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Dagmar Zoschke zu TOP 28: Expertengremium zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Vor knapp zwei Jahren habe ich hier an dieser Stelle eine Rede zum Problem der Arbeitsweise der Sozialagentur in Sachsen-Anhalt gehalten. Diese Rede begann mit den Worten: „Es ist eine unendliche Geschichte“. Genau diese Worte kann ich auch meiner heutigen Rede wieder voran stellen. Ich hoffe inständig, dass ich in den kommenden Jahren einen anderen Einstieg in Redebeiträge zum Thema Eingliederungshilfe wählen kann.

Als LINKE wollen wir etwas dazu beitragen und bringen mit dem hier vorliegenden Antrag für die Einrichtung eines Expertengremiums zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen konstruktiven Vorschlag ein, der dieser langwierigen Geschichte eine Wendung ermöglichen soll.

Doch zunächst zurück zur anscheinend unendlichen Geschichte: Im Mai hörten wir im Sozialausschuss von Herrn Minister Bischoff, dass seit November 2012 ganze 292 zusätzliche Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen wurden und dass mit der angewandten Strategie, nämlich: zuerst mit den großen Trägern – wie der Diakonie oder der Lebenshilfe – Verhandlungsergebnisse mit exemplarischem Charakter zu erzielen, alles auf einem guten Wege sei. Gegensätzliches hören wir allerdings nach wie vor auf unseren Delegationsbesuchen in den unterschiedlichsten Einrichtungen und in Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen von Behindertenverbänden quer durch das ganze Land.

Die Probleme sind dabei vielfältig. So geht es beispielsweise in Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung um die Streitfrage des Personalschlüssels. Hier ist ein deutlicher Abschlag im Vergleich zu Menschen mit geistiger Behinderung zu verzeichnen, der den tatsächlichen Bedarfen der Menschen überhaupt nicht gerecht wird. Viele von ihnen haben beispielsweise einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus. Dieses Problem lässt sich nicht per Behördenstempel wegzaubern. Es gibt den Bedarf einer guten personellen Betreuung eben auch in der Nacht.
Ich kann ihnen nur empfehlen: gehen sie in eine solche Einrichtung. Etwa hier in Magdeburg zum Verein „Der Weg“. Sie werden erleben, mit wie viel menschlichem Engagement auf die Probleme der Menschen mit seelischer Behinderung eingegangen wird. Aber gehen sie schnell dort hin, denn diese vorbildliche Arbeit wird sich nicht mehr lange fortsetzen lassen können, wenn die Frage des Personalschlüssels nicht bald adäquat gelöst wird. Das bestehende Manko ist nicht zuletzt auf eine fehlende Definition im Rahmenvertrag zurückzuführen. Hier könnte ein Expertengremium  die seit langem bestehenden Lücken schließen helfen.

Ein weiteres Problem besteht gerade für die Einrichtungen, die ihre Beschäftigten löblicherweise nach TVöD bezahlen. In den meisten Einrichtungen mussten die Beschäftigten schon Tarifabschläge hinnehmen, da die Einnahmesituation die Träger in Existenznot gebracht hat. Tarifsteigerungen im TVöD – die häufig ja nicht einmal die Inflationsrate decken – werden in aller Regel nicht umgesetzt. Neben den monetären Einschränkungen verursacht die knapper werdende Personaldecke, dass diese Arbeit in der Behindertenhilfe zunehmend unattraktiver wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und SPD, Sie wissen so gut wie meine Fraktion, dass wir es uns angesichts der demografischen Entwicklung nicht leisten können, pädagogisches Personal sowie Assistenz- und Pflegekräfte aus ihren Berufen zu vergraulen. Dennoch müssen wir für den Ist-Stand feststellen, dass die bestehenden Probleme auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Das bedeutet zugleich aber immer: auch auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung. Denn die Kontakte zwischen den Beschäftigten und jenen, die auf Assistenz, Pflege und pädagogische Betreuung angewiesen sind, sind naturgegeben sehr eng. Auch ich möchte mich im Falle eines Falles doch viel lieber von einer Person umsorgt wissen, die nicht überfordert wird, die sich Zeit nehmen kann und die gut gelaunt zur Arbeit kommt.

