Dagmar Zoschke zu TOP 05 a): Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe nach SGB XII
Lassen Sie mich zunächst mit dem Dank für die Beantwortung der Großen Anfrage beginnen. Vorausgesetzt, dass der Begriff „Persönliches Budget“ bekannt ist, möchte ich an dieser Stelle unterstreichen, dass seit dem Jahr 2008 Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe auch in Form eines Persönlichen Budgets haben.
Leider bestehen in der Praxis noch immer erhebliche Differenzen zu dem theoretischen Recht auf diese Leistungsform. Noch immer gibt es Probleme in der Beantragungs-, Bewilligungs- und Umsetzungspraxis, die Betroffene schildern. Und sie werden, unseres Erachtens, teilweise ignoriert. Darauf wollen wir in der Debatte eingehen.
Wir haben „Neuland in der deutschen Sozialpraxis“ betreten, das stimmt, es sollte unser gemeinsamer Anspruch sein, diesen Paradigmenwechsel aktiv zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen auszugestalten. Gegenwärtig erleben wir allerdings in der praktischen Umsetzung eher ein „Zurückfahren“, denn einen emanzipatorischen, auf ein „Selbständigkeitstraining“ gerichteten und die Familien stärkenden Ansatz.
In den Vorbemerkungen loben Sie den Arbeitshinweis 1/2008, der die Grundlage für die Vorgehensweise der herangezogenen Gebietskörperschaften bei der Gewährung persönlicher Budgets ist, als bewährte Arbeitsgrundlage, gleichzeitig räumen Sie ein, dass er (ich zitiere) „wiederholt in einzelnen Punkten kritisch hinterfragt worden ist“. Diese Kritik teilen wir ausdrücklich. Insbesondere die Ableitung der darin festgelegten Pauschalen für die Hilfegewährung nach Hilfebedarfsgruppen, die für stationäre Einrichtungen gebildet werden, gestalten die Umsetzung individuell bedarfsdeckender Budgets schwierig. Die Höhe der Pauschalen leitet sich eben nicht aus dem konkreten Hilfebedarf der Leistungsberechtigten ab, sondern aus Kostensätzen stationärer Einrichtungen, die um Investitionskosten und Lebenshaltungskosten gemindert werden.
Seit geraumer Zeit ist ein neuer Arbeitshinweis angekündigt. In der Drucksache ist von einer „aktuellen Fassung“ die Rede, die aber bisher noch nicht vorliegt. Wann ist mit der neuen Arbeitsgrundlage zu rechnen?
Auch die Antwort, dass wenn Leistungsberechtigte bei Anträgen auf Hilfe bei der Wahrnehmung von Freizeitaktivitäten darauf verwiesen werden, dass sie ja in der Fördergruppe bzw. Werkstatt für behinderte Menschen bereits die entsprechende Sachleistung bekämen, zeitigt keinen Zuwachs an Lebensqualität durch mehr Selbstbestimmung. Wochenenden, Nachmittage, Treffen mit Freunden oder gar ein Kinobesuch sind für behinderte Menschen wohl so nicht vorgesehen?! Da passt was nicht zusammen.
Einige Bemerkungen zum statistischen Teil, aus Zeitgründen beschränke ich mich auf einiges Grundsätzliche: Erneut ist es nicht möglich, Zahlen geschlechtergetrennt zu bekommen. Und das, obwohl es in diesem Land mal einen Beschluss zur geschlechtergerechten Haushaltsführung gab, obwohl Gender-Mainstreaming 2002 zur Politikstrategie erklärt worden war. Ist wohl doch zu lange her!
Eine verallgemeinernde Bewertung der Zahlen hinsichtlich möglicher Tendenzen ist schwierig, weil die Dimensionen sehr klein sind. Dennoch kommen wir zu Annahmen, die stärker beachtet werden müssen. Einerseits zeigt es uns, dass noch immer viel zu wenige Anspruchsberechtigte vom Persönlichen Budget Gebrauch machen. Die Gründe dafür lassen sich an dieser Stelle nur vermuten, wahrscheinlich umfassen sie das gesamte Spektrum zwischen Unwissenheit, Bürokratiefrust bis hin zu allgemeinen Hemmschwellen. Allerdings ist aus den Statistiken auch abzulesen, dass es in bestimmten Regionen anscheinend sehr engagierte BeraterInnen und Anbieter von Leistungen geben muss, die die Menschen mit Behinderungen ermutigen, neue Wege zu gehen. Hier sollten die Erfahrungen genauer ausgewertet werden.
Einer der Gründe für die geringe Nutzung der persönlichen Budgets könnte in der Antwort auf die Frage I.17 zur Höhe der Bewilligung bei Teilbudgets für Bildung, Freizeit und psychosoziale Hilfen zu finden sein. Die Tabelle mit den maximalen und minimalen Teilsummen zeugt doch von einer gewissen Absurdität bei der Vergabe von Pauschalen. Oder was soll ein Mensch mit monatlich 1,68 € für die Hilfe bei der Erlangung von Bildung anfangen? Die von Ihnen angegebene Durchschnittssumme für diesen Leistungsbereich beträgt 17,13 €. Auch das ist für eine monatliche Leistung gelinde gesagt fragwürdig.
