Dagmar Zoschke zu TOP 01: Sucht im Alter in den Blick nehmen- Kooperation zwischen Altenhilfe und Suchthilfe fördern
In allen, in den letzten Jahren zum Thema durchgeführten Studien, Erhebungen und in Fachtagungen wird deutlich: Die Zusammenarbeit vieler gesellschaftlicher Kräfte ist nötig, um das Thema „Sucht im Alter“ sinnvoll anzugehen.
Die Zahlen dazu sind ihnen aus dem Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung bekannt. Durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung sind im vergangenen Jahr in diesem Zusammenhang folgende Zahlen für die Bundesrepublik veröffentlicht worden:
- 2 Millionen ältere Menschen rauchen,
- 400.000 ältere Menschen sind von einem Alkoholproblem betroffen,
- 1 bis 2 Millionen Menschen nehmen regelmäßig psychoaktive Medikamente ein,
- in Seniorenheimen wird die Zahl der Alkoholabhängigen bzw. Alkoholmissbrauchenden auf 6 - 10 % geschätzt, mit einer steigenden Tendenz,
- 60 % des Alkoholkonsums über 60 g und Tag wird von Pflegenden nicht erkannt,
- ein Drittel der konsumierenden Benzodiazepine sind den Pflegenden nicht bekannt,
- in Heimen konsumieren 72,4 % der BewohnerInnen keinen Alkohol, in Privathaushalten hingegen waren es 39,4 %.
Soweit die Zahlen für das gesamte Bundesgebiet.
In ihrer Pressemitteilung beschreibt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, dass derzeit nach Schätzungen der Pflegekräfte zirka 14 Prozent der Menschen, die ambulant von Pflegediensten und in stationären Einrichtungen betreut werden Alkohol- oder Medikamentenprobleme haben. Aus diesem Grund auch unser Änderungsantrag, der Pflegebereich ist in die Überlegungen der Kooperation unbedingt einzubeziehen.
Die Bewältigung des Übergangs von der Erwerbsarbeitsphase in den Ruhestand oder der Verlust eines Lebenspartners können im Alter Auslöser für Sucht sein. In nicht seltenen Fällen bestanden die Lebensgewohnheiten des Substanzmissbrauches oder der Abhängigkeit bereits vor dem Eintritt in diese Lebensphase.
Die Fakten und Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit sich näher mit dem Thema auseinander zu setzen und der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ermöglicht es uns, in unserem Land dazu tätig zu werden und weist dafür auch eine Verfahrensweise auf. Dazu ist mit Sicherheit zunächst eine Bestandsaufnahme von bestehenden Kooperationen zwischen Sucht-, Altenhilfe und Altenpflege notwendig. Ergebnisse bisheriger Untersuchungen weisen nämlich genau diese Kooperation als Schwachstelle aus. Die bestehenden Strukturen der Hilfe für alte, hochbetagte und pflegebedürftige Menschen und für ältere substanzabhängige Menschen laufen zum Teil nebeneinander her, sind zum Teil trägerabhängig miteinander verbunden, grundsätzlich sind sie aber ausbaufähig. Die Richtung dieses Ausbaus könnte neben einer stärkeren Vernetzung aller Beteiligten auch die Öffnung verschiedener Einrichtungen für neue Zielgruppen sein. Es muss uns gelingen, die Professionen stärker mit dem jeweilig anderen Aufgabengebiet und dem dazugehörigen Wissen auszustatten. Dazu bedarf es gezielter Fort- und Weiterbildungsangebote für die damit beschäftigten Bereiche ebenso wie die angesprochene Kooperation zwischen Sucht-, Altenhilfe und Altenpflege. Und es geht um die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Kräfte.
Es geht um Wohnen im Alter, viele der betroffenen alten und älteren Menschen leben allein, auch hier können alternative Wohnformen Unterbringung einen stärkeren Nutzen erbringen. Es geht um ein ausgeklügeltes Versorgungsnetz, von Beratung, über Betreuung, über finanziellen Hilfen und Unterstützung beim Abbau von Schulden. Es geht um die Vernetzung der Schnittstellen trägerübergreifend zwischen Altenhilfe, Altenpflege und Suchthilfe, auch um praktische Hilfe bei den vielfältigen gesundheitlichen Problemen zu ermöglichen.
Und ich muss es auch an dieser Stelle noch einmal betonen und kann es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen nicht ersparen, es geht auch um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Drogenabhängige werden zur Gruppe der seelisch Behinderten gezählt. Die Folge des derzeitigen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist eine „Pflege im Minutentakt“. Damit können Pflegeleistungen dem Bedarf von substanzabhängigen älteren Menschen gar nicht gerecht werden. Vom derzeitigen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden weder allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, noch Kommunikation und soziale Teilhabe ausreichend berücksichtigt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff könnte mit dem Wechsel vom Ausgleich körperlicher Defizite hin zu gesellschaftlicher Teilhabe auch für suchtkranke ältere Menschen Lebenswirklichkeit verändern helfen. Wir kämen zu einem neuen Maßstab, nämlich dem Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens.
Im Fokus gemeinsamer Anstrengungen bleibt auch im Alter die Verbesserung der Lebensqualität, dem verschließen wir uns nicht. Wir werden dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen mit der Akzeptanz unseres Änderungsantrages zustimmen.
