Dagmar Zoschke zu TOP 19: Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art
Was lange währt wird leider nicht immer gut. So ist es uns auch mit diesem Antrag ergangen. Bereits im Oktober 2011 – also vor nunmehr vier Jahren – hatte meine Fraktion das Ansinnen in den Landtag eingebracht, mittels einer Bundesratsinitiative sich für die Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art einzusetzen und dies entsprechend mit einem eigenen Merkzeichen – nämlich TBI – im Schwerbehindertenausweis zu verbinden.
Die Argumente dafür haben wir in der Einbringung hinlänglich dargestellt. Ich kann und will das heute nicht alles wiederholen. Nur noch einmal soviel: es ist eine massive Beeinträchtigung, wenn einem Menschen ein Sinn fehlt. Dieser wird durch die besondere Ausprägung der anderen Sinne teilweise kompensiert. Und hier liegt die Crux. Fehlt ein weiterer wichtiger Sinn kommt es zu einer Potenzierung der Beeinträchtigung. In der behördlichen Anerkennung und in der Gewährung von Nachteilsausgleichen kommt es indes nur zu einer Addierung eben dieser Beeinträchtigung. Das ist im Kern das Problem.
Die Regierungsfraktionen hatten ihrerseits einen Änderungsantrag gestellt. Wieder einmal sollte ein Antrag von uns in die Richtung gewandelt werden, dass man sich ja zunächst einmal informieren müsse. In Ordnung. Warum nicht. Doch die nüchterne Bilanz nach immerhin vier Jahren: Nicht einmal das hat vollumfänglich stattgefunden. Beispielsweise haben wir keine Berichterstattung darüber erhalten, wie spezielle Nachteilsausgleiche für Taubblinde ausgestaltet werden könnten.
Und: Die inhaltliche Diskussion war ernüchternd. Man sei ja nicht grundsätzlich dagegen, aber das von der Arbeits-und Sozialministerkonferenz vorgeschlagene mehrstufige Verfahren sei unzureichend gewesen, die Definition von Taubblindheit sei etwas ganz Schwieriges und das Merkzeichen „TBI“ allein verändere noch nicht den Nachteilsausgleich. Ja, letzteres stimmt fraglos. Aber immerhin wäre das Merkzeichen ein erster Schritt der Anerkennung.
Zum Verfahrenshickhack muss ich an dieser Stelle auch noch zwei Sätze loswerden: Die Regierungsfraktionen hatten das formelle Problem, dass sie ihren Antrag für erledigt erklären wollten aber damit gleichzeitig hätten in Kauf nehmen müssen, dass dann in der zweiten Beratung heute nur unser Antrag auf der Tagesordnung gestanden hätte. Nun soll das Plenum quasi beschließen, dass der Ausschuss den Antrag für erledigt erklärt. Nun ja. Eine parlamentarische Glanzleistung ist das wahrlich nicht.