Unklar ist auch, warum Personen, die aus stationären Einrichtungen ausgezogen sind, keinen Teilhabebedarf mehr außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen oder des ambulant betreuten Wohnens haben- Chancengleichheit sieht anders aus. In der WfB wird der Bedarf an Arbeit und Beschäftigung gedeckt, gesellschaftliche Teilhabe ist doch wohl mehr!
Dass in der Beantwortung keine Angaben zu den Bearbeitungszeiten gemacht werden können, ist angesichts der Tatsache, dass es gesetzliche Regelungen dazu gibt, mehr als verwunderlich.
Auch über Leistungsangebote und Infrastruktur sollte der Sozialhilfeträger Auskunft geben können, da die Hilfegewährung eine Pflichtaufgabe ist. Auch die Auflösung des sog. Dreiecksverhältnisses befreit davon nicht. Vor allem unter dem Aspekt, dass man ambulante Versorgungsformen und das Persönliche Budget befördern will, sollte das Land über Angebotsstrukturen und auch deren Kosten informiert sein! Während in Frage II. 2 keine verlässlichen Aussagen angeboten werden, wird in der Antwort zu II.3 auf eine gut ausgebaute Infrastruktur verwiesen. Damit sind allerdings wohl nur die Angebote an verlässlich finanzierten, vorwiegend stationären oder teilstationären Einrichtungen gemeint. Die Angebote etablierter Einrichtungsträger werden, wenn überhaupt zu Preisen erfolgen, die man aus den Pauschalen nicht abdecken kann. Vom Kostenträger wird wohl auch erwartet, dass die Leistungen die Familie und Freunde erbringen, eher „umsonst“ im Sinne von kostenfrei erbracht werden. Auch die Praxis der Budgetberatungen in den Ämtern erweist sich nicht unbedingt als hilfreich. Die MitarbeiterInnen stellen vor allem bei Menschen mit hohem Hilfebedarf immer wieder auf stationäre Versorgungsformen ab. Und auf die Frage II.6 nach der Qualität der Leistungsangebote mit einem Hinweis auf Wettbewerbsbedingungen abzuheben, ist für die Budgetnehmer völlig unrealistisch, weil sie mit den von der Sozialagentur vorgegebenen Pauschalen ohnehin nicht wettbewerbsfähig sind. Sie sind nicht auskömmlich und es ist die grundsätzliche Frage aufzuwerfen, ob die Leistung nach gleichen Qualitätsgrundsätzen wie stationär überhaupt erbracht werden kann.
Wie wollen wir die erforderliche Qualität der Betreuung und Assistenz sichern, wenn wir keine Fachleistungsstunden innerhalb der Finanzierung des Persönlichen Budgets zulassen? Allerdings hat die Frage II.7 anscheinend jemand anderes beantwortet als Frage III.2. Dort geht man nämlich in der Antwort davon aus, dass bestimmte Leistungen wegen ihrer Qualität nur von Fachkräften erbracht und deshalb abgerechnet werden müssen. Dieser Widerspruch sollte umgehend geklärt werden und zwar zugunsten der Leistungsberechtigten und der Einbeziehung von Fachleistungen in das Persönliche Budget. Erst recht, wenn wir mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität eben individuell und damit als Fachleistungen berücksichtigen wollen und zwar mit anderen Preisen als Gruppenleistungen.
Nun zur Weiterentwicklung des Persönlichen Budgets in unserem Land: Unsere eingeschränkte Zustimmung zur Lobpreisung des Handelns der Landesregierung macht sich nicht nur an den Ausgaben fest, die derzeitig nicht einmal 1% der Eingliederungshilfe und weniger als 2 % der Ausgaben der Hilfe zur Pflege erreichen, sondern vor allem daran, dass noch immer der Regelfall der Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen die Heimaufnahme ist. Für sie kommt Selbstbestimmung nicht infrage, weil die Pauschalen zur Rundum-Versorgung nicht ausreichen. Das Wunsch- und Wahlrecht muss stärker beachtet werden, allerdings kann man nur wählen zwischen Dingen, die man kennt. Inklusion, also Einbeziehung von Anfang an, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ sind weitere Anforderungen an die Umsetzung des Persönlichen Budgets. Vielleicht könnte man ja die Bedingungen für das Persönliche Budget so verbessern, dass der eine oder andere Anwärter auf einen Wohnheimplatz lieber in eine eigene Wohnung mit Assistenz zieht, statt sich den gesamten Tagesverlauf regulieren zu lassen.
Der Bereich der konzeptionellen Arbeit in der Eingliederungshilfe Sachsen-Anhalts muss personell gestärkt werden, damit sich eine verlässliche Infrastruktur zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft entwickeln kann – und zwar mit Unterstützung der Landespolitik.
Natürlich besteht der Anspruch unabhängig vom Landesaktionsplan und der UN-Konvention. Maßnahmen, das Persönliche Budget für die Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen wirksamer zu machen und vor allem auch besser bekannt zu machen, gehören in einen Landesaktionsplan. Das, Herr Minister und meine Damen und Herren Abgeordnete, wäre doch eine Zielstellung.
