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Dagmar Zoschke zu TOP 23: Das Für und Wider der Einrichtung einer Pflegekammer prüfen

Seit etlichen Jahren existiert eine Diskussion über Sinn und Berechtigung des bestehenden Kammerwesens: Wie zeitgemäß sind Zwangskammern und welche Probleme ergeben sich gerade für ihre kleinen und wirtschaftlich schwachen Mitglieder?

Vor diesem Hintergrund bin ich darüber erfreut, dass die Regierungsfraktionen ihren Antrag nicht im Imperativ formuliert haben. Der Titel lautet also nicht: „Pflegekammer in Sachsen-Anhalt einführen“, sondern das „Für und Wider“ einer solchen Kammer soll geprüft werden. Diese Vorsicht ist absolut geboten. Denn fraglos existieren zentrale Argumente, die gegen die Einrichtung einer Pflegekammer sprechen.

Aber ich greife gerne das „Für“ auf; also die Pro-Argumente, die von den Verfechtern der Pflegekammern ins Feld geführt werden: Da lautet es zunächst „Die Qualität der Pflege sichern“. Ja, das wollen wir doch alle. Doch Vorsicht: Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und erhalten die Befugnis Richtlinien zu erlassen. Zugleich wäre diese Kammer faktisch aber auch ein Interessenverband der Pflegeanbieter. Hier stellt sich die Frage, ob die Interessen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen überhaupt Berücksichtigung fänden. Wir sagen: Die Verantwortung für die Pflegequalität darf die Politik nicht aus der Hand geben.

Ein anderes Argument lautet „das Ansehen der Pflegeberufe“ solle gesteigert werden. Das Ansehen ist entgegen aller Gerüchte gar nicht schlecht. Im Gegenteil. Es gibt aber Gründe die jungen Menschen Pflege als Berufswunsch vergraulen: ein enger Personalschlüssel und miese Bezahlung. (Hohe Verantwortung und Schichtarbeit gibt es seit jeher „oben drauf“.) Das wird sich durch eine Kammer, in denen die Arbeitgeber am längeren Hebel sitzen, nicht ändern! Auch für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ist die Politik verantwortlich.
Außerdem wird gesagt: Die Kammer würde „verbesserte Weiterbildung anbieten“. Tatsächlich aber träte die Kammer damit in Konkurrenz zu den eigenen Mitgliedern (ein Problem, das wir von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer kennen). Es ist trifft nicht zu, dass ein Mangel an fachlich guten Angeboten zu verzeichnen wäre. Was hier abermals verbessert werden müsste sind gesetzliche Mindeststandards. (Also erneut: Sache der Politik.)
Ein weiteres Argument lautet: „die Pflege soll mit einer Stimme sprechen“. Da Kammern aber auf Landesebene verankert sind wären es schließlich 16. Außerdem würde die Heterogenität der unterschiedlichen Positionen auch innerhalb einer solchen Kammer bestehen bleiben. (Z.B. der Konkurrenz-Konflikt zwischen klassischen Träger der Freien Wohlfahrt & privaten Trägern.)

Es stellt sich also die Frage: wer sind die Verfechter für eine Pflegekammer?
In Sachsen-Anhalt tritt besonders der Bundesverband Pflegemanagement für die Pflegekammer ein. Es handelt sich um einen Berufsverband, der explizit nur Leitungskräfte aufnimmt. Außerdem setzt sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bundesweit sehr stark für die Einrichtung der Pflegekammern ein. Hierzu muss man wissen, dass der DBfK ein Mitgliederproblem hat. In den privaten Marseille-Kliniken werden seit längerer Zeit Führungskräfte dazu gedrängt, sich als Mitglieder registrieren zu lassen. Die Pflegekammer mit ihren Zwangsmitgliedschaften würde dieses Problem der angesprochenen Berufsverbände quasi lösen. „Normalsterbliche Pflegekräfte“, die sich im Übrigen mit hoher Quote freiwillig bei Verdi organisieren, haben laut Umfragen in Rheinlandpfalz und Niedersachsen häufig kaum Kenntnis zum Thema Pflegekammer. Dies gilt auch für kleine Pflegedienste.

Wollen wir also wirklich eine solche Kammer?

Als LINKE treten wir dafür ein, die eigentlichen Fragen anzugehen: wie verbessern wir Arbeits- und Tarifbedingungen der Pflegekräfte? Wie finanzieren wir auf lange Sicht eine gute Pflege für Alle? Diese Fragen sind im Kern bundespolitisch zu klären. Ich erinnere hierzu an den Änderungsantrag meiner Fraktion zum Thema „Sicherung der Pflege“.