Last but not least möchte ich noch die individuellen Erfahrungen ansprechen, die Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige mit der Sozialagentur machen, wenn sie ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII durchsetzen wollen. Viele Betroffene berichten uns von langwierigen Auseinandersetzungen und im Ergebnis unverständlichen Entscheidungen der Sozialagentur. Wir sollten es doch dringend verhindern, dass schlussendlich sehr viele Betroffene den langwierigen, unmenschlichen und für uns alle besonders teuren Klageweg über die Gerichte beschreiten müssen. Fast unausweichlich scheint dieser Weg für all jene, die ein persönliches Budget beantragen und im strengen Sinne der UN-BRK ein wirklich unabhängiges Leben führen wollen. Vom Schwarzen-Peter-Spiel zwischen der kommunalen Ebene und der Sozialagentur habe ich auch schon vor zwei Jahren berichtet. Die Sozialagentur verweist auf die Entscheidungshoheit der örtlichen Sozialämter; diese wiederum verweisen auf die Vorgaben der Sozialagentur, die den örtlichen Trägern mit Regressansprüchen droht. Auf der Strecke bleiben jene Antragsstellenden, die eben nicht die Kraft und den langen Atem für die formale Auseinandersetzung haben. (Gerade Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen können häufig diese Kraft psychisch und körperlich nicht aufbringen).
Besonders korrekturbedürftig ist aus unserer Sicht die Rahmenvereinbarung nach § 75 SGB XII in den Teilen, die die Leistungstypen „Ambulant betreutes Wohnen“ und „Intensiv betreutes Wohnen“ betreffen. Gerade diese Regelungen verhindern, dass das Prinzip „ambulant vor stationär“ frei von Diskriminierung und Benachteiligung schwerst behinderter Menschen umgesetzt wird. Zum einen verhindern die Zuordnungen der Hilfebedarfsgruppen zu bestimmten Leistungstypen die in der UN-BRK Artikel 19 festgeschriebene Wahlmöglichkeit der Wohnform durch alle Menschen mit Behinderungen und zum anderen sind die Entgeltregelungen für ambulante Wohnformen jenseits von Gut und Böse, wenn es um den individuellen Hilfebedarf vor allem schwerstbehinderter Leistungsberechtigter geht. (Ein Tagesentgeltsatz von etwas über 11 Euro dürfte wohl für eine 24-Stunden-Assistenz nicht ausreichen.).Die ambulante Versorgung muss sich dabei an den individuellen Bedarfen der Menschen mit Behinderung orientieren. „Ambulant vor stationär“ ist eben kein Sparprogramm, sondern sowohl ein humanistisches Gebot als auch – ich betone dies noch einmal – ein glasklarer Rechtsanspruch. Da sind Änderungen im Rahmenvertrag notwendig, die mit der LIGA verhandelt werden müssen.

Und wenn im Eckwertepapier zur Haushaltsplanung (S. 55) von mittelfristigen Einsparmöglichkeiten in Höhe von 150 Mio. € in der Eingliederungshilfe die Rede ist, weil man „ambulant vor stationär“ stärker umsetzen will, da können wir nur mutmaßen, dass Herr Bullerjahn die UN- Behindertenrechtskonvention noch nicht verstanden hat. Oder ist sie der Landesregierung egal?

Erklärungen im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zu diesem Thema hören sich gut an. Die Praxis der Sozialagentur spricht aber eine andere Sprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD: Wir sind natürlich ganz auf ihrer Seite, wenn es um die Frage der möglichst zeitnahen Bundesbeteiligung in der Eingliederungshilfe geht. Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Fiskalpakt vor gut einem Jahr wurde den Ländern ein entsprechendes Bundesbeteiligungsgesetz zugesagt. Wir sollten – unabhängig von den neuen Mehrheitsverhältnissen in Berlin – direkt nach der Bundestagswahl im September entsprechenden Druck auf der Bundesebene ausüben. Denn eine solche Bundesbeteiligung in der Eingliederungshilfe ist schlicht und ergreifend überfällig.

Doch die Aussicht auf ein höheres Finanzvolumen für die Eingliederungshilfe allein wird die angestaute Problematik nicht lösen können. Die dargestellte Sackgasse zwischen Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen einerseits sowie der Sozialagentur und dem zuständigen Ministerium andererseits muss durchbrochen werden. Dem Ministerium für Arbeit und Soziales obliegt in diesem Feld die Dienst- und Fachaufsicht. Hier sehen wir daher auch den Ort, an dem ein solches Fachgremium angesiedelt sein sollte, das Expertenkenntnisse vermittelnd einbringt und mit fachlichem Knowhow in Streitfragen Lösungsformeln bereitstellen kann. Ich möchte zu guter Letzt darauf hinweisen, dass in anderen Politikfeldern – wie beispielsweise in der parlamentarischen Erarbeitung des KiFöGs – keine Fraktion den Nutzen der Fachgespräche infrage gestellt hat. Dem Dauerproblemfeld Eingliederungshilfe kann aus unserer Sicht nur mit eben solcher Fachorientierung begegnet werden.