlichen Reduzierung des Bedarfs, der an den Aufgabenkosten der übrigen Gemeinden vorbei geht. Statt dies systemgerecht zu bereinigen, fällt der jetzt vorliegende Entwurf zurück in die Verteilungsmentalität des derzeit geltenden FAG. Verteilt nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden, neben zwei Ergänzungszuweisungen für Aufwendungen der Grundsicherung, die allgemeinen Zuweisungen den Landkreisen 29,98 %, den kreisfreien Städten 27 %, den kreisangehörigen Gemeinden 43,02 %. Das ist ein Systembruch!
Weiterhin bleibt dieser Gesetzentwurf eine Antwort schuldig, wie die sich aus der Gemeindegebietsneugliederung und der zukünftigen Funktionalreform ergebenden Aufgaben im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im kreisangehörigem Bereich finanziell ausgestaltet werden sollen.
Die Deckelung der Finanzausgleichsmasse auf dem bisherigen Niveau findet sich im Gesetzentwurf bei der Kürzung der Investitionspauschale wider. Damit werden zum einen wesentliche Vorteile des neuen Ausgleichssystems beschädigt und zweitens dem Grundanliegen des Konjunkturpaketes II mit der Kürzung der freien Spitze die Finanzierungsgrundlagen entzogen.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die durch staatliche Aufträge verbundenen Kosten der Kommunen unabhängig von der Finanzlage des Landes ersetzt werden. Ist das Land dazu nicht in der Lage, müssen folglich Aufgaben zurückgenommen und Standards gesenkt werden. Dieser Mechanismus funktioniert jedoch nach den von mir beschriebenen Systembrüchen nicht mehr. Auch blendet der vorliegende Entwurf bereits auf fast Null gesetzte freiwillige Leistungen bei der Bestimmung der nötigen Finanzmasse völlig aus. Es wird also weiterhin möglich sein, Standards und Aufgabenkosten zu erhöhen und gleichzeitig die Kommunalfinanzen zu kürzen. Eine signifikante Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen ist vor diesem Hintergrund eher Fiktion als umsetzbar.
Trotz der dargestellten kritischen Bewertung wird die Fraktion DIE LINKE einer Überweisung federführend im Innenausschuss und mitberatend in alle Fachausschüsse des Landtages, da der Gesetzentwurf ressortübergreifend sie alle berührt.
